... fangen wir doch mal die Interpretation an
:
... als fest installiertes Gerät gehört jedwede Anlagentechnik immer zum Gebäude
... wogegen eine Waschmaschine ein mobiler Einrichtungsgegenstand ist und damit per se nicht als Gebäudepart zu betrachten ist
...
Ein Solarpaneel gehört auf jeden Fall zur Haustechnik des Gebäudes und sichert/verbessert als Festinstallation die "Wertigkeit" des Gebäudes ... da die Nutzungseinheit > Gebäude + Haustechnik - wie auch alle anderen bereits erbrachten Bauleistungen - im Verbund >
Material + Arbeitslohn eine "Werteinheit" im Gebäudewert darstellen, ist - egal ob Belege dafür vorhanden sind oder nicht - zumindest ein Vergleichswert/Wiederbeschaffungwert + Montageleistung in der Solicitud de Obra Menor einzutragen ... btw. gleiche "Systematik" gilt ebenso in Deutschland
Zu beachten: es bleibt natürlich der genehmigenden Behörde überlassen, bei "Geringfügigkeit" der Kosten des zu genehmigenden Leistungsumfangs > Material + Lohn eine pauschale Mindestgebühr zu erheben ....
Mal als bereits vor Jahren ausgeführtes Beispiel > meine Badsanierung in Eigenleistung - ohne Kostenangebot und ohne bereits eingekauftes Material wurden von mir mit Mengenangaben und einem mittleren geschätzten "Ladenpreis" alle Materialien > Fliesen + Mosaik, Fliesenkleber, Waschbecken, WC-Becken im Antragsformular mit einleitender Kurzbeschreibung des Gesamtumfanges als Zusammenstellung "bepreist" und der erforderliche Arbeitsaufwand mit ca. 40 Arbeitsstunden angegeben - wie bereits geschrieben, wurde im Urbanismo ein "imaginärer" Stundenlohn angesetzt und damit die Arbeitskosten ermittelt
und die Gesamtkosten als Basis für die Ermittlung der Genehmigungsgebühr benutzt ...