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Span. Mietrecht LAU: Mindestmietdauer
Verfasst: Di 27. Jan 2026, 14:29
von Oliva B.
Bestätigt durch das Wohnungsgesetz:
Das Mietgesetz garantiert dem Mieter eine Mindestmietdauer von fünf Jahren, auch wenn der ursprünglich vereinbarte Vertrag eine kürzere Laufzeit hat
Das spanisches Mietrecht LAU (Gesetz 29/1996) regelt Mindestlaufzeiten und Verlängerungen von Mietverträgen.
Das Wichtigste:
Artikel 9.1: Mindestlaufzeit 5 Jahre bei Vermietern natürlicher Person, 7 Jahre bei Vermietern juristischer Person. Sind Anfangslaufzeiten kürzer, erhält der Mieter automatische Verlängerungen bis zu 5 bzw. 7 Jahren.
Artikel 10: Nach Ablauf der Mindestlaufzeit kann der Vertrag um maximal 3 weitere Jahre verlängert werden, sofern keine Kündigung erfolgt. Vermieter muss Kündigungsabsicht rechtzeitig melden (4 Monate vor Ablauf); Mieter kann 2 Monate vorher kündigen.
Seit 2023: außerordentliche Verlängerungen bis zu 1 Jahr bei sozialen/wirtschaftlichen Schwierigkeiten; in angespannten Märkten kann der Mieter Verlängerungen bis zu 3 Jahre beantragen.
Kündigungsmöglichkeiten des Vermieters: Eigenbedarf, schwere Vertragsverletzungen, bauliche Änderungen etc. Andernfalls verlängert sich der Vertrag automatisch.
Flexible Vertragslaufzeiten möglich (z. B. 2–3 Jahre); 5- oder 7-Jahres-Verpflichtungen bestehen vor allem bei bestimmten Vermieterformen; ansonsten optional mit Verlängerungsrechten.
Nichtverlängerung des Mietvertrags: Viermonatige Frist; Begründung (Eigenbedarf, notwendige Nutzung) erforderlich; ggf. weitere Bedingungen.
Quelle:
El Español vom 25. Januar 2026
Re: Span. Mietrecht LAU: Mindestmietdauer
Verfasst: Di 27. Jan 2026, 19:19
von Frank_Berlin
Olivia, danke für den Hinweis.
Ich habe noch etwas dazu recherchiert. Folgendes kann man noch anmerken:
- touristische Vermietung ist explizit ausgenommen, die LAU-Novelle bezieht sich nur auf Wohnraumvermietung (im Sinne eines ständigen Wohnsitzes).
- Was künftig nicht mehr funktionieren dürfte ist eine Saisonvermietung, bei der z.B. Gäste aus Deutschland in der Nebensaison 6 Monate überwintern.
- Faktisch ist damit eine zeitbegrenzte Vermietung als Wohnsitz kaum mehr realisierbar, auf jeden Fall besteht für den Vermieter das Risiko, auf absehbare Zeit nicht mehr selber die Räume nutzen (oder verkaufen) zu können. Wer würde so etwas tun?
Frank
Re: Span. Mietrecht LAU: Mindestmietdauer
Verfasst: Di 27. Jan 2026, 20:39
von hundetraudl
Frank_Berlin hat geschrieben: ↑Di 27. Jan 2026, 19:19
Olivia, danke für den Hinweis.
Ich habe noch etwas dazu recherchiert. Folgendes kann man noch anmerken:
- touristische Vermietung ist explizit ausgenommen, die LAU-Novelle bezieht sich nur auf Wohnraumvermietung (im Sinne eines ständigen Wohnsitzes).
- Was künftig nicht mehr funktionieren dürfte ist eine Saisonvermietung, bei der z.B. Gäste aus Deutschland in der Nebensaison 6 Monate überwintern.
- Faktisch ist damit eine zeitbegrenzte Vermietung als Wohnsitz kaum mehr realisierbar, auf jeden Fall besteht für den Vermieter das Risiko, auf absehbare Zeit nicht mehr selber die Räume nutzen (oder verkaufen) zu können. Wer würde so etwas tun?
Frank
Mit diesem Gesetz werden noch weniger Wohnungen vermietet. Ich würde auf jeden Fall nicht vermieten.
Re: Span. Mietrecht LAU: Mindestmietdauer
Verfasst: Mi 28. Jan 2026, 08:49
von Chris_W
Ich denke auch, dass Vermieten nochmal unattraktiver geworden ist. Eigentlich sollte die sozialistische Minderheitsregierung doch ein Interesse haben, dass es mehr reguläre Vermietung gibt, das sehe ich mit der Gesetzesänderung nicht gegeben.
Auch die Okkupas werden nach wie vor durch irrsinnige Gesetze geschützt, es zieht jetzt sogar gewalttätige Okkupas aus anderen Ländern an, wie wir vor Weihnachten schmerzlich erfahren mussten.
Ich bin gespannt, wie die Wahlen in diesem Jahr ausfallen.
Re: Span. Mietrecht LAU: Mindestmietdauer
Verfasst: Mi 28. Jan 2026, 13:15
von Atze
Chris_W hat geschrieben: ↑Mi 28. Jan 2026, 08:49
Ich bin gespannt, wie die Wahlen in diesem Jahr ausfallen.
Ist es da aber eher nicht so, dass "touristische" Vermietungen eher von Nicht- Spaniern vorgenommen werden?
Da dürften Wahlen dann wenig ändern.
Wir vermieten unsere sonst selbstgenutzte Ferienwohnung wegen des absehbaren Ärgers nicht. Eine Wohnung in Madrid zur Langzeitmiete dagegen schon. Da hat es kürzlich eine Verbesserung gegeben, da man sich nicht mehr alle 3 Monate erklären muss, sondern jährlich.
Re: Span. Mietrecht LAU: Mindestmietdauer
Verfasst: Mi 28. Jan 2026, 17:46
von Florecilla
Frank_Berlin hat geschrieben: ↑Di 27. Jan 2026, 19:19
- Was künftig nicht mehr funktionieren dürfte ist eine Saisonvermietung, bei der z.B. Gäste aus Deutschland in der Nebensaison 6 Monate überwintern.
Hallo Frank,
wie kommst du auf dieses Aussage?
Re: Span. Mietrecht LAU: Mindestmietdauer
Verfasst: Mi 28. Jan 2026, 18:00
von Frank_Berlin
Hallo Floricella,
nimm folgendes an: das deutsche Ehepaar mietet das Haus für die Zeit von Oktober 26 bis März 27 zu den niedrigen Winterpreisen. Im März merken die beiden, dass es in Calpe eben doch schöner ist als in Wuppertal und ziehen die LAU-Karte. Dem Vermieter wird nicht viel anderes übrig bleiben, als 4 1/2 weitere Jahre an die beiden zu vermieten - übrigens zu den niedrigen Monatsmieten. Und nach den 5 Jahren kann er hoffen, dass die beiden nicht die „soziale Härte“-Karte ziehen. Da der Vermieter das alles vorab weiß, schließt er den Vertrag im Oktober erst gar nicht ab und lässt das Haus den Winter über leerstehen oder nutzt es ab und an selber.
Wie in so vielen Fällen bei der Mietenpolitik wird das Vermietungsgeschäft zu Tode reguliert. Sicherlich gut gemeint, aber eben schlecht gemacht.
Re: Span. Mietrecht LAU: Mindestmietdauer
Verfasst: Mi 28. Jan 2026, 18:34
von Chris_W
Atze hat geschrieben:
Ist es da aber eher nicht so, dass "touristische" Vermietungen eher von Nicht- Spaniern vorgenommen werden?
Da dürften Wahlen dann wenig ändern.
Wir vermieten unsere sonst selbstgenutzte Ferienwohnung wegen des absehbaren Ärgers nicht. Eine Wohnung in Madrid zur Langzeitmiete dagegen schon. Da hat es kürzlich eine Verbesserung gegeben, da man sich nicht mehr alle 3 Monate erklären muss, sondern jährlich.
Hallo Atze,
da hast Du Recht, touristische Vermietung ist davon nicht betroffen, sofern man eine Lizenz dafür hat. Die Besitzer sind aber teilweise auch Spanier und somit Wähler.
Ich denke an die 73% Spanier, die EIgentum besitzen und es vielleicht nicht mögen, dass sie zukünftig Mieter nicht mehr rausbekommen weil befristete Verträge nicht mehr gelten und wenn den Mietern dann einfällt, dass sie nicht mehr zahlen können oder wollen, dann viel Spaß.
Insofern meinte ich, dass diese Regierung, die ja bereits in der Minderheit regiert, es vielleicht nicht mehr schaffen wird. Deshalb wollen sie ja noch mit der Brechstange die Legalisierung von 500.000 illegalen Einwanderern durchsetzen, könnten ja potentiellw Wähler sein und klingt ein bisschen wie die Executive Orders mit denen die USA regiert wird. Das ist sicher nicht grundsätzlich falsch denn da gibt es viele, die sich hier integriert haben und arbeiten aber ob das alle 500.000 sind, wage ich zu bezweifeln.
Wenn das so läuft wie in Deutschland, dann werden eh wieder die gut integrierten abgeschoben und die auffälligen Kriminellen bleiben.
Re: Span. Mietrecht LAU: Mindestmietdauer
Verfasst: Do 29. Jan 2026, 10:53
von chris
Chris_W hat geschrieben: ↑Mi 28. Jan 2026, 18:34
Wenn das so läuft wie in Deutschland, dann werden eh wieder die gut integrierten abgeschoben und die auffälligen Kriminellen bleiben.
In Spanien biedern sich die regierenden Sozialisten ja sogar explizit den kriminellen Verfassungsbrechern aus Cataluña an, um auf eine Mehrheit zu kommen; da wird mit einer Annullierung der Straftaten geradezu um sich geworfen wie Konfetti beim Karneval.
Re: Span. Mietrecht LAU: Mindestmietdauer
Verfasst: Do 29. Jan 2026, 18:23
von Oliva B.
Chris_W hat geschrieben: ↑Mi 28. Jan 2026, 18:34
[...]
Wenn das so läuft wie in Deutschland, dann werden eh wieder die gut integrierten abgeschoben und die auffälligen Kriminellen bleiben.
@ Chris_W
Ich finde, die Ansage ist klar und deutlich definiert:
Der Ministerrat hat bereits ein königliches Dekret zur außerordentlichen Regularisierung von Migranten verabschiedet. Rund 500.000 Ausländer können dadurch eine Arbeits- und Aufenthaltsgenehmigung erhalten,
wenn sie seit über fünf Monaten in Spanien leben, vor dem 31. Dezember 2025 eingereist sind und keine Vorstrafen haben.
Quelle:
Antena3