Atze hat geschrieben:Es ist jetzt über 1 Jahr her, als das Formulario EX 15 die sog. Nichtresidentenbescheinigung (ist das nicht ein Lachnummer?: Mein Hund braucht demnächst eine Nichtkatzenbescheinigung) als mitführpflichtig für alle nichtresidenten Fahrer spanischer KFZ geboren wurde. Einer der Taufpate war wohl der DCOC.
Einige glaubten, dies wäre eine Totgeburt, andere sahen darin eine messianische Idee, Residenten ohne Gesundheitsprüfung zu erwischen nach dem Motto: Wir sperren alle Nichtverdächtigen ein, dann können wir die Verdächtigen besser verfolgen.
Gibt es jetzt nach 13 Monaten neue Nachricht?
Irgendein Lebenszeichen?
Hat ein zuverlässiger Zeuge (nicht die Oma der Schwiegermutter) Ärger ohne EX 15 bekommen (Bitte dann einen wirklich ausgefeilten Bericht)?
Oder kann man dieses Kind als schon solange vermisst gelten lassen, das ein Totenschein beantragt werden kann?
Siehe auch den (längeren) Nachbartrööt:
http://www.costa-blanca-forum.de/viewto ... X15#p92357
Ein fragender fraglich Betroffener.
Hallo Atze,
nachdem ich die gleiche Frage mit dem angeblichen Formulario EX 15 (Nichtresidentenbescheinigung) hier im Forum, in einem seperaten Thread stellte, kann ich mir sie seit einigen Tagen selbst beantworten, bzw. HIER im Forum liefern.
Ich spreche von mir und meiner Frau, zu unterschiedlichen Zeiten seit 1998 in unserem Ferienhaus in Torrevieja und Nichtresident.
Beide haben wir den deutschen Führerschein.
Unser Wagen hat span. Kennzeichen und auf Empfehlung unserer Versicherungsagentur führen wir eine Kopie unserer seit 2 Jahren neu erstelltem NIE-Beleg mit.
Auf der Fahrt, am Donnerstag letzter Woche, wurden wir von der Policia angehalten.
Führerschein, Kfz.-Brief (oder-Schein), ITV-Beleg, letzter Zahlungsbeleg der Versicherung und letzter Zahlungsbeleg v. Kfz- oder Straßen -Steuer, später Passport und ganz zum Schluss die NIE-Bescheinigung wurden verlangt.
Die NIE-Nr. deshalb, weil er sie in das mobile Datengerät eingeben musste, um mir später den Beleg für meine Geschwindigkeitsüberschreitung (Schnittstelle von 80 zu 60 km/h

)zu präsentieren.
(von Formulario EX 15 war keine Rede!)
Unser Sohn, der Ende Juli/Anfang August seinen Urlaub hier verbrachte, kam auf der Rückfahrt vom Mar Menor, auf der N332 in eine Fahrzeugkontrolle, konnte die Überprüfung mit gleichen Belegen -und natürlich der Vollmacht zum fahren des Wagens, ohne weitere Probleme abwickeln.
Dies zu Deiner und natürlich allen User, gewünscht faktischem "Zeugen-Bericht" (ohne die Oma oder Schwiegermutter)
Freundliche Grüße und eine immer GUTE FAHRT . . . .
Der Spanier
NS. Alleine die NIE-Nr. wird wohl zu erkennen geben, dass wir NICHTRESIDENT sind, mit deutschem Führerschein nicht der Gesundheitsprüfung unterliegen und die Vorlage nicht erfolgen kann -oder muss.-
