Freibrief für Tierquäler
Verfasst: Mi 11. Mai 2011, 16:45
Der Strafgerichtshof Nr. 3 von Granada verurteilte am vergangenen Montag einen Polizisten aus La Puebla de Don Fadrique, weil er einen schlafenden Hund erschossen hatte, wegen einer unverhältnismäßigen Handlung zu einer Geldbuße von 200 Euro.
Die Tat ereignete sich am 12. Mai 2009 und sorgte damals für große Empörung in Tierschutzkreisen. Die Staatsanwaltschaft sowie der Madrider Tierschutzverein El Refugio sahen in der Tat die Misshandlung von Tieren. Der Verein erstattete Anzeige.
Es gab schon längere Zeit Beschwerden von Anwohnern über den reinrassigen, vier Kilogramm leichten Pekinesen, der immer alleine in der Ortschaft unterwegs war obwohl er einen Besitzer hatte.
Der Bürgermeister von La Puebla de Don Fadrique beauftragte aufgrund der Beschwerden den Polizisten, das Tier einzufangen.
Nun sah es das Gericht als erwiesen an, dass der Angeklagte am 12. Mai 2009 mit seinem Dienstwagen unterwegs war, den schlafenden Hund sah, ihm dann in den Kopf schoss und daraufhin ein einen Müllbehälter warf. Den Tod des Hundes sieht der Richter als nicht gerechtfertigt an, auch wenn der Bürgermeister den Angeklagten beauftragt hatte den streunenden Vierbeiner dingfest zu machen.
Nach Auffassung des Richters handelte der Polizist "entgegen aller Sensibilität und Respekt gegenüber Tieren." Tierquälerei konnte man dem Angeklagten nach Auffassung des Richters nicht nachweisen, da es nicht erwiesen ist, dass der Beamte "absichtlich das Leiden" des Hundes erhöht hat.
Dieser fragwürdigen Erläuterung fügte der Richter noch hinzu, "Vielmehr [...] scheint der Tod des Hundes eine unmittelbare Folge davon zu sein, einen Schuss in den Kopf bekommen zu haben."
So wurde der mutmaßliche Tierquäler der Misshandlung von Tieren freigesprochen, was sicher für neue Diskussionen, nicht nur in Tierschutzkreisen, sorgen dürfte. Das Gerichtsurteil klingt wie ein Freibreif für Tierquäler die ein Tier mit Kopfschuss töten, da man so das Leiden nicht absichtlich erhöht hat.
Das Costa-Blanca-Forum dankt comprendes.de - Das Spanienmagazin für die freundliche Genehmigung.
Die Tat ereignete sich am 12. Mai 2009 und sorgte damals für große Empörung in Tierschutzkreisen. Die Staatsanwaltschaft sowie der Madrider Tierschutzverein El Refugio sahen in der Tat die Misshandlung von Tieren. Der Verein erstattete Anzeige.
Es gab schon längere Zeit Beschwerden von Anwohnern über den reinrassigen, vier Kilogramm leichten Pekinesen, der immer alleine in der Ortschaft unterwegs war obwohl er einen Besitzer hatte.
Der Bürgermeister von La Puebla de Don Fadrique beauftragte aufgrund der Beschwerden den Polizisten, das Tier einzufangen.
Nun sah es das Gericht als erwiesen an, dass der Angeklagte am 12. Mai 2009 mit seinem Dienstwagen unterwegs war, den schlafenden Hund sah, ihm dann in den Kopf schoss und daraufhin ein einen Müllbehälter warf. Den Tod des Hundes sieht der Richter als nicht gerechtfertigt an, auch wenn der Bürgermeister den Angeklagten beauftragt hatte den streunenden Vierbeiner dingfest zu machen.
Nach Auffassung des Richters handelte der Polizist "entgegen aller Sensibilität und Respekt gegenüber Tieren." Tierquälerei konnte man dem Angeklagten nach Auffassung des Richters nicht nachweisen, da es nicht erwiesen ist, dass der Beamte "absichtlich das Leiden" des Hundes erhöht hat.
Dieser fragwürdigen Erläuterung fügte der Richter noch hinzu, "Vielmehr [...] scheint der Tod des Hundes eine unmittelbare Folge davon zu sein, einen Schuss in den Kopf bekommen zu haben."
So wurde der mutmaßliche Tierquäler der Misshandlung von Tieren freigesprochen, was sicher für neue Diskussionen, nicht nur in Tierschutzkreisen, sorgen dürfte. Das Gerichtsurteil klingt wie ein Freibreif für Tierquäler die ein Tier mit Kopfschuss töten, da man so das Leiden nicht absichtlich erhöht hat.
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