Wurde die Erzeugung von Solarstrom vor Jahren noch mit bis zu 40 Prozent vom Land subventioniert, geht es heute den privaten Betreibern an den Kragen, deren hohe Investitionskosten sich erst nach Jahren amortisieren.
Ab diesem Monat soll von privaten Stromerzeugern für den selbstgenutzten Strom eine Maut/Steuer zwischen 4 und 6 Cent kassiert werden, sofern ihr Grundstück an das Stromnetz angeschlossen ist. Reine Inselanlagen, die keine Möglichkeit zur Einspeisung in das öffentliche Netz haben, sind von der neuen Steuer ausgeschlossen.
Grundlage ist das Gesetz 24/2013, Art. 9 vom 26. Dezember 2013
Diese Netzunterstützungsgebühr (peaje de respaldo) wird auf selbst erzeugte erneuerbare Energie erhoben. Begründung: Jeder, der das Stromnetz nutzt oder nutzen könnte, soll eine Bereitstellungsgebühr für den Fremdstrom zahlen, selbst wenn er ihn nicht benötigt. Hinzu kommt der Preis für den zusätzlich einzubauenden Zähler, der den selbsterzeugten Strom anzeigt.
Jeder Besitzer ist verpflichtet, seine Photovoltaik-Anlage anzumelden (das gilt auch für bereits bestehende Anlagen). Durch drastische Strafen und unangemeldete Hauskontrollen will man Steuerhinterzieher abschrecken oder auf die Schliche kommen.
Etliche private Stromerzeuger haben bereits vorher die Konsequenz gezogen und ihre Photovoltaik-Paneele auf dem Dach abgebaut. Abnehmer der Paneele sind Besitzer von Landhäusern, fernab jeder Stromversorgung.
Frage: müssen wir demnächst auch noch Abgaben für Solarleuchte im Garten zahlen oder sind die demnächst im Kaufpreis enthalten...?
