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Vermieten der Wohnung in Deutschland

Verfasst: Mi 10. Jun 2026, 21:31
von Roberto
Bestimmt gibt es hier den einen oder anderen, der/die eine Wohnung in Deutschland vermietet und mit empadronamiento in Spanien lebt.

Da wir nun auch bald in Spanien leben wollen und somit vor der Frage stehen vermieten oder verkaufen, interessiert mich der steuerliche Aspekt davon.

Gibt es evtl. Möglichkeiten, legal die in Spanien zu versteuernden Mieteinnahmen nennenswert kleiner zu rechnen?
Ist der gesamte Netto-Miet-Gewinn als Einkommen zu versteuern oder gibt es evtl. Freibeträge?
Wenn sich das zur Rente addiert käme man bei der spanischen Progression schon auf einen unerfreulichen Steuersatz.

Klar wäre es technisch möglich die Mieteinnahmen und den Immo-Besitz komplett zu verschleiern, aber die Strafandrohungen bei Verstößen gegen die Auflagen des Modelo 720 sind schon furchteinflößend. Das Risiko möchte man nicht unbedingt eingehen...

Gruß Roberto

Re: Vermieten der Wohnung in Deutschland

Verfasst: Mi 10. Jun 2026, 22:20
von Beefeater
Mit Empadronamiento kannst du genau 180 Tage im Jahr in Spanien leben.
Danach musst du eh raus, bzw. bist wenn du einfach bleibst, quasi eh Resident und damit in Spanien steuerpflichtig
mit deinem weltweiten Einkommen (auch Mieten in D) und auch ohne offizielle Residencia.

Die ganzen Tricksereien der Vergangenheit werden im digitalen Zeitalter alle obsolet bzw. sogar ganz böse bestraft.

Speziell mit vermieteten Wohnungen in D wird es spästestens spannend, wenn du diese verkaufst.
In D ist das für Privatleute in der Regel steuerfrei. In Spanien nicht.

Saludos Mike

Re: Vermieten der Wohnung in Deutschland

Verfasst: Do 11. Jun 2026, 11:46
von Roberto
Sorry, ich meinte nicht empadronamiento sondern als Resident, Hauptwohnsitz Spanien.

Bin da inzwischen etwas voran gekommen, sowie ich das verstehe versteuert man 50% der Einkünfte zum Staatssatz und 50% zum valencianischen, dann ist es nicht mehr so schlimm.

Wäre interessant, was man abziehen kann von den Mieteinnahmen, wahrscheinlich die Einzahlungen in den Instandhaltungsfonds und die Kosten der Hausverwaltung?

Genau, der eventuelle Verkauf wäre der schwierige Teil der Sache, wobei ich meine gelesen zu haben, wenn der Eigentümer - Verkäufer - 65+ Jahre alt ist, fällt in Spanien keine Besteuerung des Veräusserungsgewinns an. Um das zu umschiffen könnte man auch der Erfolge entsprechend die Immobilie an jemanden schenken, dürften die Spanier auch nicht mitbekommen.

Gruss Roberto

Re: Vermieten der Wohnung in Deutschland

Verfasst: Do 11. Jun 2026, 16:39
von 007
Hi,
ich würde damit kein falscher Fehler gemacht wird , mich von einem renomierten Steuerberater hier in Spanien beraten lassen.
Das ist einigermaßen rechtssicher, den Meinen ist nicht Wissen.

Re: Vermieten der Wohnung in Deutschland

Verfasst: Do 11. Jun 2026, 19:08
von hu-ba
Hallo,

Ich habe auch nur Halbwissen und vertraue keinem Berater und keiner KI.

Zu oft habe ich gemerkt, wie das Wissen auseinander geht.

In der Regel macht man eine Einkommensteuererklärung in Deutschland dort ist man beschränkt steuerpflichtig.ohne Grundfreibetrag.

Das nimmt man mit nach Spanien. Durch das Doppelsteuerabkommrn wird das was in DE bezahlt wurde berücksichtigt.

Eigentlich weicht die Berechnung der Werbungskosten in vielen Punkten ab
Stichwort AfA, Leerstand..... viele Kosten werden nicht anerkannt.


Wenn du zusätzliches Einkommen hast, das nicht voll verrechnet wurde, kommt es in die spanische Progression.

Ich halte es für wirklich kompliziert und behaupte mal, ein spanischer Berater, der dich nichts fragt und nicht ALLE deutschen Belege sehen will, bucht irgendwas auf Verdacht und zu 90 % wird das von niemand geprüft.
Hast du z.B. eine Ferienvermietung in DE muss der Leerstand von den Kosten berücksichtigt werden und die Zeiten sind zu dokumentieren.

Der deutsche Berater macht das nicht, dafür zieht er Kosten für Taxi und Flug zu Betreuung der Immobilie ab. Eigentümerversammlung...

Man könnte Ein ganz großes Fass aufmachen.


Zu den 65 Jahren sagt eine KI


Hier gibt es ein wichtiges Missverständnis aufzuklären: Die Regelung, dass man ab 65 Jahren Immobilien steuerfrei verkaufen darf, ist kein generischer Freibrief für jeglichen Immobilienbesitz.
​Das spanische Steuerrecht unterscheidet strikt zwischen Ihrem Hauptwohnsitz (vivienda habitual) und weiteren Immobilien (Zweitwohnungen, Anlageobjekten oder Auslandsimmobilien). Zudem kocht Deutschland bei deutschen Immobilien sein eigenes Süppchen.
​Hier ist die konkrete Auflösung für Ihr Szenario mit den vier Häusern:
​1. Das selbstbewohnte Haus in Spanien (Hauptwohnsitz)
​Status: Komplett STEUERFREI (in Spanien)
​Die Regel: Wenn Sie über 65 Jahre alt sind und Ihren offiziellen Hauptwohnsitz in Spanien verkaufen, ist der Veräußerungsgewinn in Spanien zu 100 % steuerfrei (Exención por venta de vivienda habitual).
​Bedingung: Sie müssen nachweislich in den letzten 3 Jahren durchgehend in diesem Haus gewohnt haben.
​Vorteil: Sie müssen das Geld nicht reinvestieren. Sie können den Gewinn komplett behalten. (Hinweis: Die kommunale Wertzuwachssteuer Plusvalía fällt unter Umständen trotzdem an, aber die große Einkommensteuer/IRPF entfällt).
​2. Die 2 anderen Häuser in Spanien (Zweitwohnungen / Vermietet)
​Status: Grundsätzlich STEUERPFLICHTIG (in Spanien)
​Die Regel: Für alle Immobilien, die nicht Ihr Hauptwohnsitz sind, gilt der automatische Altersbonus nicht. Der Gewinn wird in Spanien normal mit der Kapitalertragsteuer (Satz je nach Gewinn zwischen 19 % und 28 %) besteuert.
​Das Schlupfloch (Die Leibrente): Es gibt eine Ausnahme für Über-65-Jährige (Renta Vitalicia). Der Gewinn aus dem Verkauf dieser Zweithäuser bleibt steuerfrei, wenn Sie den gesamten Verkaufserlös innerhalb von 6 Monaten in eine private Leibrente bei einer Versicherung anlegen.
​Der Haken: Hier gilt eine Obergrenze von maximal 240.000 Euro über Ihr gesamtes Leben hinweg. Alles, was darüber hinausgeht oder nicht in die Leibrente fließt, müssen Sie ganz normal in Spanien versteuern.
​3. Das Haus in Deutschland (nicht selbstbewohnt)
​Hier wird es am kompliziertesten, da zwei Steuerbehörden mitreden:
​Blickrichtung Deutschland: Die 10-Jahres-Frist entscheidet
​In Deutschland gibt es keinen Altersbonus für Über-65-Jährige. Ob der Verkauf in Deutschland steuerfrei ist, hängt einzig und allein an der deutschen Spekulationsfrist:
​Länger als 10 Jahre im Besitz? Der Verkauf ist in Deutschland steuerfrei.
​Kürzer als 10 Jahre im Besitz? Der Gewinn muss in Deutschland voll mit Ihrem persönlichen Steuersatz versteuert werden.
​Blickrichtung Spanien: Das Welteinkommen greift
​Da Sie in Spanien steuerpflichtig resident sind, müssen Sie den Gewinn aus dem deutschen Haus auch in Ihrer spanischen Steuererklärung (Renta) angeben. Da es nicht Ihr Hauptwohnsitz ist, fordert Spanien hierauf Steuer.
​Wenn das Haus in D steuerfrei war (>10 Jahre): Spanien verlangt dennoch die spanische Steuer auf den Gewinn (19 % bis 28 %). Einzige Rettung auch hier: Der oben genannte Leibrenten-Trick (bis max. 240.000 €).
​Wenn das Haus in D versteuert wurde (<10 Jahre): Sie zahlen erst in Deutschland Steuer. Spanien berechnet dann die spanische Steuer auf diesen Gewinn, zieht aber die in Deutschland bereits gezahlte Steuer davon ab (Anrechnungsmethode), damit Sie nicht doppelt bezahlen. Ist die spanische Steuer höher als die deutsche, zahlen Sie die Differenz in Spanien

Re: Vermieten der Wohnung in Deutschland

Verfasst: Fr 12. Jun 2026, 17:50
von Quijosha
Wenn du ala Deutscher in Deutschland ein Haus verkaufst, gelten die dortigen Rechte, nicht? Sprich, die Spekualtionssteuer verjährt in D nach 10 Jahren, in Spanien nicht. Oder wird das dann doppelbesteuert? Ich würde auch einen Fachmann für diese Fragen zu Rate ziehen. Kommt bald auf uns auch zu.

Re: Vermieten der Wohnung in Deutschland

Verfasst: Fr 12. Jun 2026, 18:03
von hu-ba
Soweit ich weiß

Es gilt das Doppelbesteuerungsabkommen.

Was du bereits in DE bezahlt hast (also wg. 10 Jahren = 0) darfst du von der spanischen Steuer abziehen.

Mam kann nicht die günstigste Variante wählen, man wird behandelt wie die Spanier.

Daher "durfte" ich erst resident werden, nachdem das deutsche Haus verkauft wurde.

Re: Vermieten der Wohnung in Deutschland

Verfasst: So 14. Jun 2026, 23:49
von hundetraudl
Beefeater hat geschrieben: Mi 10. Jun 2026, 22:20 Mit Empadronamiento kannst du genau 180 Tage im Jahr in Spanien leben.
Danach musst du eh raus, bzw. bist wenn du einfach bleibst, quasi eh Resident und damit in Spanien steuerpflichtig
mit deinem weltweiten Einkommen (auch Mieten in D) und auch ohne offizielle Residencia.

Die ganzen Tricksereien der Vergangenheit werden im digitalen Zeitalter alle obsolet bzw. sogar ganz böse bestraft.

Speziell mit vermieteten Wohnungen in D wird es spästestens spannend, wenn du diese verkaufst.
In D ist das für Privatleute in der Regel steuerfrei. In Spanien nicht.

Saludos Mike
183 Tage oder?