Die Urbanización "Monte Pego" wurde 1974 von Juan Antonio Ivars Bertomeu, genannt Juan Porsellanes, aus Benissa geplant und auf den Gemeindegebieten von Pego, Dénia und Rafol d'Almunia verwirklicht. Das Gemeindegebiet von Dénia ist sehr zerrissen, die geschichtlichen Hintergründe hat Florecilla bereits erklärt.
- Ausschnitt aus dem Original: Montxo Vicente i Sempere, uploaded by Martorell, vectorized by Rodriguillo - Image:Alicante - Mapa municipal.svg, Image:Mapa de la Marina Alta.png, Image:Mapa de la Marina Alta.svg
Es war vereinbart, dass die Gemeinden die Urbanisation nach 30 Jahren von dem Promotor übernehmen sollten. In diesem Zeitraum sollte Porsellanes im Gegenzug für die erhaltenen Bebauungsrechte die vereinbarten Infrastrukturen fertig stellen, während die Gemeinden die Steuern erhielten. Als die Arbeiten nach 30 Jahren noch nicht beendet waren und dies eine Vertragsverletzung darstellte, landete die Angelegenheit 2005 vor Gericht, wo sie 10 Jahre liegen blieb. Denn die Gemeinden hatten natürlich kein Interesse, auf ihre Kosten das Mammutprojekt fertigzustellen. Zwischenzeitlich kam die Wirtschaftskrise, die Firma wurde zahlungsunfähig. 2011 wurde von den Enkelkindern des Gründers die Firma
MontePegoLife gegründet, die das "Marketing und die Werbung für ihre Kunden übernimmt, die ihre Immobilien verkauft und/oder vermietet".
Der Monte Pego war neben der Urbanización "Cumbre del Sol"( El Poble Nou de Benitatxell) die erste Makrourbanisation an der Costa Blanca. Die Bebauung zog im Laufe der Jahre immer weiter am Nordhang der Serra de Segària hoch.
Das gesamte Gebiet soll angeblich 1.500 Häuser zählen. Die wertvollsten Häuser
sollen auf den Gemeindegebieten von Dénia und Rafol d'Almunia liegen, wahrscheinlich spielt da der bessere Meerblick und die Sonnenlage eine Rolle. Dessen ungeachtet
sollen die Katasterwerte in Pego am höchsten liegen, was sich wiederum auf die Höhe der IBI*) auswirkt. Diese Ungerechtigkeit schafft natürlich Unfrieden zwischen den Bewohnern des Berges.
- *) Die Grundsteuer (IBI - impuestos sobre bienes inmuebles) richtet sich nach dem Katasterwert einer Immobilie (dazu gehören nicht nur Häuser und Wohnungen, sondern auch Geschäftslokale, Garagen usw.) und dem Steuersatz, dessen Höhe die Gemeinde festlegt. Dieser gemeindliche Steuersatz liegt zwischen 0,4 und 1,1 Prozent bei städtischen Immobilien und bei ländlichen zwischen 0,3 und 0,9 Prozent.