Nach eine Frage zu KFZ mit deutschem Kennzeichen in Spanien
Re: Nach eine Frage zu KFZ mit deutschem Kennzeichen in Span
verstehe den ganzen Wirbel im Thread nicht---
wer sich an die Bestimmungen hält und die sollten jedem bekannt sein,
egal wo man sich befindet und sich bei Ämtern sachkundig macht, oder
im Internet, wie andere auch, hat doch keine Schwierigkeiten nicht.
Als wir nach Spanien zogen, hat meine spanische Gestoria alles erledigt-
nach Wegzug auch wieder--alles war klar.
( Aber auch in D. melden einige ihre Kfz nicht um, wenn sie in ein anderes Bundesland ziehen )
wer sich an die Bestimmungen hält und die sollten jedem bekannt sein,
egal wo man sich befindet und sich bei Ämtern sachkundig macht, oder
im Internet, wie andere auch, hat doch keine Schwierigkeiten nicht.
Als wir nach Spanien zogen, hat meine spanische Gestoria alles erledigt-
nach Wegzug auch wieder--alles war klar.
( Aber auch in D. melden einige ihre Kfz nicht um, wenn sie in ein anderes Bundesland ziehen )
Gruss Wolfgang
Re: Nach eine Frage zu KFZ mit deutschem Kennzeichen in Span
Es soll auch seine Richtigkeit haben, darum noch eine Ergänzung meinerseits zum letzten Link zum Passus: „Ein formales Problem ist im übrigen auch die deutsche Zulassungsverordnung: Schon nach drei Monaten an einem vom Wohnsitz abweichenden Standort ist seit 2007 eine neues Kennzeichen Pflicht, sogar innerhalb von Deutschland.“
Das stimmt nicht mehr, denn ab Juli 2014 darf man in Deutschland bei einem Umzug – auch über Bundeslandgrenzen hinweg – das bisherige Kennzeichen seines Fahrzeugs behalten!
Das stimmt nicht mehr, denn ab Juli 2014 darf man in Deutschland bei einem Umzug – auch über Bundeslandgrenzen hinweg – das bisherige Kennzeichen seines Fahrzeugs behalten!
„Was nützt es dem Menschen, wenn er Lesen und Schreiben gelernt hat, aber das Denken anderen überlässt?" Ernst R. Hauschka
Re: Nach eine Frage zu KFZ mit deutschem Kennzeichen in Span
Tja, Montemar und spart die Kennzeichen-
ummelden muss man trotzdem---
doch was lese ich da gerade ??
Nummernschild-Mitnahme erst ab 2015 möglich
http://www.google.de/url?url=http://www ... lq72mwdk5A
ummelden muss man trotzdem---
doch was lese ich da gerade ??
Nummernschild-Mitnahme erst ab 2015 möglich
http://www.google.de/url?url=http://www ... lq72mwdk5A
Gruss Wolfgang
Re: Nach eine Frage zu KFZ mit deutschem Kennzeichen in Span
Du hast teilweise recht – richtigerweise hätte ich schreiben müssen, daß der Bundestag per Beschluß den Startschuss auf 2015 verschoben hat. Aber in einzelnen Bundesländern, wie Hessen und Schleswig-Holstein ist die Mitnahme des Nummernschildes bei Umzug bereits möglich. Ab 2015 profitieren die Fahrzeugbesitzer bundesweit von der vereinfachten Neuregelung. Aber die 2 Monate machen das Kraut (Kohl) auch nicht fett!sol hat geschrieben:Tja, Montemar und spart die Kennzeichen-
ummelden muss man trotzdem---
doch was lese ich da gerade ??
Nummernschild-Mitnahme erst ab 2015 möglich
http://www.google.de/url?url=http://www ... lq72mwdk5A

Ich wollte es nur anmerken, obwohl es ja eigentlich mit der Frage zu Spanien nichts zu tun hat!
„Was nützt es dem Menschen, wenn er Lesen und Schreiben gelernt hat, aber das Denken anderen überlässt?" Ernst R. Hauschka
- Busbauer
- activo
- Beiträge: 290
- Registriert: Mo 14. Sep 2009, 08:42
- Wohnort: Remstal / Moraira / und mit dem Wohnbus in der Welt
Re: Nach eine Frage zu KFZ mit deutschem Kennzeichen in Span
Na ja bei solchen Aussagen :sol hat geschrieben:verstehe den ganzen Wirbel im Thread nicht---
So ist die Aussage oder Behauptung: "Der fehlende TÜV ist kein Problem. es gibt nur 2 Auflagen . . . . .
schlichtweg FALSCH!!!
ohne ein schlagendes bzw. richtigstellendes Argument darzulegen oder gar zu haben - da bekomme ich einfach Puls.

- Florecilla
- Administratorin u. Moderatorin
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- Wohnort: Frechen / Dénia
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Re: Nach eine Frage zu KFZ mit deutschem Kennzeichen in Span
Ein ähnliches Thema hatten wir 2009 bereits: Was tun, wenn in Spanien der TÜV fällig wird?
Der ADAC antwortete auf die seinerzeit gestellte Anfrage u. a.
Der ADAC antwortete auf die seinerzeit gestellte Anfrage u. a.
- "Das Kfz muss nach Überschreitung der deutschen Landesgrenze auch ohne Anzeige unverzüglich dem TÜV vorgeführt werden. [...] Spanische Behörden können wegen Ablaufs der Prüfplakette keine Geldbuße verhängen. Ist das Fahrzeug jedoch infolge erheblicher technischer Mängel nicht mehr verkehrssicher (z. B. wegen übermäßiger Geräusch- oder Abgasentwicklung), kann eine Ahndung vorgenommen werden. Insofern könnte es ratsam sein, das Fahrzeug in Spanien - trotz mangelnder Anerkennung in Deutschland - der Hauptuntersuchung zuzuführen.
Die Überziehung des Untersuchungstermins führt zwar nicht automatisch zum Erlöschen des Versicherungsschutzes; wird das Kfz aber über einen längeren Zeitraum in einem nicht verkehrssicheren Zustand benutzt und war dieser Umstand für einen Unfall ursächlich, könnte aber eine „Gefahrerhöhung“ nach §§ 23 ff. VVG gegeben sein. "
Re: Nach eine Frage zu KFZ mit deutschem Kennzeichen in Span
Hallo,Florecilla hat geschrieben:Ein ähnliches Thema hatten wir 2009 bereits: Was tun, wenn in Spanien der TÜV fällig wird?
Der ADAC antwortete auf die seinerzeit gestellte Anfrage u. a.
- "Das Kfz muss nach Überschreitung der deutschen Landesgrenze auch ohne Anzeige unverzüglich dem TÜV vorgeführt werden. [...] Spanische Behörden können wegen Ablaufs der Prüfplakette keine Geldbuße verhängen. Ist das Fahrzeug jedoch infolge erheblicher technischer Mängel nicht mehr verkehrssicher (z. B. wegen übermäßiger Geräusch- oder Abgasentwicklung), kann eine Ahndung vorgenommen werden. Insofern könnte es ratsam sein, das Fahrzeug in Spanien - trotz mangelnder Anerkennung in Deutschland - der Hauptuntersuchung zuzuführen.
Die Überziehung des Untersuchungstermins führt zwar nicht automatisch zum Erlöschen des Versicherungsschutzes; wird das Kfz aber über einen längeren Zeitraum in einem nicht verkehrssicheren Zustand benutzt und war dieser Umstand für einen Unfall ursächlich, könnte aber eine „Gefahrerhöhung“ nach §§ 23 ff. VVG gegeben sein. "
Das bestätigt ja meine Auffassung, dass es bei TÜV Überschreitung hinsichtlich der Haftpflichtversicherung auf den verkehrssicheren Zustand des KFZ ankommt. Im übrigen ist das Zulassen in Spanien gar nicht so einfach, wenn keine EU Homoglation vorliegt.
So hat mir ein professionelles KFZ Büro aus Calpe gerade mitgeteilt, dass mein 27 Jahre altes Motorrad nicht in Spanien zugelassen werden kann, weil es keine EU Homoglation gibt. Selbst wenn ich ich ummelden wollte, es ginge nicht.
Tiekay
Re: Nach eine Frage zu KFZ mit deutschem Kennzeichen in Span
Wenn Dein Motorrad bereits 27 Jahre alt ist, ist es ein Oldtimer. Frage einfach beim entsprechenden Klub nach dem adequaten Vorgehen nach.
Hermann
Hermann
Re: Nach eine Frage zu KFZ mit deutschem Kennzeichen in Span
Dieses professionelle Kfz Büro erzählt viel wenn der Tag lang ist! Mir hat der auch erzählt das meine Auto ummelden als Umzugsgut 1300€ kosten soll und da Probleme und dort Probleme. Bekommen hab ich es dann für 650€ von einem Spanier ohne Probleme! 

Re: Nach eine Frage zu KFZ mit deutschem Kennzeichen in Span
Wenn ein Auto den TÜV Termin überschreitet erlischt die Zulassung und somit auch der Versicherungsschutz. Das ist in Deutschland eben so!Florecilla hat geschrieben:Ein ähnliches Thema hatten wir 2009 bereits: Was tun, wenn in Spanien der TÜV fällig wird?
Der ADAC antwortete auf die seinerzeit gestellte Anfrage u. a.
- "Das Kfz muss nach Überschreitung der deutschen Landesgrenze auch ohne Anzeige unverzüglich dem TÜV vorgeführt werden. [...] Spanische Behörden können wegen Ablaufs der Prüfplakette keine Geldbuße verhängen. Ist das Fahrzeug jedoch infolge erheblicher technischer Mängel nicht mehr verkehrssicher (z. B. wegen übermäßiger Geräusch- oder Abgasentwicklung), kann eine Ahndung vorgenommen werden. Insofern könnte es ratsam sein, das Fahrzeug in Spanien - trotz mangelnder Anerkennung in Deutschland - der Hauptuntersuchung zuzuführen.
Die Überziehung des Untersuchungstermins führt zwar nicht automatisch zum Erlöschen des Versicherungsschutzes; wird das Kfz aber über einen längeren Zeitraum in einem nicht verkehrssicheren Zustand benutzt und war dieser Umstand für einen Unfall ursächlich, könnte aber eine „Gefahrerhöhung“ nach §§ 23 ff. VVG gegeben sein. „