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Erben & Vererben in Spanien

Verfasst: Di 6. Nov 2012, 14:27
von Range
Hallo zusammen

Weiss leider nicht, wo ich mein Anliegen posten soll, sehe deshalb gerade hier unter den Kennern meine Frage stellen zu dürfen.
Da ich einst nach meiner Zeit die Sache mit dem Haus in E geregelt wissen will, gelange ich mit dieser Frage an Euch.
Egal wer mal der Erbe oder die Erben sein werden, wie muss man da vorgehen und was unternehmen, damit der Nachlass im Umfeld der Familie bleibt. Da in E andere Gesetze gelten die ich nicht kenne frage ich hier um Rat.
Für eure Antworten besten Dank im voraus.

FG Range (Heinz)

Re: Haben wir auf dem Immobilienmarkt die Talsohle erreicht?

Verfasst: Di 6. Nov 2012, 14:50
von Burkhard
Range hat geschrieben:Hallo zusammen

Weiss leider nicht, wo ich mein Anliegen posten soll, sehe deshalb gerade hier unter den Kennern meine Frage stellen zu dürfen.
Da ich einst nach meiner Zeit die Sache mit dem Haus in E geregelt wissen will, gelange ich mit dieser Frage an Euch.
Egal wer mal der Erbe oder die Erben sein werden, wie muss man da vorgehen und was unternehmen, damit der Nachlass im Umfeld der Familie bleibt. Da in E andere Gesetze gelten die ich nicht kenne frage ich hier um Rat.
Für eure Antworten besten Dank im voraus.

FG Range (Heinz)
Hallo Heinz,
wir hatten direkt beim Kauf unseres Hauses auch ein spanisches Testament für diesen Besitz gemacht. Das spanische Erbrecht ist wohl anders als in D. Von daher wäre es sinnvoll, einen Anwalt, der sich mit spanischem Erbrecht auskennt, zu befragen. Die Kosten sind i.d.R. auch überschaubar für eine solche Beratung.
Viele Grüße Burkhard

Re: Haben wir auf dem Immobilienmarkt die Talsohle erreicht?

Verfasst: Di 6. Nov 2012, 15:00
von Montemar
Hallo Heinz,

da Du ja Schweizer bist, entzieht es sich meiner Kenntnis, was auf Dich zutrifft. Ich würde mich juristisch beraten lassen, denn der "geringe" Kostenaufwand lohnt sich auf alle Fälle, daß es hinterher nicht zu einem bösen Erwachen kommt. >:)

http://www.finanztip.de/i/spanien/copp-schweiz01.htm

Lieber Gruß
Susann

Re: Haben wir auf dem Immobilienmarkt die Talsohle erreicht?

Verfasst: Di 6. Nov 2012, 15:40
von villa
Hallo Range

so schwer ist es gar nicht, auch wenn nichts geregelt ist, sofern du in Ch alles sauber geregelt hast. Aber je anch dem Teuer. Es gibt 2 möglichkeiten, du kannst dich direkt beim Notariat erkundigen oder du nimmst einen Anwalt.

Achtung, die Anwälte können sehr hohe Gebühren kassieren bei einer Erbabwickung. Wenn du möchtest kann ich dir per PN sagen wer das für mich gemacht hat, im Stundensatz und nicht auf basis eines Honorars das sich am Preis bemisst.

Ch Erbgang: In CH wird der offizielle Erbvertrag zwischen den Erben gemacht, der muss offiziell übersetzt werden und braucht eine Apostille des Gerichts in der Schweiz.
Alle am gesamten Erbe beteilligten mussen eine NIE haben ob sie in ES erben oder nicht.
Je nach dem muss noch ein Dokument erstellt werden wo sich die andern Erben mit der Übernahme des Objektes durch einen Erben zustimmen. (Abtretung, Verzicht)
Das trifft zu wenn es deine Kinder sind...wenn wietere Personen beteiligt sind weiss ich es nicht.

Aber es ist richtig, dass man indealerweise ein Testament hier in Spenien macht für die Immobilie. Dieses Testament wird hier auch offiziell registriert.

Die Erbschaftssteuern hier in ES sind sehr hoch, lassen sich aber mit guter Organisation ein wenig mildern. Dazu kommen dann noch weitere Steuern wie die plusValia und Gebühren etc.
Ich würde dir dringen Empfehlen einen Anwalt zu nehmen, ist eigentlich keine grosse Sache, wird aber gerne genutzt auch von Anwälten um Geld zu machen.
Ich habe ca. 4000 Euro an Anwaltskosten gehabt...ging grad noch gut wei ich zuerst einen schlechten und teuren hatte, hätte mich aber locker 15'000 kosten könne nach der Gebührenordnung der Anwälte.

Weiteres gerne per PN.

Re: Haben wir auf dem Immobilienmarkt die Talsohle erreicht?

Verfasst: Di 6. Nov 2012, 15:44
von TorreHoradada
Hallo Heinz,

ich stimme da montemar völlig zu. Du bist Schweizer und von daher nur bedingt Bürger eines EU-Staates auch wenn Dein Objekt in Spanien liegt. Innerhab der EU wird wohl ab 2015 das sogenannte "letzter gewöhnlicher Aufenthalt" Erbrecht kommen. Noch sind sich die Experten nicht enig was man darunter verstehen soll. Aber im Prinzip gilt das Land in dem Du Deinen Erstwohnsitz dann als gewöhnlich letzer Aufenthalt. Auch wenn Du in Spanien versterben solltest. Problematischer wird es mit der 183 Tage Regelung.

Aber bei Dir liegt der Fall ja noch komplizierter als Schweizer deshalb auch der Wink zum Anwalt.

Re: Haben wir auf dem Immobilienmarkt die Talsohle erreicht?

Verfasst: Di 6. Nov 2012, 15:52
von Brujadepaco
Aus eigener Erfahrung kann ich nur empfehlen, das .............wenn man hier in Spanien eine Immobilie besitzt, man ein spanisches Testament machen sollte. Mein Mann ist ja 2006 verstorben und wir hatten nur ein deutsches Testament gemacht............und dann folgt ein Papierkrieg ohne Ende mit vielen Kosten.
Liegt ein spanisches Testament vor, dann ist alles viel einfacher und auch kostengünstiger.
Ausserdem sind die Kosen für ein spanisches Testament um ein vielfaches geringer als ein deutsches.

LG Anna

Re: Haben wir auf dem Immobilienmarkt die Talsohle erreicht?

Verfasst: Di 6. Nov 2012, 16:13
von TorreHoradada
Ds ist richtig Anna. Nur - es muss ja auch das Erbschafts- und Erbschaftssteuerrecht zugrunde gelegt werden.
Und da sind gravierende Unterschiede.

Wie immer ein Rechenexempel zum aktuellen Zeitpunkt.

Re: Haben wir auf dem Immobilienmarkt die Talsohle erreicht?

Verfasst: Di 6. Nov 2012, 16:28
von Brujadepaco
TorreHoradada hat geschrieben:Ds ist richtig Anna. Nur - es muss ja auch das Erbschafts- und Erbschaftssteuerrecht zugrunde gelegt werden.
Und da sind gravierende Unterschiede.

Wie immer ein Rechenexempel zum aktuellen Zeitpunkt.
Hallo Peter, wenn Du hier in Spanien eine Immobilie erbst, dann zahlst Du ja..............egal ob deutsches Testament oder spanisches die spanische Erbschaftssteuer. . Dass in Deutschland die Erbschaftssteuer wesentlich niedriger ist, weiss ich auch, denn ich habe ja auch eine Eigentumswohnung in Koeln geerbt.

LG Anna

Re: Haben wir auf dem Immobilienmarkt die Talsohle erreicht?

Verfasst: Di 6. Nov 2012, 17:03
von Range
Hallo zusammen

Vorab ganz herzlichen Dank für eure Antworten in meiner noch offenen Angelegenheit.
Dabei habe ich klar einen Anwalt speziell in Erbsachen oder eben einen Notar in Erwägung gezogen. Wollte lediglich den Rat einholen und wie ich erkenne, hat es erfahrene unter Euch die alles bereits hinter sich haben.
Das in CH ist für mich kein Problem, jedoch in E wie ich erahnt und erkennen muss (Gesetz), ist es eben doch etwas anders gelagert.
Da ich meiner Partnerin wie meinen beiden Kindern, war ja auch mal verheiratet, möglichst spätere Streitereien ersparen möchte, will ich zumindest das mögliche getan haben, denn wo was zu holen ist, sind selbst gut gedachte Vorkehrungen noch kein Garant, wenn es den landesüblichen gesetzlichen Grundlagen nicht entspricht.

LG Range (Heinz)

Re: Haben wir auf dem Immobilienmarkt die Talsohle erreicht?

Verfasst: Di 6. Nov 2012, 17:35
von TorreHoradada
Brujadepaco hat geschrieben:
TorreHoradada hat geschrieben:Ds ist richtig Anna. Nur - es muss ja auch das Erbschafts- und Erbschaftssteuerrecht zugrunde gelegt werden.
Und da sind gravierende Unterschiede.

Wie immer ein Rechenexempel zum aktuellen Zeitpunkt.
Hallo Peter, wenn Du hier in Spanien eine Immobilie erbst, dann zahlst Du ja..............egal ob deutsches Testament oder spanisches die spanische Erbschaftssteuer. . Dass in Deutschland die Erbschaftssteuer wesentlich niedriger ist, weiss ich auch, denn ich habe ja auch eine Eigentumswohnung in Koeln geerbt.

LG Anna
Anna, ich meinte eher, dass das spanische Gesetz ohne Testament nicht wirklich die gesetzliche Erbfolge kennt sondern für den überlebenden Partner "nur" das lebenslange Wohnrecht.

Und so ganz richtig, dass in D die Erbschaftssteuer niedriger ist pauschal auch nicht der Fall. In direkter Linie und bei Ehegatten hast Du natürlich recht, da ist aufgrund der Freibeträge die Erbschaftssteuer in D geringer. Aber in anderen Fällen ist das nicht immer der Fall. Ausserdem gibt es noch das Doppelbesteuerungsabkommen welches auch im Erbfall Anwendung findet.

Wenn ich da so an die Kosten in Höhe von 20.000,-- € denke weil in Spanien die Immobilie. ..... na, lassen wir das lieber ;)