Hirten demonstrieren einmal jährlich in Madrid für das seit 1273 bestehende Recht, ihre Herden ungehindert über die alten Triftwege zu führen. Diese sind jedoch durch zunehmende Bebauung nicht mehr durchgängig für ihre Herden passierbar.
Durch Madrid führte einst einer der Cañadas Reales*) (einer der alten Viehwege, die traditionell im Rahmen der Wanderweidewirtschaft, der Transhumanz, genutzt werden). Transhumanz ist eine uralte Tradition: Jedes Jahr werden die Tier von den Winterweiden im Süden auf die Sommerweiden im Norden getrieben und umgekehrt.
Die Herde aus Esparragosa de Lares (Badajoz) zog am Sonntag von der Puerta del Sol bis zur Puerta de Alcalá, wo die XX. Fiesta de la Trashumancia stattfand, die vom Ministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Umwelt in Zusammenarbeit mit der Stadt veranstaltet wurde.
Ein Bericht auf Deutsch erschien in Die Welt.
Spanischer Bericht.
Zitat:
- "Als *)Cañadas Reales (Plural, spanisch: cañada für dt. Hohlweg, Engpass; spanisch: real für dt. königlich) werden diejenigen traditionellen kastellanischen Viehtriebstrecken bezeichnet, die durch königliches Edikt von Alfons dem Weisen im Jahre 1273 geregelt wurden. Wenngleich die für die Cañadas trassierten Wege anschließend als königlich bekannt wurden, waren diese seit alterher ständig genutzt worden durch Transhumanz (Form der Fernweidewirtschaft mit jahreszeitlichem Wechsel der Weidegebiete) der Viehwirtschaft, verfolgte das Dekret von Alfons X. die Regulierung, Ordnung und den Schutz bestimmter Wege, die wegen ihrer Bedeutung, Nutzung oder Lage vor möglichem Missbrauch geschützt zu werden verdienten. Auf diese Weise blieben die Cañadas reales festgeschrieben gemeinsam mit der Schaffung des Honrado Concejo de la Mesta (Ehrenwerter Rat der Mesta).
Eine Cañada real musste eine Breite von 90 Ellen (Varas castellana) (72,22 Metern) besitzen und waren durch ihre sehr langen Wegstrecken charakterisiert (mehr als 500 km) mit einem Verlauf hauptsächlich von Nord nach Süd (Winterweide) bzw. Süd nach Nord (Sommerweide) unter Berücksichtigung der geografischen Begrenzungen. Mit der königlichen Regulierung blieb gleichfalls die Kürzung verboten, die gemeinhin die Eigentümer der angrenzenden Fincas durch Verlagerung der Grenzsteine/Wegmarken (mojón/mojones) vornahmen.
Seit 2007 stehen sie als Cañadas reales (Viehtriften in der Meseta) auf einer Indexliste der Unesco, als Vorstufe einer zukünftigen Kandidatur zum UNESCO-Welterbe".
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