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IBI Steuer - Nachzahlungsbescheid

Verfasst: Mi 4. Mär 2015, 00:30
von hokusai
Hallo Hauseigentümer,

hat jemand von Euch auch einen Brief von der Agencia Tributaria bekommen, in dem eine Neubewertung des Hauses/Grundstücks vorgenommen wurde und eine Steuernachforderung über Tausende von Euros gefordert wird? Was tut Ihr, wie verhaltet Ihr Euch? Ich habe das Ganze zunächst meiner Steuerberaterin übergeben, eine Reaktion muss innerhalb von 10 Tagen erfolgen, eine Lösung des Problems innerhalb 30 Tagen. Fristen sind dabei unbedingt einzuhalten...

Re: IBI Steuer - Nachzahlungsbescheid

Verfasst: Mi 4. Mär 2015, 00:59
von Atze
Ja, haben wir.
Wobei diese Nachforderung auch berechtigt war: Die Fin de Obra war vor 3 Jahren erstellt, für diese 3 Jahre gab es eine Nachberechnung. Dass andererseits das Haus immer noch kein Bewohnbarkeitszertifikat hat, steht auf einem anderen Blatt.

Re: IBI Steuer - Nachzahlungsbescheid

Verfasst: Mi 4. Mär 2015, 09:38
von Cozumel
Ja das hab ich vor drei Jahren mitgemacht.

Die Neuveranlagung resultierte aus nicht eingetragenen Bauteilen. Da alles in der Escritura eingetragen war, wusste ich nichts davon, dass das nicht vollständig eingetragen war. Alles muss aber auch im Kataster eingetragen sein, es ist eine Bringschuld des Eigentümers.

Mir wurden erstmal zusätzlich zur Nachforderung auch alle IBIzahlungen der letzten 4 JAhre nachgefordert und abgebucht, die musste ich aufwendig wieder zurückfordern. Das ganze Spielchen machten sie mit mir 3 mal, jedesmal einfach vom Konto abgebucht.

Bis ich alles überzählig bezahlte wieder zurück hatte, dauerte es ein Jahr und ging nur mit Hilfe eines Anwaltes.
Am besten Du stornierst die Abbuchungserlaubnis, sofern Du eine hast.

Re: IBI Steuer - Nachzahlungsbescheid

Verfasst: Mi 4. Mär 2015, 22:24
von hokusai
Cozumel hat geschrieben:Am besten Du stornierst die Abbuchungserlaubnis, sofern Du eine hast.
Guter Tipp, dankeschön, das werde ich gleich morgen machen.

Bei mir ist es eine Neubewertung an Hand einer Schätzung der Ag. Trib., die in vielen Fällen völlig willkürlich erfolgt - der Staat braucht Geld!

Neue Erkenntnisse vom Steuerberater: Solltet Ihr eine Schätzung von Eurer Bank haben, kann diese, wenn sie niedriger ist als die Neuberechnung, als Grundlage hergenommen werden, um dem Bescheid zu widersprechen.
Bei einer hohen Summe wird auf Antrag eine Teilzahlung während 3 Jahre akzeptiert.

Re: IBI Steuer - Nachzahlungsbescheid

Verfasst: Do 5. Mär 2015, 00:05
von baufred
Cozumel hat geschrieben:Alles muss aber auch im Kataster eingetragen sein, es ist eine Bringschuld des Eigentümers.
... einen "groben" Check der Erfassung der Grundstücksbebauung auf Vollständigkeit kann man im Online-Kataster überprüfen .. ansonsten hilft es nur in der "Oficina de Catastro" vorstellig zu werden ...

Catastro-Online >> Lagepläne
https://www1.sedecatastro.gob.es/OVCFra ... O=consulta

Büros (Grundbuch):
http://www.registradores.org/buscador_registros.jsp

Re: IBI Steuer - Nachzahlungsbescheid

Verfasst: So 22. Mär 2015, 18:43
von CostaJB
baufred hat geschrieben:
Cozumel hat geschrieben:Alles muss aber auch im Kataster eingetragen sein, es ist eine Bringschuld des Eigentümers.
... einen "groben" Check der Erfassung der Grundstücksbebauung auf Vollständigkeit kann man im Online-Kataster überprüfen .. ansonsten hilft es nur in der "Oficina de Catastro" vorstellig zu werden ...

Catastro-Online >> Lagepläne
https://www1.sedecatastro.gob.es/OVCFra ... O=consulta

Büros (Grundbuch):
http://www.registradores.org/buscador_registros.jsp
Hallo,
Ich akzeptiere, dass es eine Bringschuld gibt. Aber das Katasteramt scheint willkürlich zu arbeiten.
2013 entdeckte die Gemeindeverwaltung Alginet die Eintragung (in ihrem Register) eines 2001 mit Baugenehmigung gebauten des Pools als almacen und forderte mich auf, das in einer Frist richtig zu stellen.

Im April 2014 erhielt ich ein Schreiben mit korrekten Angaben und zu bebauten Flächen und Räumen, wie beim Ajuntamiento gemeldet, von der gerencia regional del catastro de Valencia .

Im Januar 2015 entdeckte ich auf der Webside des „Catastro“, dass man auf meinem Grundstück 70 m2 mehr eingetragen hat. Die Auflistung und die Darstellung der Flächen sind ebenfalls falsch. Man hat mir wieder ein almacen untergeschoben. Eine Mitteilung darüber erhielt ich im März 2015. Für diese falsche Registrierung soll ich 60€ Gebühren zahlen.
Sicherlich wird die Erhöhung der Fläche sich auf die IBI auswirken. Und mit falschen Angaben wird ein Verkauf der Immobilie nicht leichter.

Bei Nachbarn hat man zusätzlich ein Kellergeschoss aufgelistet und damit die Nutzfläche des Hauses verdoppelt, wohl weil mittels „Street View“ eine Tür im Untergeschoss (Garage) zu sehen ist.

Diese Vorgänge betreffen nicht nur unsere Urbanisation oder die Gemeinde Alginet, sondern sollen auch in der Umgebung Valencia stattfinden.
Eine Registrierung der Bebauung und Überprüfung ist sicherlich notwendig und richtig. Allerdings werden die Einträge beim Catastro nicht mit Sorgfalt durchgeführt. Z.B. hat man einen Pool beim Nachbarn daneben eingetragen.

Gruss JB

Re: IBI Steuer - Nachzahlungsbescheid

Verfasst: Do 11. Aug 2016, 16:51
von Oliva B.
Das Katasteramt in Alicante hat die ersten Strafen an [Bürger] von 14 Gemeinden wegen IBI-Betrug versandt

Das Finanzamt hat mehr als 60.000 Regelwidrigkeiten festgestellt, die nicht deklariert wurden wie z.B. der Bau von Schwimmbädern, Innenhöfen, Dachterrassen, Überdachungen von Balkonen, Anpassung von Räumlichkeiten oder Umwidmung von offenen Terrassen oder Innenhöfen als Wohnraum.
Rohbau.JPG
Anwohner von vierzehn Städte der Provinz Alicante erhielten bereits eine Zahlungsaufforderung, womit das Finanzamt die öffentlichen Finanzen durch Einforderung der IBI konsolidieren will. Es handelt sich um die Gemeinden Torrevieja, Villena, Petrer, Pinoso, Benissa, Busto, Daya Nueva, Finestrat, Murla, Ondara, Sax, Tárbena, Tibi und Vall d'Alcalà

Am 31. Juli endete die Überprüfung der Immobilien in den genannten Gemeinden, inklusive der bereits im 2013 begonnenen Revision von insgesamt 97 Gemeinden mit 274.935 Immobilien, von denen allein 166.653 in Torrevieja liegen.

Drohnen fertigen genaue Bilder an, nach denen Schwarzbauten sofort ausgemacht werden können. Es wurde bereits eingestanden, dass die Steuerbescheide Fehler enthalten könnten, weshalb der Steuerzahler aufgefordert wird, die Angaben selbst noch einmal zu überprüfen.

Die Benachrichtigungen enthalten einen Code, womit man auf der Website des Katasteramtes die Lage der Immobilie vor und nach der Regulierung einsehen kann.

Die durchschnittlichen Kosten für Schwarzbauten betragen ca. 60 Euro Verwaltungskosten, unabhängig von der Grundsteuererhöhung, die für die vergangenen vier Jahre nachberechnet wird.

Mehr als 4 Jahre können jedoch nicht nachgefordert werden, alles was davor lag, ist bereits verjährt.
Quelle

Da fühlt sich der ehrliche Steuerzahler zu Recht unfair behandelt, der vor Beginn seines An-, Neu- oder Umbaus eine Baugenehmigung beantragt hat und immer brav seine Steuern bezahlt hat... :evil: