Gemeinschaftsanlage ? (Nachbarschaftsrecht)

Grundstücksrecht, Versicherungen, Schäden am Gebäude usw.
Antworten
Benutzeravatar
Fussel
activo
activo
Beiträge: 152
Registriert: Mi 1. Mai 2013, 07:21
Wohnort: Ciudad Quesada
Kontaktdaten:

Gemeinschaftsanlage ? (Nachbarschaftsrecht)

Beitrag von Fussel »

Da steht ein Baum auf dem Grundstück und ist in den Jahren so was von riesig geworden das er den Gehweg einer Gemeinschaft Anlage stark verschmutzt.
Vogelkot sowie auch schwarze Beeren entfallen täglich ..
Nun ist aber unmittelbar eine Nachbarin von diesem ständigen Schmutz betroffen,da die Baumkrone (sage ich mal) weit über das Grundstück bis zum Gartentor der Nachbarin ragt...
Natürlich möchte sie das der Baum zurück gestutzt wird oder sogar entfernt wird,da die Wurzeln erhebliche Schäden an den Abwasserrohren verursachen könnten..(ist des öfteren,s vorgekommen)
Es ist natürlich klar ,das der Eigentümer sich weigert dieses oder jenes zu machen.
Frage : gibt es da Regeln Punkt Garten Bepflanzung hier in Spanien ?
Also Baumbestand im Eigenen Garten, und worauf hat der Eigentümer zu achten !
Wer hat selber mal so etwas erlebt und wie ist das ausgegangen,würde mich mal interessieren...
Lieben dank im Voraus..
Dateianhänge
2015-06-26 15.55.06.jpg
2015-06-26 15.57.00 (1).jpg
Zuletzt geändert von Oliva B. am So 28. Jun 2015, 17:48, insgesamt 1-mal geändert.
Grund: Titel erweitert
Benutzeravatar
nurgis
especialista
especialista
Beiträge: 8958
Registriert: Mi 30. Mai 2012, 12:12
Wohnort: München-Land + E/Moraira

Re: Gemeinschaftsanlage ?

Beitrag von nurgis »

Die Verordnungen von der Pflanzung neuer Bäume besteht, aber keiner hält sie ein. Bäume des Nachbarn zu stutzen bedarf einer Genehmigung. Bäume entfernen , noch dazu auf fremden Grundstücken, kann verdammt teuer werden. Selbst als Eigentümer darfst Du nicht einfach Deinen großen Baum vernichten. Es muß eine Gefahr durch den Baum bestehen. Eine Verschmutzung zählt wohl nicht dazu. Eine Genehmigung muß in jedem Fall eingeholt werden.Das kostet-, die Gemeinde braucht Geld.

Ich finde es z.T. aber auch richtig, sonst wird hier wegen Betonieren und Bauen alles abgeholzt.
Der Hund ist Dir im Sturme treu, der Mensch nicht mal im Winde.
Benutzeravatar
Fussel
activo
activo
Beiträge: 152
Registriert: Mi 1. Mai 2013, 07:21
Wohnort: Ciudad Quesada
Kontaktdaten:

Re: Gemeinschaftsanlage ?

Beitrag von Fussel »

Hallo nurgis,
Zuerst mal vielen dank für die Antwort,
Aber es war nicht die Reden das die Nachbarin oder die Gemeinschaft Hand an den Baum legen wollen,sonder der Eigentümer sollte der Gemeinschaft entgegen kommen.
Ich möchte wissen ob er die Äste des Baumes etwas zurück schneiden kann und ob es da eine Gesetzliche Bestimmung gibt,wie weit alles über seinem Grundstück wachsen darf..
Vielleicht habe ich mich etwas verkehrt ausgedrückt...
Es ergibt sich keine Gefahr das möchte ich auch klar stellen,aber ich bin gerne über etwas informiert bevor ich das Gespräch mit dem Betroffene suche..
Vielen dank noch mal.
Mfg.

Die Verordnungen von der Pflanzung neuer Bäume besteht weiß jemand wie die Verordnungen sind und fällt dieses Anliegen auch darunter ?
Benutzeravatar
Oliva B.
Administratorin u. Moderatorin
Administratorin u. Moderatorin
Beiträge: 21782
Registriert: Mi 6. Mai 2009, 08:17
Wohnort: Heute hier, morgen dort, bin kaum da, muß ich fort...

Re: Gemeinschaftsanlage ?

Beitrag von Oliva B. »

Die Fragen beantwortet das Bürgerliche Gesetzbuch (Código Civil, Artikel 591 ff).

Ich würde aber sicherheitshalber zuerst beim zuständigen Rathaus (Gemeinderegelung Pflanzabstand) nachfragen, denn unter Umständen gelten andere örtliche Bestimmungen.

Hohe Bäume erfordern bei Anpflanzung einen Mindestabstand von 2 m zur Grenze, kleine Bäume und Büsche 50 cm.
Bei Pflanzungen, die sich zu nah an der Nachbargrenze befinden, kann der Nachbar wohl die Entfernung innerhalb gesetzlicher Fristen verlangen (z. B. bis zu einem halben Jahr nach Anpflanzung).

Stehen die Bäume schon lange, gilt Bestandschutz, da wid es mit Reklamationen schwerig werden.

Der Nachbar der sich über die überhängenden Zweige eines Nachbarbaumes aufregt, kann von dem Eigentümer verlangen, dass er diese abschneidet. Wurzeln des Nachbarbaums, die in das eigene Grundstück reichen, dürfen gekappt werden.

PS: Diese Antwort ist ohne Gewähr, denn wir erteilen keine Rechtsauskünfte!
Benutzeravatar
Fussel
activo
activo
Beiträge: 152
Registriert: Mi 1. Mai 2013, 07:21
Wohnort: Ciudad Quesada
Kontaktdaten:

Re: Gemeinschaftsanlage ?

Beitrag von Fussel »

Hallo Olivia,
Du warst mir wirklich eine große Hilfe,nun weiß ich was ich zu machen habe und wie ich an das Problem ran gehen muss..
Vielen dank und einen schönen Sonntag zu dir.
>:d< >:d< :) :)
camahewe
activo
activo
Beiträge: 393
Registriert: Do 8. Aug 2013, 10:54

Re: Gemeinschaftsanlage ? (Nachbarschaftsrecht)

Beitrag von camahewe »

Hallo Fussel,
auch wir hatten Ärger mit den Gummibäumen eines Nachbarn. Sie wurden zu nahe an unsere Grenze gepflanzt. Zu einer Zeit, als wir noch nicht dauernd hier wohnten. Wir haben uns dann Rat bei einem Anwalt geholt.
Hier in Calpe besteht ein Gewohnheitsrecht. Man kann pflanzen wie man will, ein Gang zum Gericht lohnt sich nicht. ABER, die Äste,
die über die Grenze hängen, müssen zurück geschnitten werden. Nur wenn der Nachbar sich weigert, müsste man klagen. Dies ist hier aber ein langwieriges Prozedere, und der Frieden ist dann auch dahin.
Jede Gemeinde hat ein anderes Recht, das oft vom Gesetzbuch abweicht.
Die Wurzeln auf dem eigenen Grundstück darf man, wie schon beschrieben, kappen.
Liebe Grüsse
camahewe
Benutzeravatar
Fussel
activo
activo
Beiträge: 152
Registriert: Mi 1. Mai 2013, 07:21
Wohnort: Ciudad Quesada
Kontaktdaten:

Re: Gemeinschaftsanlage ? (Nachbarschaftsrecht)

Beitrag von Fussel »

Hallo camahewe,
Vielen Dank,das Problem hat sich auch schon friedlich erledigt... :-D
sol
especialista
especialista
Beiträge: 9432
Registriert: Mo 20. Feb 2012, 08:25

Re: Gemeinschaftsanlage ? (Nachbarschaftsrecht)

Beitrag von sol »

@ Fussel

Recht haben und Recht bekommen ist immer zweierlei

es geht eben auch friedlich-
wenn man nur miteinander spricht---
Gruss Wolfgang
Antworten

Zurück zu „allgem. Fragen zum Eigentum an der CB“