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Neue Gesetzgebung zur touristischen Vermietung in der Communidad Valencia

Verfasst: So 6. Okt 2024, 02:18
von sonnenanbeter
Seit dem 2. August 2024 ist in der Comunidad Valenciana, der Region, die die Provinzen Alicante, Valencia und Castellon umfasst, ein neues Gesetz über die Vermietung von Ferienwohnungen in Kraft.

https://akunas.com/de/nachrichten/206/n ... cia-regio/

Re: Neue Gesetzgebung zur touristischen Vermietung in der Communidad Valencia

Verfasst: So 6. Okt 2024, 09:03
von villa
Wow bin ich froh dass ich nicht mehr vermiete. Was ich aber schon sehr komisch finde ist dass nur 10 Tage angeboten werden dürfen, da seh ich den Sinn nicht ganz darin.

Re: Neue Gesetzgebung zur touristischen Vermietung in der Communidad Valencia

Verfasst: So 6. Okt 2024, 10:18
von Quijosha
was da steht, ist sicher so nicht richtig. Man darf nicht alles glauben, was im internet steht. Auf mich macht das alles einen sehr schwammigen Eindruck.

Re: Neue Gesetzgebung zur touristischen Vermietung in der Communidad Valencia

Verfasst: So 6. Okt 2024, 10:38
von Frank_Berlin
villa hat geschrieben: So 6. Okt 2024, 09:03 Wow bin ich froh dass ich nicht mehr vermiete. Was ich aber schon sehr komisch finde ist dass nur 10 Tage angeboten werden dürfen, da seh ich den Sinn nicht ganz darin.
die 10 Tage-Grenze findet sich auch in anderen Quellen zur neuen Gesetzgebung für die touristische Vermietung. Für mich auch schwer nachvollziehbar. Wir haben gerade in der Hauptsaison regelmäßig Gäste für 14 Tage, im letzten Jahr sogar einen Gast aus den UAE, der 6 Wochen mietete. Das soll also künftig bestraft werden.

Manch einer könnte auf den Gedanken kommen, einem Gast, der 14 Tage bleiben mag, die Buchung in 2 Perioden zu teilen, z. B. die 2. an seine Frau, aber das wäre vermutlich ein Umgehungstatbestand …

Re: Neue Gesetzgebung zur touristischen Vermietung in der Communidad Valencia

Verfasst: So 6. Okt 2024, 11:52
von Beefeater
Für mich, der nie vermietet hat oder vermieten wird,
liest sich dieses "Durcheinander" und die darin vorhandenen Widersprechungen, wie eine klare Kampf Ansage gegen alle Vermieter von Ferienimmobilien. 10 Tage ist doch pure Willkür und steht im krassen Gegensatz zu der üblichen Reisedauer von 2 oder 3 Wochen.

Und daß man das ganze Objekt bzw. das gesamte Areal vermieten muss und nicht selber einen Teil (Obergeschoss/Haupthaus/etc.)
während der Vermietung eines Gast Apartements bewohnen darf, ist ja auch für sicher 20 bis 40%+ der Vermieter das Ende der Vermietung.

Das Tourismusland Spanien sagt dem Tourismus den Kampf an ... so wie das Automobilland Deutschland dem Automobil den Kampf ansagt.

Beides schwer nachvollziehbar

Re: Neue Gesetzgebung zur touristischen Vermietung in der Communidad Valencia

Verfasst: So 6. Okt 2024, 12:39
von BeJo
Hallo zusammen,

mir erscheinen die Ausführungen sinnvoll. Eine Vermietung ist ja auch über den 11 Tag bis zu 11 Monaten möglich. Es gelten dafür halt bestimmte Regeln; das war aber meines Wissens nach schon immer so. Aus meiner Sicht zielt das Gesetzt eher auf die "Airbnb-Plattformen" ab, die ja als Hotelkonkurrenz auf Kurzzeitmieter abzielen. Das Problem haben wir hier in Berlin und in anderen Großstädten (in Spanien z.B. Barcelona) doch auch. Das ganze Thema ist aber sehr vielschichtig und nich einfach in ein paar Zeilen zu diskutieren.

Grüße aus dem grauen Berlin, in 2 Wochen bin ich wieder vor Ort
Joachim (Nichtvermieter)

Re: Neue Gesetzgebung zur touristischen Vermietung in der Communidad Valencia

Verfasst: So 6. Okt 2024, 23:14
von vitalista
Ich verstehe das auch so wie Joachim.
Es steht da doch geschrieben, Zitat:

"Miete ab 11 Tagen:
Die obigen Richtlinien beziehen sich besonders auf das neue Gesetz, das für die autonome Region Comunidad Valenciana eingeführt wurde. Dieses bezieht sich auf touristische Vermietungen für 10 Tage oder kürzer. Dies eröffnet natürlich auch Möglichkeiten für mittelfristige Vermietungen, die jetzt von11 Tagen bis 11 Monaten reichen. :!: Hierfür ist keine spezielle Lizenz erforderlich. :!: :?: Das Gleiche gilt natürlich auch für Langzeitvermietungen ab 11 Monaten."

Das hört sich für mich so an, als ginge es tatsächlich "nur" um diese Preis treibenden Airbnb &Co Vermietungen und dass derjenige, der länger als 10 Tage vermietet, gar keine Lizenz mehr benötigt???
Oder wie versteht ihr das?

Re: Neue Gesetzgebung zur touristischen Vermietung in der Communidad Valencia

Verfasst: Mo 7. Okt 2024, 08:48
von Chris_W
Ich bin gerade in Calpe in einer Ferienimmobilie und habe mit dem Nachbarn gesprochen der 3 Häuser besitzt und vermietet.

Er vermietet in der Regel zwischen 14 Tagen und mehreren Monaten (Winter) und braucht keine Lizenz. Seiner Meinung nach soll das Gesetz tatsächlich AirBnB aushebeln, mit denen die spanischen Justiz auf Kriegsfuß steht.

Er sagt es gibt genügend Platformen über die er vermieten kann so dass er AirBnB auch nicht verwendet. Ich selbst habe bei ihm über FeWo-Direkt gemietet.

Ich werde mir etwas kaufen, wahrscheinlich in der Ecke Ciudad Quesada und muss mir gut überlegen ob ich vermieten werde.

Re: Neue Gesetzgebung zur touristischen Vermietung in der Communidad Valencia

Verfasst: Mo 7. Okt 2024, 10:42
von costablancafan
... wenn es so einfach wäre ...

Die touristische Vemietung (max. 10 Tage) bedarf einer Vermietlizenz und alle Personen, die sich im Vermietobjekt befinden müssen, jetzt nicht mehr bei der Polizei, sondern beim Innenministerium angemeldet werden.
Es wurde bestimmt, dass hierfür die Kontaktdaten und die Verwandtschaftsverhältnisse zu Minderjährigen, sowie viele andere Daten anzugeben sind. Hier wurde aufgrund von Beschwerden durch Hotelverbände o.ä. wieder etwas zurückgerudert und die Bestimmung der Meldedaten wird wohl neu verhandelt werden.

Was die Vermietung ab 11 Tage angeht.
Hier soll es wohl so sein, dass es sich um einen saisonale Vermietung handelt, die wohl auch nachweislich zweckgebunden sein muss (befristetes Arbeitsverhältnis, Operation im Land oder ähnliches) und ausserdem nicht in den üblichen Vermietportalen, wie AirBNB, Fewo-Direkt, Booking.com etc. vermarktet werden darf, denn das gilt dann wieder als touristische Vermietung, welche auf 10 Tage begrenzt wurde.
Irgendwo las ich gar, dass bei einmaliger saisonaler Vermietung die Vermietlizenz erlischt, aber das finde ich jetzt nicht mehr.

Ebenso habe ich gelesen, dass es sich bei einem Mietvertrag geschlossen mit dem Ehemann für 10 Tage und dann mit der Ehefrau für 10 Tage um eine Betrugssache handeln soll.

Das sind alles aber angelesene Halbweisheiten und man muss wohl noch abwarten und/oder einen Anwalt konsultieren, um auf der sicheren Seite zu sein.

Vor August abgeschlossene Mietverträge behalten wohl ihre Gültigkeit, aber die Übergangsfrist soll mit 31.12.2024 enden, was sich auch widerspricht, denn man kann ja auch schon Mietverträge für das nächste Jahr abgeschlossen haben.

Hier der Link zum Dekret

Hier steht auch unter Artikel 78 unter j)
Touristischen Lizenz wird gelöscht, wenn nachgewiesen wird, dass das Vermietobjekt auch saisonal vermietet wird. Jedenfalls verstehe ich das so :-?

Falls ich weitere Erkenntnisse habe, werde ich es mitteilen.

Re: Neue Gesetzgebung zur touristischen Vermietung in der Communidad Valencia

Verfasst: Mo 7. Okt 2024, 18:31
von Frank_Berlin
Danke an Costa Blanca Fan für die ausführlichen Erläuterung. Genauso habe ich es auch verstanden.

Es ist also künftig nicht mehr möglich, das Haus an Gäste für z. B. 14 Tage zu vermieten, zumindest nicht, wenn es sich bei den Gästen um Touristen und nicht um Saisonarbeiter handelt. Ob ein solch konstruiertes Gesetz ein Beitrag leisten kann, der Knappheit an günstigen Wohnraum in den Städten entgegenzuwirken, sei dahingestellt (mir erschliesst sich der Wirk-Mechanismus z. B. überhaupt nicht, aber vielleicht denke ich da zu eindimensional).

Auf jeden Fall wird es unzufriedene Touristen geben, die gerne 14 Tage im selben Haus übernachten würden, was aber bei einer touristischen Nutzung nun nicht mehr erlaubt ist. Die Gäste müssten also z. B. nach 7 Tagen in ein anderes Haus umziehen. Insofern gebe ich Beefeater Recht, das Gesetz wirkt in erster Linie gegen Touristen, zumindest solche, die nicht in großen Hotelanlagen ihren Urlaub verbringen wollen.

ich kann mir gut vorstellen, dass das nicht der letzte Stand in dieser Sache ist und da noch mal nachgearbeitet werden muss.

Nachtrag: übrigens erstaunlich, dass dieses Gesetz von der gemeinhin als Eigentümer-freundlich betrachteten P. P. (mit VOX) beschlossen wurde, sowas hätte ich eher aus dem linken Spektrum erwartet.

Frank