Hallo Miesepeter,
Du monierst doch immer, wenn Leute hier schreiben und Deiner Meinung nach keine Ahnung haben.
Hier scheinst Du nicht informiert zu sein.
In der Com. Valencia wurden mit dem "Ley Reguladora de la Actividad Urbanística" LRAU, im "Interesse der Allgemeinheit", Eigentümer von grossen Grundstücken, ohne Entschädigung enteignet. Im Gegenzug durften sie dann die Erschliessung der enteigneten Gebiete bezahlen! Um das bezahlen zu können blieb so manchen nur die Möglichkeit den Rest der Immobilie auch noch zu verkaufen.
Nach unendlich langen Verhandlungen der EU mit Spanien musste dann dieses Gesetz geändert werden.
Danach hiess das ganze LUV und was hatte sich geändert? Nichts als der Name.
Bei den Enteignungen im Zuge des Küstenschutzes geht es nicht um illegal gebaute Häuser, sondern um korrekt genehmigte Immobilien. Früher genehmigten ja nur die Gemeinden, erst später musste es dann von der Provinceregierung endgültig genehmigt werden.
Die enteigneten Eigentümer bekommen für Ihre Immobilien keine finanziellen Entschädigungen. sie dürfen aber ihre Häuser noch ein paar Jahre bewohnen.