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Re: Formulario EX 15

Verfasst: Di 30. Apr 2013, 11:26
von FridaAmarilla
Corinna hat geschrieben:Ich werde das Auto mit spanischem Kennzeichen verkaufen und stattdessen ein Auto mit deutscher Zulassung nach Spanien stellen...dann muss ich keine Steuerbescheinigung, kein Certificado, keine Vollmacht und weiß der Kuckuck, was noch mitschleppen und dann entfällt auch der jährliche ITV;-)
Verpasse nur nicht den Termin für den deutschen TÜV, die hiesige Polizei ist nicht mehr so "blöd" wie früher, wenn die Dich mit dem Auto ohne TÜV erwischen, wird es stillgelegt, Du kannst nach Hause laufen und kassierst eine hohe Strafe.

Wenn Du mit dem Flugzeug herkommst hättest Du noch die Möglichkeit Dein Flugtiket (Hin- und Rückflug) ins Handschuhfach zu legen (oder bei Dir zu tragen) und bei evtl. Kontrollen vorzulegen. Hiermit kannst Du auch belegen, das Du wieder zurückfliegst - vorausgesetzt Du bleibt kein halbes Jahr oder länger hier ....

Re: Formulario EX 15

Verfasst: Di 30. Apr 2013, 12:42
von Ondina
TÜV und ITV Threat hier im Forum ....interessant ;)

Was tun, wenn in Spanien der TÜV fällig wird ?

Ondina

Re: Formulario EX 15

Verfasst: Di 30. Apr 2013, 14:28
von Brujadepaco
Der Tread .............TÜV fällig Spanien...........war ja zum Teil schon etwas älter und es ist ja heute so, dass der spanische TÜV
keine Autos mehr mit deutschen Kennzeichen auf Mängel untersucht.
Bezüglich Autoversicherung hatte ich mich damals (2004) bei meiner deutschen Autoversicherung schriftlich informiert, wie es sei, wenn ich hier in Spanien einen Unfall hätte und die Tüv Plakette schon "abgelaufen" sei. Es wurde mir schon damals mitgeteilt, dass der Versicherungsschutz dann entfällt. Darum habe ich mein Fahrzeug dann auf spanische Kennzeichen umgemeldet.

Was ich übrigens genau weiss ist, dass es z.B. in La Marina schon vorkam, dass ein Deutscher der 10 Wochen dort verweilen wollte, hatte natürlich ein Auto mit deutschem Kennzeichen vor der Türe stehen, in dieser Zeit 2 x von der spanischen Polizei kontrolliert wurde und gefragt wurde, wann er denn das Auto ummelden wolle? Nehme an, die schauen schon jetzt ab und an "genauer" hin.

@Corinna: Das Thema Freunde bewohnen unser Ferienhaus...........das gibt es wirklich ......oder die Vermieter sagen es nur.
Dazu möchte ich mich nicht äussern.

Re: Formulario EX 15

Verfasst: Di 30. Apr 2013, 14:48
von Montemar
Brujadepaco hat geschrieben:@Corinna: Das Thema Freunde bewohnen unser Ferienhaus...........das gibt es wirklich ......oder die Vermieter sagen es nur.
Dazu möchte ich mich nicht äussern.
Genau, das hat jeder behauptet, nur glaubt es mittlerweile keiner mehr, daß jeder Deutsche so sozial eingestellt ist, jemanden kostenlos wohnen zu lassen - Ausnahmen bestätigen natürlich wie mmer die Regel! Das gleiche mit dem deutschen Kennzeichen, jahrlange abgelaufene TÜV-Plakette, gut so, daß man jetzt etwas unternimmt. Es ist ja auch ein Problem für viele Deutsche, die Prüfungen, denn viele sind ja gar nicht mehr in der Lage einen Pkw zu steuern.

Das Finanzamt sagt der Vermietung und Eigennutzung einer Immobilie ohne Steuererklärung den Kampf an: Stromversorger müssen das Finanzamt über Stromverträge und Stromverbrauch informieren

Ab Februar 2011 müssen die spanischen Stromversorger erstmalig detaillierte Informationen Ihrer Stromkunden aus dem Jahr 2010 an das Finanzamt übermitteln. In dem sogenannten Modelo 159 sind für jeden existierenden Stromvertrag unter u.a. folgende Informationen zusammenzustellen:
- Name und Steuernummer des Inhabers des Vertrages
- Anschrift und Katasterreferenz der Immobilie
- Bankverbindung, von der Stromrechnungen abgebucht werden
- Stromverbrauch im Jahr,
- Stromverbrauch in dem jeweiligen Monat, und noch vieles mehr.

Grundlage dafür ist ein Gesetz zur Verhinderung der Steuerhinterziehung aus dem Jahr 2006 sowie ein Dekret aus dem Jahr 2008, das diese Mitteilungen erstmalig für das Jahr 2010 vorsieht.

Anhand dieser Daten kann das Finanzamt ganz einfach überprüfen, wie die betreffenden Immobilien in welchen Monaten benutzt werden und ob der Eigentümer seinen Steuererklärungspflichten nachkommt.

Ich finde es absolut in Ordnung, daß jetzt Jagd auf „Steuersünder“ gemacht wird. Denn, warum sollen die Ehrlichen immer die Dummen sein ! :-?

Re: Formulario EX 15

Verfasst: Di 30. Apr 2013, 15:06
von TorreHoradada
Wir behandeln das Thema private Vermietung auf offizieller unentgeltlicher Überlassungsbasis schon seit Jahren und dabei auch oftmals den Kopf geschüttelt, dass gerade dort kein Unrechtsbewußtsein vorhanden schien. Es ist wie überall, dieses Gesetz war nötig weil der Missbrauch überhand nahm und Milliarden dem Staat an Steuereinnahmen entgehen.

Re: Formulario EX 15

Verfasst: Di 30. Apr 2013, 16:48
von girasol
Heißt das nun, dass man Familie oder Freunde nicht umsonst in seinem Ferienhaus übernachten lassen kann, weil man dann bei einer Kontrolle (Strom und Wasser verbraucht) Schwierigkeiten bekommt? Sicher wird es welche geben, die das Geld schwarz kassieren und behaupten, die "Mieter" würden umsonst drin wohnen. Aber es gibt doch sicher auch welche, die Familie oder Freunde wirklich umsonst dort wohnen lassen.
Andererseits: Wie soll das festgestellt bzw. unterschieden werden können? :-?

Gruß
girasol

Re: Formulario EX 15

Verfasst: Di 30. Apr 2013, 16:53
von FridaAmarilla
Ondina hat geschrieben:TÜV und ITV Threat hier im Forum ....interessant ;)
Liebe Ondina, ich weiß zwar nicht wie Du diesen Kommentar meints, aber damit ich nicht falsch verstanden werde, ich meine hier nicht das Corinna mit ihrem Auto zur hiesigen ITV fahren soll! Das funktioniert schon lange nicht mehr und ist und war auch nicht legal! Nein, was ich meinte war, das sie nicht den "deutschen TÜV-Termin" versäumen soll, nämlich mit dem Auto nach D-Land fahren, das Auto dort durch den TÜV fahren und es dann ggf. wieder nach Spanien zurückbringen. Das ist was ich damit meinte!
Diese ganze Prozedur wäre mir persönlich zu aufwendig und auch zu teuer, wenn ich mal das Benzin und die Autobahngebühren zusammenrechne.

Re: Formulario EX 15

Verfasst: Di 30. Apr 2013, 17:15
von flyinair
Hallo,
also das mit den Kontrollen muss ja schon sehr unterschiedlich gehandhabt werden.
Hier in Calpe fahren etliche Deutsche Kennzeichen herum, bei denen der TÜV 5-teilweise über 8 Jahre abgelaufen ist.
Das finde ich ja auch nicht so toll, rein vom Sicherheitsaspekt aus.
Schwierig wird es, wenn man ein deutsches Firmenfahrzeug mit D-Nr. fährt, welches mehrmals im Jahr in D ist.
Dieses fährt dann auch mit deutschem Kennzeichen ( allerdings mit gültigem TÜV) sehr oft in Spanien .
Von min. 150 Leuten, die ich hier kenne ist noch niemand auf das EX15 angesprochen worden, weder mit D noch ES - Kennzeichen.
Bin mal gespannt, wann sich das ändert.

LG

Gerd

Re: Formulario EX 15

Verfasst: Di 30. Apr 2013, 21:30
von Corinna
...was hab ich da jetzt wieder losgetreten? :-o

- also, ich werde den TÜV-Termin nicht überschreiten, da ich weiß, dass man dadurch natürlich Schwierigkeiten bekommt bei einer Kontrolle oder einem Unfall...da ich eh öfter mit dem Auto hin-und her fahre...fahre ich halt mit dem in Spanien stehenden Auto nach D, mache den TÜV und fahre mit diesem Auto zum nächsten Spanienaufenthalt wieder nach Spanien. Zurück nach D dann eben mit dem Flieger. Oder auch vorstellbar, dass ich die Autos abwechsle...ich hab ja in D auch eines. Also z.B. mit meinem normalerweise in D stehenden Wagen nach Spanien...mit dem dort stehenden wegen des TÜV zurück nach D und irgendwann wieder umgekehrt.

- mehr als 3 Wochen "Daueraufenthalt" in Spanien sind für mich nicht drin, da ich in D berufstätig bin (30 Urlaubstage im Jahr), also kann ich ja tatsächlich Flugtickets bzw. Tankquittungen aufheben um im Zweifelsfalle zu beweisen, dass ich nicht länger als erlaubt in Spanien war...

- und NEIN, ich bin keinesfalls ein Schwarzvermieter, denn ich meinte wirklich nur ENGE Freunde, die bei mir Urlaub machen können für 1 oder 2 Wochen.

- und JA, die Steuererklärung wird regelmäßig gemacht...

...ich seh also kein Problem.

Re: Formulario EX 15

Verfasst: Di 30. Apr 2013, 23:17
von Oliva B.
FridaAmarilla hat geschrieben: Liebe Ondina, ich weiß zwar nicht wie Du diesen Kommentar meints, aber damit ich nicht falsch verstanden werde, ich meine hier nicht das Corinna mit ihrem Auto zur hiesigen ITV fahren soll! Das funktioniert schon lange nicht mehr und ist und war auch nicht legal! Nein, was ich meinte war, das sie nicht den "deutschen TÜV-Termin" versäumen soll, nämlich mit dem Auto nach D-Land fahren, das Auto dort durch den TÜV fahren und es dann ggf. wieder nach Spanien zurückbringen. Das ist was ich damit meinte!
Diese ganze Prozedur wäre mir persönlich zu aufwendig und auch zu teuer, wenn ich mal das Benzin und die Autobahngebühren zusammenrechne.
Also, wenn ich den Thread richtig verfolgt habe, besitzt Corinna ein Auto mit spanischer Zulassung, das hier in der Garage steht und das sie natürlich regelmäßig dem I.T.V. vorstellt.

Corinnas Problem ist eigentlich nur dieses neue Formulario, das eigentlich dafür gedacht ist, Ausländer, die länger als ein halbes Jahr im Lande leben und nicht angemeldet sind, aufzuspüren....

Wie Corinna jedoch schreibt, ist sie nur ca. 3 Wochen/Jahr in Spanien. Sie kann nachweisen (z.B. Gehaltsabrechnung mit Krankenkassenabzug), dass sie in Deutschland beschäftigt ist. Der spanischen Staat vereinnahmt also KFZ-Steuern für ein Jahr , obwohl das Fahrzeug nur kurzzeitig genutzt wird. Ein gutes Geschäft. Soll wirklich von Personen wie Corinna verlangt werden, immer ein gültiges Formulario EX15 mit sich führen, wenn sie nur zweimal im Jahr zu Besuch kommt? Soll sie sich in den wenigen Urlaubstagen auch noch um solche Formalitäten kümmern? Da wiehert doch der Amtsschimmel!

Würde Corinna ihr Auto mit spanischer Zulassung verkaufen, weil sie die Faxen dicke hat, ginge dem spanischen Staat ein Steuerzahler flöten und viele andere werden folgen.

Positiv finde ich, dass mehr kontrolliert wird, um Fahrzeuge mit abgelaufenen TÜV ausfindig zu machen. Doch daraus zu schließen, dass es sich bei dem Besitzer um einen Residenten handelt, ist Unsinn. Es gibt genug Langzeiturlauber (bis zu 6 Monaten), die sich ein Fahrzeug in Spanien leisten können.
Bestraft gehören aber alle, die ohne TÜV-Plakette fahren, denn das ist Gefährdung Unschuldiger!
Corinna hat geschrieben:Außerdem könnten ja während meiner Abwesenheit theoretisch auch Freunde von mir das Auto nutzen und auch das Haus (soviel zum Thema der Kontrollmöglichkeit der Behörden mittels Wasser-/Stromverbrauch etc. x( ).
btw: Wie kommt man eigentlich von einer rein theoretischen Überlassung eines Hauses an Freunde auf das Thema Schwarzvermietung???? :roll: