Aber Vorsicht Das deutsche Finanzamt könnte interessieren mit welchem Geld die Immobilie bezahlt wurde.Oliva B. hat geschrieben:Aha, ein sparsamer SchwabeAber du hast Recht. All diese Gesetze haben ja einen Sinn...
Wie du wissen wirst, gehört die Eigennutzung einer Immobilie ebenfalls zu den Einkünften, wenn auch nur zu den fiktiven, wird aber wie Einkommen versteuert. Das geschieht bei Nichtresidenten mit dem Modelo 210, das ist quasi eine Einkommensteuererklärung. Diese jährliche Erklärung, zusammen mit der Abbuchung von deinem Konto, müsste meines Erachtens dem deutschen Finanzamt als Nachweis über dein in Spanien versteuertes Einkommen genügen.shirtman hat geschrieben:Man muss dem Amt in D nachweisen dass man in Spanien keine Einkünfte hat-aber wie?
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Unbeschränkte Steuerpflicht in D
Re: Unbeschränkte Steuerpflicht in D
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Re: Unbeschränkte Steuerpflicht in D
Als die DM abgeschafft wurde, gab es etliche Käufer, die ihr Schwarzgeld in spanische Immobilien investiert haben.georg.vt hat geschrieben: Aber Vorsicht Das deutsche Finanzamt könnte interessieren mit welchem Geld die Immobilie bezahlt wurde.
Und die dürfen von mir aus gerne zittern.

Saludos,
Elke (Oliva B.)
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Re: Unbeschränkte Steuerpflicht in D
Ich hole das Thema noch einmal hoch, denn was für Mallorca gilt, trifft meistens für die Provinz Alicante oder Spanien zu.
Dieser Artikel von 25.12. greift noch einmal aktuell unsere Fragen zu Themen auf wie
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- - Lebensmittelpunkt
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Re: Unbeschränkte Steuerpflicht in D
Danke liebe Elke für diesen Hinweis 

Viele Grüße von Nicole und Stefan!
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Re: Unbeschränkte Steuerpflicht in D
Wir haben uns nun auch bei einer sehr kompetenten deutschen Finanzamts-Sachbearbeiterin über diesen Sachverhalt (mit der unbeschränkten Steuerpflicht in D) erkundigt. Sie hat die Auskunft,die @Shirtman55 erhalten hat, auch bestätigt. Voraussetzung ist, dass mindestens 90 % der Einkünfte in D erzielt werden.Shirtman55 hat geschrieben:
..also ich habe gerade beim FiA Mecklenburg-Vorpommern,was für Auslandsbesteuerung zuständig ist angerufen.
Eine sehr freundliche Mitarbeiterin gab mir Auskunft und zwar umfänglich.
Man sagte mir,dass ab 2015 das Besteuerungsrecht für Neurentner, die ab diesem Zeitpunkt in Rente gehen, an D zurückfällt.
Bisher mussten diese Renten in Spanien versteuert werden,aber das Doppelbesteuerungsabkommen wurde geändert.
Damit wäre das Welteinkommen,wenn ein Rentner wie ich- ab 2015 dann nur Rente,Miete und Zinsen bezieht in D und somit die
unbeschränkte Steuerpflicht auf Antrag möglich-mit den entsprechenden Freibeträgen.
Und nun für mich ein tolles Steuergeschenk:

Ich beziehe schon etwas länger Rente, bin also keine Neu-Rentnerin. Mein Mann ist jedoch der Neu-Rentner ab 2016. Da wir verheiratet sind, können wir jedoch die Zusammenveranlagung wählen, d.h. für uns beide die unbeschränkte Steuerpflicht in D. Es muss jährlich vom spanischen FA bestätigt werden, dass wir keine spanischen Einkünfte haben. Somit zahle ich künftig nicht mehr die hohen Einkommenssteuern in Spanien sondern die niedrigeren in Deutschland.

Da wir in Spanien Residenten sind, zahlen wir folglich auch keine Nicht-Residenten-Steuer.
---------------------
Es wundert mich ja schon, dass Spanien sich darauf eingelassen hat, dass nun, wie in unserem Fall, die Einkommenssteuern künftig alle nach Deutschland fließen werden.

Mal schauen, ob es auch so klar geht. Ich werde berichten, wenn ich den deutschen Steuerbescheid in Händen halte.

Gruß Josefine 

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Re: Unbeschränkte Steuerpflicht in D
Josefine, da wären wir seeehr dankbar, denn das Thema treibt mich auch schon gehörig um und diese Lösung wäre wunderbar!
Viele Grüße von Nicole und Stefan!
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Re: Unbeschränkte Steuerpflicht in D
Dieser Artikel widerspricht diesen Aussagen, hiernach besteht für Neurentner (Residenten) ab 2015 eine doppelte Abgabe einer Steuererklärung (in Spanien und in Deutschland) und eine zusätzliche Steuerzahlung an Deutschland, welche in Spanien verrechnet werden kann:
https://www.buhl.de/steuernsparen/deuts ... n-spanien/

https://www.buhl.de/steuernsparen/deuts ... n-spanien/
Zuletzt geändert von hundetraudl am So 15. Jan 2017, 11:54, insgesamt 1-mal geändert.
Humor ist der Knopf, der verhindert, dass uns der Kragen platzt. (Ringelnatz)
Re: Unbeschränkte Steuerpflicht in D
dazu :
nun kommt esja auf die Höhe der Renten an, ob überhaupt steuerpflichtig--------
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Gruss Wolfgang
- nixwielos
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Re: Unbeschränkte Steuerpflicht in D
... das war auch mein letzter Informationsstand, daher bin ich ja so gespannt, was Josefine rausfinden wird!hundetraudl hat geschrieben:Dieser Artikel widerspricht diesen Aussagen, hiernach besteht für Neurentner (Residenten) ab 2015 eine doppelte Abgabe einer Steuererklärung (in Spanien und in Deutschland) und eine zusätzliche Steuerzahlung an Deutschland, welche in Spanien verrechnet werden kann:![]()
https://www.buhl.de/steuernsparen/deuts ... n-spanien/

Viele Grüße von Nicole und Stefan!
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Re: Unbeschränkte Steuerpflicht in D
Alle Einkünfte sind Steuerpflichtig ob das 100€ sind oder 2000.sol hat geschrieben:dazu :
nun kommt esja auf die Höhe der Renten an, ob überhaupt steuerpflichtig--------
Meine Frage wäre jetzt, welches Finanzamt ist in Deutschland zuständig?