REISERECHT: Änderung der Abflugzeit

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Oliva B.
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REISERECHT: Änderung der Abflugzeit

Beitrag von Oliva B. »

Wer öfter fliegt, dem ist es bestimmt schon mal passiert:

Kurz vor der geplanten Reise flattert eine Mitteilung ins Haus (für den, der im Internet gebucht hat geschieht das per Email) mit folgendem oder ähnlichem Text:
Flieger.jpg
Sehr geehrter Fluggast,

aus bislang nicht vorhersehbaren Gründen war es leider erforderlich, die Durchführung des Fluges teilweise zu ändern.

[Dann folgen die neuen Flugzeiten]

Wir bitten für diese Flugzeiten-/Flugnummernänderung und die dadurch entstehenden Unannehmlichkeiten um Verständnis und wünschen Ihnen einen angenehmen Flug. Bei Rückfragen stehen wir Ihnen telefonisch gern zur Verfügung.


Was jedoch nicht in dem netten Schreiben steht ist, dass der Fluggast sich damit überhaupt nicht einverstanden erklären muss. Er kann den Flug KOSTENLOS verschieben, wenn ihm die neue Abflugzeit nicht passt. Die Fluggesellschaften weisen aber aus verständlichen Gründen nicht explizit auf dieses Reiserecht hin.
Lilac
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Re: REISERECHT: Änderung der Abflugzeit

Beitrag von Lilac »

Hat man dieses Recht auch, wenn der Flug nur um eine halbe Stunde verschoben wird?
Meiner Vermieterin ist das nämlich mitgeteilt worden.Klar, dass sie trotzdem fliegt, aber wo liegen da die Grenzen? :-?
LG Lilac
Saludos, Lilac
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Oliva B.
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Re: REISERECHT: Änderung der Abflugzeit

Beitrag von Oliva B. »

Lilac hat geschrieben:Hat man dieses Recht auch, wenn der Flug nur um eine halbe Stunde verschoben wird?
Meiner Vermieterin ist das nämlich mitgeteilt worden.Klar, dass sie trotzdem fliegt, aber wo liegen da die Grenzen? :-?
LG Lilac
Wo würde das denn hinführen, Lilac?
Wie oft haben die Maschinen Verspätung, die höchste Garantie gibt es noch, wenn man früh am Tag abfliegt. Hier findest du etwas darüber, wodurch du bessere Infos sicher noch erhältst, wenn du weiter googelst. ;)
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Akinom
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Re: REISERECHT: Änderung der Abflugzeit

Beitrag von Akinom »

:-? 'Habs eben wieder erlebt, war am Flughafen Stuttgart - meine Tochter flog nach Nizza - 1 Std. Verspätung - Air Berlin.
Es hatten übrigens fast alle AirBerlin - Flüge verpätung beim Start, bis zu 2,5 Std. - Hab das nun auch schon öfter selbst mitgemacht. - Aber diese Versätungen sind ja noch im Reahmen.
Dagegen von Manchen die vielbescholtenen "Billigflieger" Ryanair u. German Wings - da hatte ich persönlich noch nie eine Verspätung.
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Re: REISERECHT: Änderung der Abflugzeit

Beitrag von Florecilla »

In Sachen "Airline & Fliegen" scheine ich ein Glückskind zu sein. In der Regel komme ich pünktlich weg, maximal 30 Minuten nach der Zeit. Diese "Verspätung" ist allerdings schon in der angegebenen Flugzeit von 2,5 Stunden einkalkuliert, denn selten sind wir länger als 2 Stunden in der Luft. Ein einziges Mal musste ich bislang eine (unangekündigte) Verspätung von 2 Stunden in Kauf nehmen, weil der Flieger nicht pünktlich in Köln eingetroffen war.

Was die "Flugzeitenänderungen" anbelangt, ist mir das bei AirBerlin auch schon häufiger passiert - vor allem als die Strecke Köln-Valencia von Tuifly an AirBerlin übergeben wurde. Bei Nonstop-Flügen wurden dann nicht nur die Abflugzeiten geändert, sondern auch mal eben ein Zwischenstop auf Mallorca eingeplant. Dass ich kostenfrei umbuchen kann, habe ich seinerzeit genutzt und meine Wünsche wurden auch völlig unproblematisch umgesetzt (siehe hier).
Saludos,
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Re: REISERECHT: Änderung der Abflugzeit

Beitrag von Lilac »

Eine Freundin von mir war jetzt gerade mit Schwester, Schwager und zwei Hunden in Denia. Sie hatten Flüge gebucht. Doch dann kam die Aschewolke und meine Freundin rief bei der Fluggesellschaft an, ob man ihr eine Garantie geben könne, dass sie auf jeden Fall einen Direktflug bekommt - allein schon wegen des Stresses für die Hunde. Das konnte die Gesellschaft nicht zusagen. So hat sie die Flüge anuliert und ist mit dem Auto gekommen. Sie sagt aber nun, sie bekäme die 600 Euro für die Tickets nicht erstattet. Ich erinnere mich, dass jemand von Euch vor einiger Zeit schrieb, dass das Geld aber erstattet werden MUSS. Kann mir jemand bitte einen Tipp geben?
LG Lilac
Saludos, Lilac
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Akinom
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Re: REISERECHT: Änderung der Abflugzeit

Beitrag von Akinom »

;-) Bei höhere Gewalt müssen sie nichts erstatten u. das war die Aschewolke wohl
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Florecilla
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Re: REISERECHT: Änderung der Abflugzeit

Beitrag von Florecilla »

Angeblich hat jeder Fluggast ein Recht auf Erstattung des Flugpreises (siehe net-tribune).


Die Fluggastrechte besagen, dass bei Annulierung des Fluges "der Passagier wahlweise Anspruch hat auf:

* Erstattung des Ticketpreises
* kostenloser Rückflug zum Abflugort
* anderweitige Beförderung zum Zielort

Darüber hinaus hat die Fluggesellschaft eine Entschädigung zu zahlen:

* 250 € für eine Flugstrecke kürzer gleich 1500 km
* 400 € für eine weitere Strecke innerhalb der EG oder kleiner gleich 3500 km
* 600 € bei Flugstrecken länger als 3500 km

Diese Entschädigungszahlungen werden fällig, wenn die Fluglinie bis spätestens 14 Tage vor Flug den Fluggast davon nicht verständigt hat; oder sie werden über die Annullierung in einem Zeitraum zwischen zwei Wochen und sieben Tagen vor der planmäßigen Abflugzeit unterrichtet und erhalten ein Angebot zur anderweitigen Beförderung, das es ihnen ermöglicht, nicht mehr als zwei Stunden vor der planmäßigen Abflugzeit abzufliegen und ihr Endziel höchstens vier Stunden nach der planmäßigen Ankunftszeit zu erreichen, oder sie werden über die Annullierung weniger als sieben Tage vor der planmäßigen Abflugzeit unterrichtet und erhalten ein Angebot zur anderweitigen Beförderung, das es ihnen ermöglicht, nicht mehr als eine Stunde vor der planmäßigen Abflugzeit abzufliegen und ihr Endziel höchstens zwei Stunden nach der planmäßigen Ankunftszeit zu erreichen."
(Quelle: Wikipedia)

ABER:

"Wie nach dem Übereinkommen von Montreal sollten die Verpflichtungen für ausführende Luftfahrtunternehmen in den Fällen beschränkt oder ausgeschlossen sein, in denen ein Vorkommnis auf außergewöhnliche Umstände zurückgeht, die sich auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Maßnahmen ergriffen worden wären.

Solche Umstände können insbesondere bei politischer Instabilität, mit der Durchführung des betreffenden Fluges nicht zu vereinbarenden Wetterbedingungen, Sicherheitsrisiken, unerwarteten Flugsicherheitsmängeln und den Betrieb eines ausführenden Luftfahrtunternehmens beeinträchtigenden Streiks eintreten.

Auch dieser Punkt der Fluggastverordnung liegt in einer Anfrage derzeit beim EuGH, da nicht klar ist, was außergewöhnliche Umstände, die sich hätten nicht vermeiden lassen sind. Deutsche Gerichte haben mittlerweile festgestellt, dass unerwartet auftretende Defekte deshalb nicht unerwartet sind und unter die Ausnahme in der Verordnung fallen, weil jeder Defekt irgendwann einmal eintreten kann und damit als vorhersehbar gilt."
(Quelle: Wikipedia)


Alles in allem ziemlich schwammig. Offensichtlich liegt es im Ermessen der Fluggesellschaft, ob der Flugpreis erstattet wird. Möglicherweise ist die Airline mit dem Angebot der Umbuchung ihrer Verpflichtung bereits nachgekommen.

Ich habe auch gehört, dass die Erstattung des Flugpreises davon abhängt, wann der Flug gebucht wurde.
Saludos,
Florecilla (Margit)


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Re: REISERECHT: Änderung der Abflugzeit

Beitrag von Oliva B. »

Es war doch so, dass man wegen der Aschewolke kostenlos umbuchen oder stornieren konnte, wenn man von Flugstreichungen betroffen war.
Wenn ein Direktflug dann in einen "Via-Flug" umgebucht wird, so ist das für mich eine Streichung, die oft genug erfolgt, wenn nicht genug Tickets verkauft wurden, auch wenn ersatzweise Flüge über ein Drehkreuz angeboten werden.
Durch die Umbuchung seitens der Fluggesellschaft ändern sich für einen Fluggast die Buchungsvoraussetzungen, denn der gebuchte Direktflug hatte schließlich einen Grund, und zwar den, die Hunde nicht über Gebühr Stress auszusetzen. Ich finde, das hat jetzt nichts mit höherer Gewalt zu tun, denn das wird auch oft genug aus verkaufsstategischen Gründen gemacht. An Stelle deiner Freundin würde ich mich nicht abwimmeln lassen und weiterhin versuchen, meine Ansprüche durchzusetzen. Man muss einfach genug Geduld und Zeit aufbringen, denn es gehen oft ochen ins Land, bis man eine Antwort erhält. Bei Ablehnung muss man sich an die nächst höhere Stelle wenden. Das ist zwar nicht spaßig, aber 600 Euro sind auch kein Pappenstiel, für den ich meine Ansprüche aufgeben würde.
Ich weiß aus Erfahrung, dass Durchhaltevermögen meistens zum gewünschten Erfolg führt oder zumindest eine Kulanzzahlung erfolgt.
Lilac
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Re: REISERECHT: Änderung der Abflugzeit

Beitrag von Lilac »

Danke für die Informationen.
Besonders schwierig wird es wohl im Falle meiner Freundin, da der Flug ja nicht abgesagt wurde, man ihr eben nur keine Garantie für einen Direktflug geben konnte.
Ich kann meine Freundin gut verstehen, denn zwei Hunden ausser dem ohnehin schon stressigen Flug auch noch eine evtl. Zwischenlandung zuzumuten ist nicht vertretbar.
LG Lilac
Saludos, Lilac
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