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das wird hier und anderswo doch alle Nase lange gemacht, manchmal bekommt man "ohne" auch keinen Vertrag usw.
Auch ergibt sich aus P 8 des Geldwäschegesetzes eine Pflicht zur Ausweiskopie in bestimmten Fällen.
Ich rede jetzt nicht davon, dass schon bei der Absicht, einen Goldring zu verkaufen, lt. einem Foriste schon der Ausweis gescannt wurde.
es ist unzulässig, einen PA zu kopieren
- Florecilla
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Re: es ist unzulässig, einen PA zu kopieren
Interessant, Atze. Bei Kontoeröffnungen, neuen Mobilfunkverträgen u.v.m. ist das Kopieren von Ausweisen durchaus üblich. Jetzt bin ich mal gespannt, wie die Anbieter reagieren, wenn ich demnächst auf das Gesetz und das anhängige Urteil verweise ... wahrscheinlich wird man auf ein Geschäft mit mir verzichten
Im Falle der Klage wurden die Ausweise ohne Einverständnis der Besitzer kopiert. Wenn ich selbst einen Vertrag abschließen möchte, liegt der Fall doch etwas anders.

Im Falle der Klage wurden die Ausweise ohne Einverständnis der Besitzer kopiert. Wenn ich selbst einen Vertrag abschließen möchte, liegt der Fall doch etwas anders.
- Atze
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Re: es ist unzulässig, einen PA zu kopieren
Das sehe ich nicht so: Da dem Text nach grundsätzlich das Kopieren von fremden Ausweisen unzulässig sei, ist es demnach egal ob der PA-Besitzer seine Zustimmung gibt.Florecilla hat geschrieben:
Im Falle der Klage wurden die Ausweise ohne Einverständnis der Besitzer kopiert. Wenn ich selbst einen Vertrag abschließen möchte, liegt der Fall doch etwas anders.
Auslösend mag es ja gewesen sein, dass jemand mit dem Kopieren nicht einverstanden war und den Stein per Anklage ins Rollen gebracht hat. So wie ich es sehe, ist es jetzt aber ein Offizialdelikt
LG Atze
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Re: es ist unzulässig, einen PA zu kopieren
"Ein paar Ausnahmen gibt es dann doch
Einige Gesetze und Verordnungen sehen eine ausdrückliche Ermächtigung zum Kopieren des Ausweises vor. Für Banken gilt beispielsweise § 8 Abs. 1 S. 3 Geldwäschegesetz und für Telekommunikationsanbieter (z.B. beim Handyvertrag) § 95 Abs. 4 S. 2 TKG."
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Einige Gesetze und Verordnungen sehen eine ausdrückliche Ermächtigung zum Kopieren des Ausweises vor. Für Banken gilt beispielsweise § 8 Abs. 1 S. 3 Geldwäschegesetz und für Telekommunikationsanbieter (z.B. beim Handyvertrag) § 95 Abs. 4 S. 2 TKG."
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Viele Grüße von Nicole und Stefan!
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Re: es ist unzulässig, einen PA zu kopieren
Da ich grundsätzlich jeden Ausweis aller Handwerker auf meinen Baustellen kopieren muss - allerdings nur die Vorderseite ohne Adressdaten - gibt es nur 2 Möglichkeiten.
1. Ich bekomme die Zustimmung und der Handwerker darf arbeiten
2. Ich bekomme sie nicht und der Handwerker geht nach Hause
1. Ich bekomme die Zustimmung und der Handwerker darf arbeiten
2. Ich bekomme sie nicht und der Handwerker geht nach Hause
Liebe Grüße aus dem Norden
Torsten
Torsten