Suche Rechtsanwalt für Baurecht in Torrevieja
Verfasst: Do 8. Mai 2014, 10:59
Hola ihr Lieben,
haben uns lange nicht gemeldet, Ende nächster Woche geht es wieder runter und wie meist mischt sich in die Freude Ärger mit den Behörden. Der Grund:
Nachdem "Das Rathaus" in Torrevieja eingesehen hat, dass die Änderungen an unseren Haus in Torrevieja vorzugsweise der Bodenstruktur (steiler als in der ursprünglichen Planung) geschuldet war steht nach entsprechender Anpassung der Baupläne der Bewohnbarkeitsbescheinigung offenbar nichts mehr im Wege.
"Das Rathaus" (d.h. einzelne Angestellte dort) will nun aber die Bewohnbarkeitsbescheinigung davon abhängig machen, dass wir einen Teil einer über 50 Jahre alten Mauer zur Straße abreißen, diese Mauer weiter auf unser Grundstück verlegen (d.h. einen Teil unseres Geländes enteignen) um einen dort bisher noch nie vorhandenen Gehweg an der dadurch verbreiterten Straße anzulegen.
Mir ist klar, dass bei Bedarf der Öffentlichkeit eigenes Gelände enteignet werden kann. Aber selbst in Spanien bräuchte man dazu imho einen förmlichen Beschluss der Gemeinde auf Grund eines Bebauungsplanes und nicht etwa nur eine einsame Entscheidung eines subalternen Beamten, zumal die Frage überhaupt nicht geklärt ist, wer das alles (incl. Gehweganlage) bezahlen soll.
Die Verweigerung der Bewohnbarkeitsbescheinigung wäre natürlich ein schönes Druckmittel um diese Wünsche durchzusetzen.
Leider gibt es vom Rathaus bisher nichts, was wir in D einen "rechtsmittelfähigen Bescheid" nennen.
Nun zitiert ein Rechtsanwaltsbüro aus Denia (leider viel zu weit weg) im Internet ein Urteil des obersten Landesgerichts von Valencia:
.....Presseartikel editiert Oliva B./Admin ---> Link zu dem zitierten Text.
Dieser Artikel stellt keine Rechtsberatung dar. Er übermittelt lediglich allgemeine Information zu Rechtsfragen.
White & Baos
Tel:+34 966 426 185
E-mail: info@white-baos.com
White & Baos 2013 –Alle Rechte vorbehalten
Nun meine Fragen: Kennt jemand einen fähigen Rechtsanwalt für Bauwesen im Raum Torrevieja? Wobei Fähigkeit wohl wichtiger ist als Deutschkenntnisse, diese könnte man mittels Dolmetscher beisteuern.
Weiß jemand, wie wir an das obigen genannte Urteil im Original kommen, um zu überprüfen , ob es auch auf unsere Situation passt.
(Hier musste auch unser deutschsprachiger Rechtsanwalt passen).
haben uns lange nicht gemeldet, Ende nächster Woche geht es wieder runter und wie meist mischt sich in die Freude Ärger mit den Behörden. Der Grund:
Nachdem "Das Rathaus" in Torrevieja eingesehen hat, dass die Änderungen an unseren Haus in Torrevieja vorzugsweise der Bodenstruktur (steiler als in der ursprünglichen Planung) geschuldet war steht nach entsprechender Anpassung der Baupläne der Bewohnbarkeitsbescheinigung offenbar nichts mehr im Wege.
"Das Rathaus" (d.h. einzelne Angestellte dort) will nun aber die Bewohnbarkeitsbescheinigung davon abhängig machen, dass wir einen Teil einer über 50 Jahre alten Mauer zur Straße abreißen, diese Mauer weiter auf unser Grundstück verlegen (d.h. einen Teil unseres Geländes enteignen) um einen dort bisher noch nie vorhandenen Gehweg an der dadurch verbreiterten Straße anzulegen.
Mir ist klar, dass bei Bedarf der Öffentlichkeit eigenes Gelände enteignet werden kann. Aber selbst in Spanien bräuchte man dazu imho einen förmlichen Beschluss der Gemeinde auf Grund eines Bebauungsplanes und nicht etwa nur eine einsame Entscheidung eines subalternen Beamten, zumal die Frage überhaupt nicht geklärt ist, wer das alles (incl. Gehweganlage) bezahlen soll.
Die Verweigerung der Bewohnbarkeitsbescheinigung wäre natürlich ein schönes Druckmittel um diese Wünsche durchzusetzen.
Leider gibt es vom Rathaus bisher nichts, was wir in D einen "rechtsmittelfähigen Bescheid" nennen.
Nun zitiert ein Rechtsanwaltsbüro aus Denia (leider viel zu weit weg) im Internet ein Urteil des obersten Landesgerichts von Valencia:
.....Presseartikel editiert Oliva B./Admin ---> Link zu dem zitierten Text.
Dieser Artikel stellt keine Rechtsberatung dar. Er übermittelt lediglich allgemeine Information zu Rechtsfragen.
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Nun meine Fragen: Kennt jemand einen fähigen Rechtsanwalt für Bauwesen im Raum Torrevieja? Wobei Fähigkeit wohl wichtiger ist als Deutschkenntnisse, diese könnte man mittels Dolmetscher beisteuern.
Weiß jemand, wie wir an das obigen genannte Urteil im Original kommen, um zu überprüfen , ob es auch auf unsere Situation passt.
(Hier musste auch unser deutschsprachiger Rechtsanwalt passen).