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Regressanspruch nach privatem Autoverkauf

Verfasst: Do 20. Feb 2025, 16:26
von Cbaz
Hallo, ich habe eine Frage bezüglich dem spanischen Recht bei privaten Autoverkäufen. Wir haben im September 2024 unseren spanischen Hyundai verkauft. Mit spanischen Kaufvertrag. Nach einigen Wochen meldete sich der Käufer und meinte, das das Auto immer wieder liegen bleibt oder nicht startet. Wir hatten bei unserem Kauf 1.5 Jahre zuvor das Problem, das das Auto nach zwei Woche bei Lidl nicht mehr ansprang. Haben selber fast 800 € investiert bis die Werkstatt den eigentlichen Fehler fand. Bei der Diagnose gab es 5 Möglichkeiten und die letzte war es anscheinend. Danach hatten wir Ruhe der Wagen lief vernünftig. Ehrlich wie ich bin, habe ich angegeben, daß wir schon etliche Ersatzteile erneuert haben.
Nun hat er letzte Woche wieder geschrieben und gemeint, das wir ihn arglistig getäuscht haben und dieser Fehler ja wohl schon länger bestehen würde, da wir diesen Fehler ja auch schon hatten. Nach spanischem Gesetz steht der Verkäufer wohl noch sechs Monate in der Gewährleistung. Er könne vom Kaufvertrag zurück treten oder ich müsste mich um die Behebung der Mängel kümmern und bezahlen.
Was kann mir denn nun wirklich drohen und zu was bin ich jetzt verpflichtet. Meine Rechtsschutzversicherung ist bei einem spanischen Auto nicht zuständig.
Bin gerade ganz schön verzweifelt.

Re: Regressanspruch nach privatem Autoverkauf

Verfasst: Do 20. Feb 2025, 18:47
von FridaAmarilla
"Der Verkäufer verpflichtet, für versteckte Mängel, die der Käufer in den ersten sechs Monaten nach der Lieferung des Fahrzeugs entdeckt, aufzukommen. Sobald eine Reklamation vorliegt und der Mangel nachweislich vor dem Erwerb des Fahrzeugs vorhanden war, muss der Händler entweder den Betrag der notwendigen Reparatur zahlen oder den Kaufvertrag stornieren und den Transaktionsbetrag an den Käufer zurückerstatten. Somit ist der Verkäufer für versteckte Mängel verantwortlich, auch wenn sie zum Zeitpunkt des Verkaufs ignoriert wurden."

https://tvtseguros.es/de/welche-garanti ... auchtwagen

"Bei Auftreten eines verborgenen Schadens oder Störung innerhalb von 6 Monaten oder eines Jahres nach Lieferung des Fahrzeugs haftet der Verkäufer gegenüber dem Verbraucher oder Nutzer für jede Vertragswidrigkeit, die zum Zeitpunkt der Lieferung besteht und der Verbraucher kann eine Mängelbeseitigung (Reparatur), eine Preisminderung oder die Auflösung des Vertrags verlangen. In jedem dieser Fälle kann der Verbraucher bzw. Nutzer darüber hinaus ggf. Schadensersatz einfordern.

Eine notwendige Voraussetzung dafür, dass Sie die Gewährleistung eines Gebrauchtfahrzeuges in Anspruch nehmen können, ist, dass der Mangel vor dem Kauf nicht offensichtlich war. Das heißt, wenn das Auto vor Abschluss der Transaktion einen offensichtlichen Bruch oder eine Fehlfunktion aufweist, können Sie später keine Ansprüche geltend machen."

https://www.magwilhelm.eu/gebrauchtes-a ... en-kaufen/

Gruß Angelika

Re: Regressanspruch nach privatem Autoverkauf

Verfasst: Do 20. Feb 2025, 18:49
von Oliva B.
Liebe Cbaz,

ich kann dir leider auch keine Hoffnung machen, muss aber gestehen, dass ich auch nicht wusste, welche Verpflichtung ein Autoverkauf an Privat nach sich ziehen kann.

Dieser Artikel beschreibt noch einmal mehr die Rechte des Käufers und die Verpflichtungen, die der Verkäufer eingeht. Du kannst dir den Text mit dem Online-Übersetzer deepl.com ins Deutsche übersetzen lassen:

¿Es obligatorio dar garantía al vender un coche entre particulares?

Re: Regressanspruch nach privatem Autoverkauf

Verfasst: Do 20. Feb 2025, 21:01
von alf
Mir scheint, hier liegt ein Hydai spezielles Problem mi der Selbstedntladung der Batterie, schon nach wenigen Tagen, voezuliegen. Allerdings wäre das keine Erl-rung für sdas Liegenbleiben xdes Fahrzeugs, falls dieses tatsächlich zutrifft. Vitalista hatte das Problem mit edntladener Batterie mehrfach, alle Diagnoseversuche in mehreren Werkstätten brachten keine Lösung. Jetzt hat sie ein funkgesteuerte Relais an der Batterie einbauen lassen und unterbricht den Minuspo,l der Batterie , wenn das Fahrzeug abgestellt wird. Scheint gut zu helfen.
Jertzt kann man versuchen, den Käuferf mit dieser Modifikation (gegen einen Preisnachlass mit dem Hinweis auf zusätzöichen Diebstahlschutz) versöhnlich zu stimmen. Produktpreis weniger als 20,-€, Einbau kinderleicht.
Viel Glück, alf

Re: Regressanspruch nach privatem Autoverkauf

Verfasst: Do 20. Feb 2025, 23:10
von Cbaz
Ich danke euch vielmals. Das mit dem Relais werde ich auf alle Fälle vorschlagen. Ich habe dem Käufer vorgeschlagen sich zusammen zu setzen um miteinander in Ruhe zu versuchen, das Problem zu beheben.
Unter diesen Umständen hätte ich das alles gewusst, hätte ich einiges anders gemacht. Kann nur empfehlen unter Deutschen einen deutschen Vertrag zu nehmen mit Gerichtsstand am eigenen Wohnort. Das habe ich daraus gelernt. Hatte noch darüber nachgedacht, war aber unsicher, ob der Vertrag bei der Umschreibung akzeptiert wird, in Spanien.
So, ab März sind wir wieder in Spanien und sehen ein paar bald wieder im Süden.

Re: Regressanspruch nach privatem Autoverkauf

Verfasst: Fr 21. Feb 2025, 03:51
von sonnenanbeter
Wenn es zu einem Rechtsstreit kommen sollte, nützen dir deutsche Verträge hier in Spanien rein garnichts.
Das gilt gleichermaßen für Kauf- sowie Mietverträge.

Re: Regressanspruch nach privatem Autoverkauf

Verfasst: Fr 21. Feb 2025, 10:00
von chris
sonnenanbeter hat geschrieben: Fr 21. Feb 2025, 03:51 Wenn es zu einem Rechtsstreit kommen sollte, nützen dir deutsche Verträge hier in Spanien rein garnichts.
Das gilt gleichermaßen für Kauf- sowie Mietverträge.
Das hätte ich jetzt auch so geschrieben und kopiere es deswegen direkt, damit es allen klar wird:

Ein Geschäft in Spanien mit einer spanischen Sache als Gegenstand wird zwangsläufig vor einem spanischen Tribunal landen, falls es eskaliert, denn in diesem Fall gibt es für exakt diesen Geschäftsvorgang (Autoverkauf von privat an privat) eine verbindliche Regelung.

In Deutschland wäre man ja auch nicht entzückt, wenn jemand versuchen würde, die nationalen Gesetze mit "ey schreibst du Gerichtsstand Istanbul" zu umgehen.

Und dann noch der Spaß mit der spanischen Administration, wenn man einen deutschen Vertrag von Zweckform aus dem heimischen Schreibwarenladen bei Tráfico zur Ummeldung des Fahrzeugs einreicht...... lieber nicht.

Re: Regressanspruch nach privatem Autoverkauf

Verfasst: So 23. Feb 2025, 14:06
von Cbaz
Ich habe einiges hinzu gelernt. Finde es aber schwierig zu beurteilen, was auf mich zukommen könnte. Immerhin war der Wagen schon 20 Jahre alt. Da rechnet man in Deutschland damit, das da immer was passieren kann.
Wenn ich es richtig gelesen habe, hätte ich aber bei dem Alter des Wagens möglicherweise auch Garantieansprüche ausschließen können, wenn ich es im Vertrag aufgenommen hätte? (auf spanisch)
LG
Chr.baz.

Re: Regressanspruch nach privatem Autoverkauf

Verfasst: So 23. Feb 2025, 18:48
von sonnenanbeter
@ Cbaz:

Lese mal was hier zum Thema Garantie beim Autokauf/-verkauf zwischen Privatpersonen steht:

https://www.magwilhelm.eu/gebrauchtes-a ... en-kaufen/