Nichtresidentensteuer bei ImmobilienVERKAUF
Verfasst: Mo 24. Jul 2023, 11:52
Wenn man in Spanien einen Immobilie (Grundstück und/oder Haus) VERKAUFT, werden automatisch 3 % des Verkaufspreises als Nichesidentensteuer fällig.
Sollte dieser Einbehalt mehr als 19 % des erzielten Verkaufsgewinns betragen, kann man diese Differenz bei der jährlichen Steuererklärung geltend machen. Ist der Einbehalt geringer als 19 % des erzielten Gewinns muss man mit einer Nachzahlung rechnen.
So weit die Auskunft eines Steuerberaters. Korrekt?
Sollte dieser Einbehalt mehr als 19 % des erzielten Verkaufsgewinns betragen, kann man diese Differenz bei der jährlichen Steuererklärung geltend machen. Ist der Einbehalt geringer als 19 % des erzielten Gewinns muss man mit einer Nachzahlung rechnen.
So weit die Auskunft eines Steuerberaters. Korrekt?