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Steuerrepräsentant notwendig?

Verfasst: Di 11. Okt 2016, 14:02
von hu-ba
Hallo,

ich stolpere gerade über die Frage, ob für mich ein Steuerrepräsentant in Spanien notwendig wird?

Gekauft wird 1 Immobilie. Vermietung wird vielleicht erfolgen aber nicht "gewerblich", wohl aber mit Abführung der Steuern.
(fiktive und ggf. echte Einnahmen)

Für die Zahlungen, und Bescheide logge ich mich in das Virtual Office ein. Wird also ein Representante Legal (art. 46.1) benötigt?

Ich lese sehr widersprüchliche Infos oder sind sie nur alt und neu?

Gruß

Hubert

Re: Steuerrepräsentant notwendig?

Verfasst: Di 11. Okt 2016, 15:24
von Miesepeter
Soweit mir bekannt ist, verlangt die Steuerbehörde von allen NIchtresidenten, die Eigentum haben oder Einkünfte erwirtschaften, die Bestellung eines Bevollmächtigten. Dies muss nicht zwingend ein berufsmässig tätiger Assessor, Anwalt o.ä. sein, es kann sich um jedwede natürliche oder juristische Person handeln, solange sie eine ladefáhige Anschrift hat und zur Entgegennahme von Mitteilungen jeder Art bevollmächtigt ist. Dieser Bevollmächtgte wird damit aber nicht Steuerschuldner.