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Ist das wahr?
Verfasst: Fr 30. Mai 2014, 07:35
von Atze
Der DTOC
http://www.deutschsprachigertisch-orihu ... a-aktuell/
ist ja immer präzise informiert:
DTOC-Bürgerinformation über neue Verkehrsgesetze in Spanien!
Seit Ende April 2014 gelten in Spanien neue gesetzliche Regelungen im Strassenverkehr!
1.) Innerhalb einer Frist von einem Monat müssen alle Ausländer ihre Fahrzeuge mit spanischen Kennzeichen versehen lassen. Bei Nichtbeachtung kann das Fahrzeug stillgelegt werden und der Halter mit einen Bussgeld bestraft werden.
Jetzt stehe ich aber auf dem Schlauch: Ich bin Ausländer und fahre hier mit meinem Fahrzeug mit Berliner Nummer rum.
.....Oder sollte bei dieser Meldung was vergessen worden sein???
.....Oder ist davon genau so viel zu halten wie von dem ominösen "Formulario EX 15" für "Nichtresidenten" (ursprünglich auch aus dieser Quelle)?
By the way: Hat in den nun über 17 Monaten des Bestehens dieser EX 15-Story wirklich einer mal konkrete Erfahrungen bei einer Kontrolle gemacht?
http://www.costa-blanca-forum.de/viewto ... =59&t=6700
Re: Ist das wahr?
Verfasst: Fr 30. Mai 2014, 08:31
von Cozumel
Ich hab das auch schon mehrfach gelesen, wird wohl wahr sein. Da ich es mir nun leisten kann, werd ich mein Auto jetzt auch ummelden. Da er nun älter als 10 Jahre ist, wirds auch billiger.
Als wir ihn kauften und ummelden wollten, sollten wir noch 2.400 Eu bezahlen!!!
Ich habe aber auch in der CBN gelesen, dass man für die eigenen Fahrzeuge keine Einfuhrsteuer (die Einfuhrsteuer wurde seinerzeit einfach umbenannt, weil Einfuhrsteuer innerhalb der EU nicht erlaubt ist) mehr bezahlen muss.
Da es als Neuigkeit gehandelt wurde, kann es ja nicht die Einfuhr als Umzugzugsgut gleich am Anfang und mit Abmeldebescheinigung, gemeint sein.
Das kann ich aber kaum glauben. Ich lasse mein Fahrzeug sehr bald ummelden, dann sag ich hier Bescheid.
Re: Ist das wahr?
Verfasst: Fr 30. Mai 2014, 08:42
von Montemar
Das spanische Verkehrsrecht ist erneut reformiert worden. Damit ändern sich auch die Vorschriften für Fahrzeuge mit ausländischen Nummernschildern. Wer in Spanien wohnt und angemeldet ist, darf kein Fahrzeug mit ausländischem Nummernschild fahren" – auch dann nicht, wenn der Fahrer gar nicht der Besitzer des Wagens ist, sondern ihn nur von einem befreundeten Ausländer ausgeliehen hat. Hier die neuen Änderungen im Straßenverkehr
http://www.costa-blanca-forum.de/viewto ... Autofahrer
Auch wenn immer noch nicht alles hundertprozentig klar ist, gibt es in den meisten Fällen nun die eindeutige Antwort "ja"
INFO
Das neue Verkehrsgesetz zwingt Steuerinländer zur Kfz-Ummeldung. Entscheidend ist der Status des Fahrers, nicht des Halters. Das Gesetz ist seit 9. Mai in Kraft. Bei Zuwiderhandlungen kassiert die Polizei 200 Euro – aber erst, wenn diverse Durchführungsverordnungen verabschiedet sind (derzeit in Arbeit). Im Zuge dessen ist zudem eine Registrierungspflicht für in Spanien stationierte ausländische Fahrzeuge im Gespräch, heißt es auf einer offiziellen Web-Seite. Sie könnte möglicherweise auch Nichtresidenten betreffen.
Quelle: http://mallorcamagazin.com/service/lebe ... licht.html
Re: Ist das wahr?
Verfasst: Fr 30. Mai 2014, 08:54
von Atze
Cozumel hat geschrieben:Ich hab das auch schon mehrfach gelesen, wird wohl wahr sein. Da ich es mir nun leisten kann, werd ich mein Auto jetzt auch ummelden.
Dummfrag: Könnte es aber nicht so sein, dass diese Bestimmung nur für Ausländer gilt, die hier in Spanien ihren Lebensmittelpunkt haben, eben Residenten sind?
Dann ist das ein ganz alter Hut, der zwar auf Gegenseitigkeit (so wie mit Frankreich) abgeschafft werden soll aber schon immer gilt: Ein Inländer (dem sind ausländische Residenten gleichgestellt) darf kein im Ausland versteuertes Auto fahren (zumindest nicht ohne zusätzliche Steuern zu zahlen).
Beispiel 1: Da Du (Cozumel) in Spanien deinen Hauptwohnsitz hast, darfst du hier kein im Ausland zugelassenes KFZ fahren.
Beispiel 2: Atzine (Hauptwohnsitz in D) darf in D nicht ihr eigenes in Spanien zugelassenes Auto fahren - Geht natürlich doch, aber dann muss sie 0,51€ /d an das heimische Finanzamt löhnen.
Beispiel 3: Atzines Bruder durfte hier in Spanien nicht meinen in D zugelassenen Wagen fahren, aber ich seinen hiesigen Wagen hier. Als er mit diesem nach D kam, durfte er ihn zwar dort fahren, ich aber nicht.
Ist eben eine steuerliche Frage und hat in seinem Ursprung nichts mit Verkehrsrecht zu tun.
Alle Klarheiten beseitigt?
Auf jeden Fall werden wir uns mal als deutsche Steuerbürger von unserem Finanzamt dieses Formular mal abstempeln lassen:
https://www.formulare-bfinv.de/ffw/form ... E64BF513B5
Könnte sich vielleicht als nützlich erweisen (Im Schrankkoffer, in dem ich alle nötigen Formulare ständig mitführe, ist noch etwas Platz)
Re: Ist das wahr?
Verfasst: Fr 30. Mai 2014, 09:20
von Oliva B.
Atze hat geschrieben:[..]
Dummfrag: Könnte es aber nicht so sein, dass diese Bestimmung nur für Ausländer gilt, die hier in Spanien ihren Lebensmittelpunkt haben, eben Residenten sind?[...]
Genau das steht in Montemars zitiertem Absatz:
"Das neue Verkehrsgesetz zwingt
Steuerinländer zur Kfz-Ummeldung."

Re: Ist das wahr?
Verfasst: Fr 30. Mai 2014, 09:22
von Atze
Oliva B. hat geschrieben:Atze hat geschrieben:[..]
Dummfrag: Könnte es aber nicht so sein, dass diese Bestimmung nur für Ausländer gilt, die hier in Spanien ihren Lebensmittelpunkt haben, eben Residenten sind?[...]
Genau das steht in Montemars zitiertem Absatz:
"Das neue Verkehrsgesetz zwingt
Steuerinländer zur Kfz-Ummeldung."

Sag ich ja: Nur
hier wird man schlauer. Dieser Hinweis fehlte beim DTOC einfach....

Re: Ist das wahr?
Verfasst: Fr 30. Mai 2014, 11:03
von georg.vt
Ist in Deutschland nicht anders! Nur in Deutschland hat man zur Ummeldung 3 Monate Zeit, bei Wohnsitzwechsel und das ist nunmal der Umzug ins Ausland nunmal. Wenn man in Deutschland freundliche Nachbarn hat kann es schon mal passieren, dass der Zoll klingelt, wenn man zu lange mit einer ausländische Nummer unterwegs ist.
Mir hat hier ein Versicherungsmitarbeiter gesagt, dass man 6 Monate Zeit hat, nach Zuteilung der N.I.E. um sein Auto als Umzugsgut steuerfrei umzumelden.
Re: Ist das wahr?
Verfasst: Fr 30. Mai 2014, 11:32
von Florecilla
Atze hat geschrieben:Auf jeden Fall werden wir uns mal als deutsche Steuerbürger von unserem Finanzamt dieses Formular mal abstempeln lassen:
https://www.formulare-bfinv.de/ffw/form ... E64BF513B5
Hallo Atze,
dein Link funktioniert leider nicht. Kannst du ihn bitte nochmals aktualisieren ...
... oder war es diese
Ansässigkeitsbescheinigung?
Hat sich denn auch für Nicht-Residenten, die sich weniger als 180 Tage/Jahr in Spanien aufhalten und hier ein KFZ mit deutschem Kennzeichen fahren, etwas geändert? Oder wird dieses Problem durch die Ansässigkeitsbescheinigung umgangen resp. gelöst?
Re: Ist das wahr?
Verfasst: Fr 30. Mai 2014, 16:55
von Atze
Florecilla hat geschrieben:Atze hat geschrieben:Auf jeden Fall werden wir uns mal als deutsche Steuerbürger von unserem Finanzamt dieses Formular mal abstempeln lassen:
https://www.formulare-bfinv.de/ffw/form ... E64BF513B5
Hallo Atze,
dein Link funktioniert leider nicht. Kannst du ihn bitte nochmals aktualisieren ...
... oder war es diese
Ansässigkeitsbescheinigung?
Das ist sie. Mein Link konnte nicht funktionieren, da es direkter zeitbegrenzter "Draht" zum Bundesfinanzministerium war, wo man in das Formular direkt hineinschreiben und es sich ausdrucken lassen konnte.
Hat sich denn auch für Nicht-Residenten, die sich weniger als 180 Tage/Jahr in Spanien aufhalten und hier ein KFZ mit deutschem Kennzeichen fahren, etwas geändert? Oder wird dieses Problem durch die Ansässigkeitsbescheinigung umgangen resp. gelöst?
Eigentlich nicht. Nur weil hier jemand auf die verrückte Idee kam, eine "Nicht-Ansässigkeitsbescheinigung" vulgo EX 15 zu kreieren, ist es vielleicht sinnvoller, gleich eine deutsche Ansässigkeitsbescheinigung zum Fahren spanischer Autos bereit zu halten. - Soweit man bei den Behörden logisches Denken voraussetzen kann.
Das ist so als ob ich zum Tierarzt gehe und ihn bitte, meinem Hund zu bescheinigen, dass er eine "Nicht-Katze" ist.
Re: Ist das wahr?
Verfasst: Sa 31. Mai 2014, 07:56
von jacksun
Ist ja schon recht lustig alles. Ich denke ja auch darüber nach in naher Zukunft
mir an der CB einen fahrbaren Untersatz hinzustellen.
Mit dem Leihwagen ist das ja auch nicht immer günstig.
Ich denke ich warte noch was, Rente ist sowieso erst in 4,5 Jahre.