
Dabei erzählt mir der Versicherungsmakler etwas mir bisher Unbekanntes, was ich auch kaum glauben kann:
Wenn mehrere Teilnehmer einer Reise auf gemeinsame (Flug- ) Rechnung unterwegs seien, würde es im Leistungsfall Probleme geben, da jede Versicherungen für die Erstattung stets Originalbelege verlangen würde und die ja dann nur einmal existitieren. Kann das denn sein?
