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ITV Überprüfung möglich für Fahrzeug mit Deutscher/Österr. Anmeldung?

Verfasst: Fr 21. Jul 2023, 10:12
von snowking
Hallo,
Ich habe vor 3 Jahren einen fabriksneuen 125ccm Motorroller in Österreich gekauft und angemeldet (und deshalb auch mit Österr. Kennzeichen) nach Spanien überführt und er wird ausschließlich hier verwendet. (Ummeldung wäre unverhältnismäßig teuer hinsichtlich Fahrzeugwert).
Man hat mir gesagt, ich könne das Fahrzeug in Spanien ITV (TÜV) überprüfen lassen, dies wäre dann aber nur in Spanien gültig; (was kein Problem wäre weil ich es nur dort verwende und es auch vor Ort bleiben soll).

Weiß jemand etwas dazu, welche Dokumente werden benötigt; was muß ich beachten?

Danke
snowking

Re: ITV Überprüfung möglich für Fahrzeug mit Deutscher/Österr. Anmeldung?

Verfasst: Fr 21. Jul 2023, 11:55
von chris
Bzgl der ITV, die ist möglich und meines Wissens tatsächlich nur in Spanien gültig, wenn der Roller also wieder in sein Heimatland reist, muss er dort fristgemäß der letzten österreichischen HU wieder zum TÜV.

An Papieren hast Du ja sicherlich nicht viel mehr als ein Äquivalent zum permiso de circulación und der ficha mit den ITV-Untersuchungen. Damit würde ich mich bei der ITV-Station meines Vertrauens einmal kompetent und tagesaktuell informieren.


Ich würde mir allerdings noch vor der ITV Gedanken darüber machen, was zB Deine Versicherung im Falle eines Unfalles dazu sagt, dass Du mit einem de facto nicht ordnungsgemäß matrikulierten Vehikel unterwegs bist, und was der Staat wegen der Steuerhinterziehung eventuell an Geschützen auffährt, wenn das auffliegt.
L-)

Re: ITV Überprüfung möglich für Fahrzeug mit Deutscher/Österr. Anmeldung?

Verfasst: Fr 21. Jul 2023, 12:49
von Miesepeter
Warum schlafende Hunde wecken? Dass das Fz. dauernd in E genutzt wird würde ich besser nicht an die grosse Glocke hängen. Bei mgl. Kontrollen sich als Tourist ausgeben, d.h. keine permanente span. Adresse.

Re: ITV Überprüfung möglich für Fahrzeug mit Deutscher/Österr. Anmeldung?

Verfasst: Fr 21. Jul 2023, 14:27
von nurgis
Wenn man aber zum spanischen ITV geht und das Siegel bekommt, hat man immerhin gegen die Versicherung im Schadensfall Recht. Man beweist damit, das Fahrzeug war im verkehrssicheren Zustand.

Re: ITV Überprüfung möglich für Fahrzeug mit Deutscher/Österr. Anmeldung?

Verfasst: Fr 21. Jul 2023, 14:55
von snowking
Danke für Eure Antworten! - Bzgl. Versicherung habe ich bereits mit meinem Versicherer gesprochen und die haben mir gesagt, daß es für die Österr. Haftpflichtversicherung tatsächlich unerheblich ist, ob das Fahrzeug in Österr. oder Spanien bewegt wird. Entscheidend ist, daß in dem Land in dem das Fahrzeug betrieben wird gültiger "TÜV" besteht, dann ist die Versicherungsleistung bei evtl. Schadensfall gewährleistet. (Ist also genau so wie Nurgis schreibt).
Der Roller wird und soll auch weiterhin nur als FUN-Fahrzeug in Spanien verwendet werden.
Werde also mal bei ITV (in meinem Fall Ondara) vorsprechen/anfragen!

Bzgl. evtl. Steuerhinterziehung versteh ich nicht (wem gegenüber betreibe ich Steuerhinterziehung?): Österr. profitiert davon, in dem ich die KFZ Steuer regelmäßig abführe obwohl das Fahrzeug gar nicht in Österr. benutzt wird. Und die Spanier sind selbst schuld, daß ich das Fahrzeug per Spedition aus Österr. überstellen ließ, weil SIe mir hier unter den zum Zeitpunkt des geplanten Erwerbs gegebenen Umständen keines verkaufen wollten (Details gehören nicht zum Thema meiner Anfrage).

Grüße aus (derzeit) Salzburg/Österreich
snowking

Re: ITV Überprüfung möglich für Fahrzeug mit Deutscher/Österr. Anmeldung?

Verfasst: Fr 21. Jul 2023, 15:47
von sonnenanbeter
snowking hat geschrieben: Fr 21. Jul 2023, 14:55 Bzgl. evtl. Steuerhinterziehung versteh ich nicht (wem gegenüber betreibe ich Steuerhinterziehung?): Österr. profitiert davon, in dem ich die KFZ Steuer regelmäßig abführe obwohl das Fahrzeug gar nicht in Österr. benutzt wird. Und die Spanier sind selbst schuld, daß ich das Fahrzeug per Spedition aus Österr. überstellen ließ, weil SIe mir hier unter den zum Zeitpunkt des geplanten Erwerbs gegebenen Umständen keines verkaufen wollten (Details gehören nicht zum Thema meiner Anfrage).
Na, das nenne ich mal ein Argument x(. Und das dir hier niemand einen Roller verkaufen wollte hat ja nichts mit "nicht wollen" zu tun, sondern vielmehr mit "nicht können". Melde dich ordnungsgemäss hier in Spanien an, dann bekommst du an jeder Ecke einen Roller nachgeworfen.

Re: ITV Überprüfung möglich für Fahrzeug mit Deutscher/Österr. Anmeldung?

Verfasst: Fr 21. Jul 2023, 16:40
von snowking
sonnenanbeter hat geschrieben: Fr 21. Jul 2023, 15:47 Melde dich ordnungsgemäss hier in Spanien an, dann bekommst du an jeder Ecke einen Roller nachgeworfen.
Geh doch zurück in deine eigentliche Heimat und gib dort den Moralapostel!

Re: ITV Überprüfung möglich für Fahrzeug mit Deutscher/Österr. Anmeldung?

Verfasst: Fr 21. Jul 2023, 19:21
von brigittekoslowski
Also diese Antwort,finde ich auf einen guten Ratschlag,doch sehr OUT

Re: ITV Überprüfung möglich für Fahrzeug mit Deutscher/Österr. Anmeldung?

Verfasst: Fr 21. Jul 2023, 21:00
von basi
snowking hat geschrieben: Fr 21. Jul 2023, 16:40 Geh doch zurück in deine eigentliche Heimat und gib dort den Moralapostel!
Zumindest geht der Moralapostel keine Anzeige wegen Steuerhinterziehung ein, denn es gibt eine Frist wenn ein Fahrzeug länger als ? ( ich meine 6 Monate) in Spanien ist, muss es umgemeldet werden und dann ist es in Spanien steuerpflichtig. Aber bei dir gibt es sicher keine missgünstigen Nachbarn in der weiteren Umgebung und die Policia Local ist im Tiefschlaf. Und sich in der Gemeinde anzumelden ist ihm auch wichtig, damit die Gemeinde deren Einrichtungen er benutzt, dafür etwas Geld bekommt. So hat halt jeder seine Ansichten.

LG
basi

Re: ITV Überprüfung möglich für Fahrzeug mit Deutscher/Österr. Anmeldung?

Verfasst: Fr 21. Jul 2023, 22:10
von Atze
Zur Steuerhinterziehung: Du darfst in dem Land in dem du deinen Hauptwohnsitz hast, kein im Ausland zugelassenes Kfz fahren:
Wenn dein Hauptwohnsitz in A ist, darfst du dort kein in E zugelassenes Kfz fahren.
Wenn dein Hauptwohnsitz jetzt in E ist, darfst du hier kein in A zugelassenes Kfz fahren.
In D müsste ich 0,51 € pro Tag zahlen, wenn ich als dort Ansässiger ein in E zugelassenes Kfz fahre.