
ich bin auch mal wieder da,liebe Grüße die mich noch kennen :-),die anderen Grüße ich natürlich auch...

Nun habe ich eine mir sehr wichtige Frage und hoffe es kann mir jemand einen Rat geben

In unserer Gemeinschaftsanlage herrscht Unfrieden, wegen eingeschränkte Parkmöglichkeiten. Wir haben in der Gemeinschaftsordnung stehen und wurde auch vor Jahren bei der JHV . Beschossen.
Dass es untersagt ist das Abstellen von Fahrzeugen über 4 Wochen hinaus bei Abwesenheit des Eigentümers. Pro Haus darf nur ein Fahrzeug geparkt werde,
bei Fehlverhalten, ist der Eigentümer schriftlich zu informieren, und wenn innerhalb einer Woche das Fahrzeug nicht bewegt wurde, ist das Fahrzeug kostenpflichtig abzuschleppen. Der Parkraum in den gekennzeichneten Parkboxen steht primär den Eigentümer zur Verfügung, die keine Parkmöglichkeiten auf oder vor ihrem Grundstück haben.
Nun fühle ich mich von der Gemeinschaft etwas unter druck gesetzt, nach dem Motto du bist die Präsidentin, mach was …
Der Eigentümer hat 2 PKW, s seit Monate dort stehen, was die anderen Eigentümer natürlich stört.
Wir haben auch schon mehrere schriftliche Aufforderungen an den Eigentümer geleistet, es wird ignoriert. Sprechen kann man mit ihm nicht, da er leicht zu Aggressivität neigt.
Meine Frage; hat jemand auch mal Parkprobleme in einer Gemeinschaftsanlage mit einem Nachbarn gehabt ?. Ich spiele schon mit dem Gedanken das ich einen Abschleppdienst beauftragen muss, allerdings muss die Gemeinschaft erst die Kosten tragen und vielleicht auch noch Zivilrechtlich einklagen.
Eigentlich möchte ich dem wirklich umgehen, weiß mir aber nicht richtig zu helfen… Reden hat auch nichts gebracht.
Wie sieht das eigentlich Rechts mäßig aus, wenn ich den Wagen abschleppen lasse, darf ich das überhaupt. ?.
Diese Unruhe raubt mir schon den schlaf….
Liebe Grüße
Fussel