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Gebrauchtwagenverkauf

Verfasst: So 12. Jun 2016, 17:38
von fincaaguila
Hallo und mit der Bitte um Aufklärung:

Am 10. Juni 2016 habe ich einen Gebrauchtwagen verkauft. Spanisches Kennzeichen.

Es wurde ein spanischer Mustervertrag (contra de compra-venta de vehiculo usado celebrado entre particulares) für den Verkauf benutzt.
Alle eingetragenen Daten entsprechen den in den Papieren angegebenen. Kilometerstand laut Tacho.

Der Käufer hat eine Probefahrt absolviert, die ohne Beanstandungen endete.

Am Tag des Kaufes (vormittags) rief mich der Käufer nachmittags an und sagte, der Motor liefe unrund.

Jetzt will er vom Kaufvertrag zurücktreten und den Kaufpreis erstattet haben.

Wie sieht die rechtliche Lage aus? Nach den im Kaufvertrag genannten Bedingungen ist der Käufer mit Unterschrift des Vertrages in der Gesamtverantwortung, wenn ich das richtig interpretiere.

Ich bitte um hilfreiche Kommentare, vielen Dank.

Re: Gebrauchtwagenverkauf

Verfasst: So 12. Jun 2016, 22:58
von Miesepeter
Hoffentlich hast Du im Vertrag ausdrücklich jede Gewáhrleistung und Rücknahme ausgeschlossen, sonst sieht es gar nicht gut für Dich aus. Kommt auch drauf an, was sonst noch im Vertrag steht. Gibt es ein Übernahmeprotokoll? Wenn der Käufer eine Übernahme ohne Beanstandungen unterschrieben hat, bist Du aus dem Schneider.

Re: Gebrauchtwagenverkauf

Verfasst: Mo 13. Jun 2016, 08:46
von fincaaguila
Danke für die Info.
Laut spanischem Vertragsformular geht die Gesamtverantwortung mit der Unterschrift beider Parteien auf den Käufer über.
Ein Rücknahme- und Übergabeprotokoll wurde nicht erstellt, aber vom Käufer auch nicht verlangt. Wie schon vorher geschrieben verlief die Probefahrt ohne Beanstandungen, der Käufer war ohne Einschränkungen zufrieden.
Versteckte Mängel waren nicht vorhanden, das Auto lief in seit Jahren ohne Probleme.

Re: Gebrauchtwagenverkauf

Verfasst: Mo 13. Jun 2016, 09:21
von Miesepeter
Bei privaten Verkaufsabschlüssen von Gebrauchtfahrzeugen findet der Par. 1484 des span. "Codigo Civil" (vglw. BGB) Anwendung. Demzufolge hat der Käufer 6 Monate Zeit, irgendwelche verborgene Mängel am Fz. zu reklamieren, in welcher Art und Umfang regelt besagtes Gesetz. Ich würde schnell handeln, denn sonst kann es sehr teuer für Dich werden.