Gesetz zur Enteignung leerstehender Immobilien

Grundstücksrecht, Versicherungen, Schäden am Gebäude usw.
bini
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Re: Gesetz zur Enteignung leerstehender Immobilien

Beitrag von bini »

Hola tod@s,

Cozumel

Absolut richtig, besonders das Küstenschutzgestz ändert sich bei jedem Regierungswechsel und offensichtlich rückwirkend. Es darf eigentlich nicht sein, dass ein Haus mit allen Bauerlaubnissen in den 70 gern 100 m vom Strand erbaut werden durfte und jetzt nicht mehr legal ist, weil das Getzt jetzt mind. 500 m abstand vorsieht. :sad:

Grüsse
Bini
Miesepeter
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Re: Gesetz zur Enteignung leerstehender Immobilien

Beitrag von Miesepeter »

Aus alle dem, was hier bisher unter die Leute gebracht wurde, ist nur ersichtlich, dass die jeweiligen Schreiber das inrede stehende Gesetz und besonders dessen Par. 13 oberflächlich oder gar nicht gelesen haben, bzw. das Gelesene jeder auf seine Art auslegen, was vom Sinn her vielfach reichlich abweicht. Der Begriff "Enteignung" muss hier als eine "eingeschränkte und zeitlich begrenzte Verfügungsgewalt" verstanden werden, und das auch nur in ganz bestimmten sozialen Härtefällen.
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Re: Gesetz zur Enteignung leerstehender Immobilien

Beitrag von Cozumel »

Hi, bini

es gibt Küstenschutzgebiete von 100 und 500 m. Aber eher selten.
Meistens sind es 20 Meter.

Das Gesetz war nicht sehr sorgfältig formuliert und lässte verschiedene Auslegungen zu. Dazu kommen dann noch ungezählte Änderungen seit 1988.
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Re: Gesetz zur Enteignung leerstehender Immobilien

Beitrag von Miesepeter »

Küstenschutz mit Enteignung im Zusammenhang mit sozialer Wohnungsproblematik in einen Topf zu werfen, stiftet m.E. nur noch mehr Verwirrung als nicht nur bereits entstanden sondern auch völlig sinnlos ist. Diese beiden Dinge sind aus ganz verschiedenen Perspektiven zu betrachten. Freuen können sich über so viel Unkenntnis und teilweise haltlose Vermutungen jkedenfalls die Winkeladvokaten.
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Re: Gesetz zur Enteignung leerstehender Immobilien

Beitrag von Cozumel »

Warum kann man das nicht vergleichen?

Obwohl, ich habe es ja nicht verglichen, sondern aufgezählt, bei welchen Gelegenheiten enteignet wird und zwar oft ohne Entschädigung.
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Re: Gesetz zur Enteignung leerstehender Immobilien

Beitrag von Miesepeter »

bini ist auf dem richtigen Weg - meine Anerkennung! Ergänzen möchte ich die Auslegung der im Gesetz erwähnten "grossen Eigentümer". Damit sind unternehmerisch tätige Eigentümer gemeint, die gewerblich vermieten, also u.a. Immobilien-Verwaltungs- oder Verwertungsgesellschaften aber auch Investoren und Spekulanten. Den
"kleinen Mann" trifft es nicht.
@cozumel: entschädigungslose Enteignungen sind mir nicht bekannt, soweit das Eigentum rechtmässig erworben wurde, wobei der Begriff "rechtmässig" sehr weitläufig ausgeleget wird - und von jedem anders. Es wurde bis vor 30 Jahren vielfach einfach drauflos gebaut, egal wie und wo. Einmal fertig, zeigte man sich selbst an, zahlte ein Bussgeld und das wars. Die Entwicklung ging so schnell voran, dass die behörden nicht Schritt halten konnten. Aber irgendwie musste diesem unkontrollierten Zubauen ganzer Küstenstreifen Einhalt geboten werden, und da kam das grosse Gejammere. Auf La Manga habe ich selbst miterlebt, wie ohne Baugenehmigungen bis an die Wasserlinie gebaut wurde, oder Tiefgaragen in den Sandboden, die beim ersten aber auch so seltnenen Regen volliefen, Hauptsache man konnte teuer an die willigen und unwissenden, aber auch fahrlässig-vertrauensseligen Ausländer verkaufen.
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Re: Gesetz zur Enteignung leerstehender Immobilien

Beitrag von Cozumel »

Hallo Miesepeter,

Du monierst doch immer, wenn Leute hier schreiben und Deiner Meinung nach keine Ahnung haben.
Hier scheinst Du nicht informiert zu sein.

In der Com. Valencia wurden mit dem "Ley Reguladora de la Actividad Urbanística" LRAU, im "Interesse der Allgemeinheit", Eigentümer von grossen Grundstücken, ohne Entschädigung enteignet. Im Gegenzug durften sie dann die Erschliessung der enteigneten Gebiete bezahlen! Um das bezahlen zu können blieb so manchen nur die Möglichkeit den Rest der Immobilie auch noch zu verkaufen.
Nach unendlich langen Verhandlungen der EU mit Spanien musste dann dieses Gesetz geändert werden.

Danach hiess das ganze LUV und was hatte sich geändert? Nichts als der Name. :)

Bei den Enteignungen im Zuge des Küstenschutzes geht es nicht um illegal gebaute Häuser, sondern um korrekt genehmigte Immobilien. Früher genehmigten ja nur die Gemeinden, erst später musste es dann von der Provinceregierung endgültig genehmigt werden.

Die enteigneten Eigentümer bekommen für Ihre Immobilien keine finanziellen Entschädigungen. sie dürfen aber ihre Häuser noch ein paar Jahre bewohnen.
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Re: Gesetz zur Enteignung leerstehender Immobilien

Beitrag von Kipperlenny »

Oliva B. hat geschrieben:Die Banken trifft ein Großteil der Schuld, denn sie haben leichtgläubigen Kaufwilligen ohne Überprüfung überteuerte Immobilien zu 100 Prozent finanziert, die nach Platzen der Immobilienblase nur noch die Hälfte wert waren.
Keine Ahnung wer diese Banken waren oder ob wir nur ein paar Jahre zu spät dran sind. Weder in Deutschland noch in Spanien bewirft man uns mit Krediten - wenn dann höchstens 70% (Kaufpreis ohne Nebenkosten) und auch sonst gibt es etliche Hürden (nur urbano, eigentlich keine Autonomos, in Deutschland wollten sie 3 Bilanzen meiner Firma einsehen etc.)...

70% des Kaufpreises heißt man braucht selbst 50% an Eigenkapital (Wegen 20% Nebenkosten, Provisionen etc.). 50%!!!!!
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Re: Gesetz zur Enteignung leerstehender Immobilien

Beitrag von sol »

@ Lenny

Tja, wer kein Kapital hat B-)
bekommt auch keinen Kredit :((
Gruss Wolfgang
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Re: Gesetz zur Enteignung leerstehender Immobilien

Beitrag von Kipperlenny »

Offtopic tut mir leid - ich habe mit meiner Firma nicht mal nen KfW Gründerkredit bekommen (der ist für Firmen die neu gegründet werden oder gerade gegründet wurden) mit der Begründung: Ich hätte die letzten Monate zu wenig Gewinn gemacht..... Als neu gegründete Firma, ich hasse Banken ^^
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