wer kann etwas zu DEUTSCHEM Baurecht sagen?

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haSienda
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wer kann etwas zu DEUTSCHEM Baurecht sagen?

Beitrag von haSienda »

Hallöle zusammen...
Heute habe ich mir mal wieder ein typisches Derek-Spezialproblem ausgedacht und weiss gar nicht ob sich damit zufällig jemand auskennt.
Klar, dass es auch wieder völlig off topic ist und nichts mit der CB zu tun hat... :d

Mal los:
Wir beabsichtigen ein kleines Haus zu kaufen um dort kleine Studentenappartments hereinzusetzen...
ABER: Das Haus ist (noch) ein Einfamilienhaus über 3 Etagen. Der Plan wäre ein Umbau in 2 Appartements pro Etage plus eventuellem Dachausbau (falls das Denkmalamt da mitmacht...der Kasten feiert bald 300-jähriges...).
Nun ist es doch so, dass ich für neu geschaffenen Wohnraum (obwohl das ja eigentlich nicht stimmt...es wird nur anders aufgeteilt) auch Parkplätze vorweisen oder ablösen muss, richtig?
Diese liegen in Koblenz bei momentan € 12.500.-- pro Stück (also €12.500.-- an Zusatzkosten pro Appartement!).
Völlig untragbar, die Summe...macht dann rechnerisch keinen Sinn mehr.
Nun die Frage..:
WER guckt überhaupt, in wieviele Einheiten das Haus geteilt ist? Klar, wenn ich zum Bauamt renne und denen auf die Nase binde dass sich nun eine Etage zwei Leute teilen, werden die hellhörig. Aber wir benötigen ja keine Abgeschlossenheitsbescheinigung...
auf dem Papier kann das Haus ja ein Einfamilienhaus bleiben.
Oder: Ich vermiete einfach einzelne Zimmer (in denen zufälligerweise auch ein Bad und eine Küche ist). Das kann mir doch niemand verbieten?
Versteht ihr meine Frage? Ich vermute ich habe diese nur mittelprächtig ausgedrückt...
Kurz gesagt: Wenn IHR in Eurem Haus ein Zimmer vermietet...müsst ihr ja auch keinen extra Stellplatz nachweisen...gell?!

Hat da jemand Ahnung von?

Gruss
Derek
sol
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Re: wer kann etwas zu DEUTSCHEM Baurecht sagen?

Beitrag von sol »

@ Derek

natürlich kannst du alles "illegal" machen, was du willst und für richtig hältst
ABER
es gibt immer irgendwelche Nachbarn oder evtl. "unzufriedene" Mieter nachher
die zu den Ämtern rennen mit den Worten : " ich weiß was "
und dann könnte es richtig Geld kosten. Also Vorsicht ist die Mutter der Porzellankiste.
( Habe beruflich früher viel mit Architekten und Bauämtern zu tun gehabt)
Gruss Wolfgang
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Oliva B.
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Re: wer kann etwas zu DEUTSCHEM Baurecht sagen?

Beitrag von Oliva B. »

Meiner Meinung nach musst du auf jeden Fall beim Bauamt vorstellig werden, wenn du dein Haus umwidmest.
Ein Freund von uns hat im Hinblick auf später sein Einfamilienhaus zum Zweifamilienhaus umwidmen lassen und hatte, bis alles im "Trockenen" war, ziemlich viel Laufereien.

Es ist ja nicht nur so, dass du das Haus anders aufteilst, du musst ja auch noch mehr Strom-, Gas-, Wasser- und Heizungszähler anbringen.

Wenn das Haus unter Denkmalschutz steht, musst du auch damit rechnen, dass bei einem Eigentümerwechsel geprüft wird, ob die Auflagen noch erüllt werden.

Letztendlich musst du deine Mieteinnahmen versteuern. Und das Finanzamt schaut von Zeit zu Zeit ebenfalls genauer hin. Und die wird m.M. auch das Parkplatzproblem interessieren.

Um in Ruhe un Spanien zu leben, ohne Angst, dass eines Tages riesige Nachzahlungen fällig werden, würde ich auf jeden Fall den legalen Weg gehen und bei den Behörden vorstellig werden.
Cozumel
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Re: wer kann etwas zu DEUTSCHEM Baurecht sagen?

Beitrag von Cozumel »

Derek,

das kann, leider, nur in die Hose gehen.

Baubestimmungen sind von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich und nicht alle Bundesländer verlangen eine Endabnahme, andere schon.

Aber in DE gucken die Bauämter viel genauer hin als hier in ES, auch bei Umbauten und erst recht bei denkmalgeschützten Häusern!!!.
Irgendwann kommts raus.

Ich würde in mein zuständiges Baumamt gehen und mal rein hypothetisch nachfragen.
Cozumel
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Re: wer kann etwas zu DEUTSCHEM Baurecht sagen?

Beitrag von Cozumel »

upps, naja doppelt hält besser. :)
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baufred
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Re: wer kann etwas zu DEUTSCHEM Baurecht sagen?

Beitrag von baufred »

... das Ganze lässt sich rechtsverbindlich per sogenannter "Bauvoranfrage" klären und sollte helfen allen Stolperfallen aus dem Wege zu gehen ...

... dazu die Info: Bauvoranfrage

... und genehmigungspflichtig ist es allemal, da "Nutzungsänderungen" immer zu genehmigen sind ... und wie bereits bemerkt, ohne jetzt die genauen denkmalspflegerischen Merkmale zu kennen, können durchaus auch Teile des Gebäudeinneren davon betroffen sein ...

... ansonsten, viel Erfolg beim "Marsch durch die Instanzen" .... :d
Saludos -- baufred --
Cozumel
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Re: wer kann etwas zu DEUTSCHEM Baurecht sagen?

Beitrag von Cozumel »

Armer Derek :((
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