... na ja, ob hier ein Notar ausreichend helfen kann ... ist schon fraglich, denn Kaufverträge mit/mit Grundbucheintragungen zu "stricken" bzw. vorab "abzuklopfen" ist ein Sache ... das Baurecht dagegen eine völlig andere; ob die der Notar (oder auch ein Gestor ohne entsprechende Sachkenntnis des örtl. Baurechts) für euch im Urbanismo zufriedenstellend "tief genug" nach planerischen Erfordernissen abklären kann ... wäre eine seltene Konstellation!
... m.M.n. gehört hier - zumindest beratend - noch ein Architekt mit ins Boot, der die örtl. Auslegungsgepflogenheiten des Landesbaurechts bzw. die lokalen Festlegungen entsprechend eures Wunschkataloges auf Realisierbarkeit abklopft.
... auch wenn ihr noch nicht ausreichend in der span. Sprache zu Hause seid, nachstehend mal ein Link eines katalanischen Büros mit 7 Ratschlägen für die Vorgehensweise beim Parzellenerwerb für eine geplante Bebauung - aus spanischer Sicht:
http://www.pisos.com/noticias/reportaje ... a-parcela/
... und, nicht verzweifeln!
