[align=center]Keine große Sache, aber
Privatkunden in Spanien zahlen für Amazon-Lieferungen aus Deutschland 2 % höhere Steuern![/align]
Meine Frage an euch:
Habt ihr auch schon bemerkt, dass euch Amazon für Lieferungen nach Spanien den hiesigen Umsatzsteuersatz von 21 % MWSt. berechnet?
Ich hatte das neueste Update einer Software bei Amazon bestellt (das übrigens dort billiger war als direkt beim Hersteller) und festgestellt, dass auf der Rechnung, die der Sendung nach Spanien beilag, 21 Prozent Mehrwertsteuer ausgewiesen war. Üblich sind in Deutschland 19 Prozent. Buchhalterisch nicht unbewandert, fragte ich mich, warum ein
deutscher Unternehmer für eine Ware, die aus Deutschland kommt,
den spanischen Mehrwertsteuersatz berechnen kann, auch auf das deutsche Porto wurden 21 Prozent aufgeschlagen. Keine große Sache, aber unerklärlich für mich.
Ich habe deshalb heute eine Anfrage an Amazon gestellt und bekam kurz darauf (wir haben schließlich Sonntag!

) , eine Antwort.
Kurzfassung:
- In Übereinstimmung mit den Umsatzsteuergesetzen für den Fernhandel berechnet Amazon für alle Lieferungen in Länder der Europäischen Union den jeweils dort geltenden Umsatzsteuersatz. Auch für Spanien gilt diese Regelung seit dem 1. Januar 2004. Sobald "Spanien" als Versandadresse erscheine, so Amazon, wird der Umsatzsteueraufschlag, in diesem Fall sind es 2 Prozent Mehrkosten, berechnet.
Für spanische Unternehmer ist das eine feine Sache, sie können die Mehrwertsteuer gleich verbuchen und mit dem Finanzamt verrechnen, für Privatkunden bedeutet es schlichtweg eine indirekte Preiserhöhung.
Gehört habe ich bisher von diesen Umsatzsteuergesetzen für den Fernhandel noch nichts, wurde aber bei der IHK Potsdam fündig.
Zitat:
- 1.1 Privatpersonen
Die Umsatzbesteuerung von Warenlieferungen an Privatpersonen im EU-Binnenmarkt folgt prinzipiell anderen Vorschriften als die Besteuerung von Lieferungen zwischen Unternehmen. Während innergemeinschaftliche Lieferungen an Unternehmer grundsätzlich steuerfrei getätigt werden können und diese im Bestimmungsland vom Empfänger der Erwerbsbesteuerung zu unterwerfen sind, unterliegen Lieferungen an Privatpersonen anderen Regelungen. Der Grund hierfür ist, dass Privatpersonen von der Erwerbsbesteuerung regelmäßig ausgeschlossen sind.
Quelle

Für Unternehmer gilt diese Regelung übrigens nicht.
Vorschlag von Amazon:
Innerhalb von 30 Tagen könnte ich meine Bestellung zurücksenden und bekäme den Betrag erstattet.
Na klasse.
