Grenzmauer erhöhen

Grundstücksrecht, Versicherungen, Schäden am Gebäude usw.
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dksoft
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Grenzmauer erhöhen

Beitrag von dksoft »

Unsere Grenzmauer zur Straße ist momentan um 1,2m hoch und ich würde die gerne aufstocken.

In letzter Zeit wurden bei uns 3 angrenzende Häuser abgerissen und neu gebaut. Alle mussten bis zu 2m von Ihrem Grundstück zur Straße abtreten, da diese wohl zu schmal war. Eine Abtretung von unserem Grundstück möchte ich verhindern. Interessanterweise wurde ein Haus nur kernsaniert und hier bliebt die alte Mauer so stehen.

Meine Frage ist nun, ob sich jemand damit auskennt, ab wann man diese Abtretung vornehmen muss. Speziell ob eine Aufstockung der Mauer hier ein Risiko darstellt.
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baufred
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Re: Grenzmauer erhöhen

Beitrag von baufred »

... diese Antwort kannst du nur im 'Urbanismo' bekommen ...

solche speziellen örtl. Entscheidungen in einer bestimmten 'Zeitschiene' können in der Nachbarschaft die unterschiedliche Vorgehensweise der Gemeinde erklären.

Einen aktuellen Stand könnte auch die jetzige ggfs. in Überarbeitung befindliche Version des PGOU > Plan General de Ordenación Urbana (Flächennutzungsplan/Raumordnungsplan) im Ayuntamiento geben ....

Enteignungen (expropiación/desposeimiento) - auch in der Folge, sind durchaus bei Aktualisierung der 'Ordenanzas municipales' generell bei allen betroffenen Anliegern möglich ...

Beispielhaft > gleiches Thema, eine dementsprechende Infoanfrage auf der HP eines spanischen juristischen 'Infoportals' mit den Antworten (alles in Spanisch):

>> https://www.porticolegal.com/foro/expro ... no_1263086
Saludos -- baufred --
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Atze
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Re: Grenzmauer erhöhen

Beitrag von Atze »

Unser Grundstück ist seit Jahrzehnten von einer bis zu 2 m hohen Mauer zu der hier sehr schmalen Straße abgegrenzt. Die Einbahnstraße lässt hier nicht mal Platz für einen Fußweg, den die anderen dort später erbauten Häuser aufweisen. Um 1990 wurden die alten Bungalows auf diesem Grundstück abgerissen und durch ein Reihenhaus, das die Baufluchtlinien voll ausnutzte ersetzt.
Bei einer (allerdings viel späteren) Bauabnahme wurde der fehlende Fußweg bemängelt, wir sollten die Mauer 1 Meter zurücksetzen. Es wurde sogar behauptet, wir hãtten die Mauer erst später gebaut.
Dies konnten wir aber mit alten Dias entkräften, die dieselbe Mauer an einem unbefestigten Weg in den 70er Jahren zeigte.
Außerdem hätte ein Zurücksetzen der Mauer massiv gegen die verordneten Baufluchtlinien verstoßen.
Dies bedeutete allerdings eine ziemliche Schreiberei mit dem Bauamt, das schließlich einlenkte.
Zugegeben ist das keine Antwort auf die Frage der Mauer-Erhöhung, aber vielleicht ein Hinweis auf evtl. Probleme bei Veränderungen.
LG Atze
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chris
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Re: Grenzmauer erhöhen

Beitrag von chris »

Einfache Antwort:
1. Abtretung in aller Regel nur bei Obra Mayor am Gebäude, also insbesondere Vergrößerung des Bestands oder Neubau. Bei Obra Menor ist mir das noch bei keinem meiner Projekte untergekommen.
2. Eine neue Mauer, bzw Aufstockung einer bestehenden Mauer auf Grund und Boden, auf dem Du derzeit nur noch geduldet wirst, der aber bei der nächsten größeren Maßnahme enteignet werden wird, dem stimmt das Bauamt nicht zu. Bei allen Maßnahmen musst Du bereits jetzt die zukünftigen Grenzen und die Mindestabstände dazu einhalten.
Saludos,
Chris
Miesepeter
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Re: Grenzmauer erhöhen

Beitrag von Miesepeter »

Letzte und verbindliche Gewissheit verschafft einzig und allein eine Einsicht in den "Plan parcial de actuaci¡on urbanistico" bei der Gemeinde Abt. "Urbanismo". Daraus ist ersichtlich, was wie und wo zur mgl. Abtretung vorgesehen ist. Alles andere sind Vermutungen, Unterstellungen und subjektive Wunschgebilde.
Der Intellekt steht nachgeordnet zum Willen (Briefträger Gert Postel)
Reichtum ist die Fähigkeit, das Leben voll auszukosten (H. D. Thoreau)
Vorsicht bei Wünschen, sie können erfüllt werden - eigene Erfahrung
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chris
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Re: Grenzmauer erhöhen

Beitrag von chris »

Das hilft ihm nicht, weil es in seiner Straße ohne Zweifel die Cesión gibt, und da kann man keine neue Mauern an alter Stelle errichten. Ob er später einen, zwei oder drei Meter abtreten muss, ist dafür irrelevant. Das ist erst interessant, wenn er eine Baumaßnahme plant, die eine Herstellung der Grundstücksgrenzen gemäß aktuellem Plan erfordert.

Gemessen wird übrigens in aller Regel von der Straßenmitte aus, außer wenn der Nachbar gegenüber schon einen Bürgersteig hat, dann gilt dieser normalerweise als konsolidiert, und man hat die gesamte erforderliche Breite auf der eigenen Straßenseite herzustellen.
Saludos,
Chris
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dksoft
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Re: Grenzmauer erhöhen

Beitrag von dksoft »

Vielen Dank für eure zahlreichen Antworten.

Die Rahmenbedingungen sind zu komplex, als das man hier eine einfache Antwort geben kann.
Ich probiere eine Antwort über Rathaus zu erkunden. Die Fachwörter aus euren Beiträgen werden da sehr hilfreich sein.
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