(Il-) legale Hausbesetzung
Re: Illegale Hausbesetzung
Ohje... da wird einem ganz anders. Da muss man wirklich sein Haus so absichern das es zumindest sehr schwer ist dort rein zu kommen.... am besten garnicht. ... und wie schon gesagt wurde... Nachbarn die das ganze Jahr da sind und wenn man selbst auf Urlaub oder so ist... das die ein Auge mit drauf werfen.
- Hessebub
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Re: (Il-) legale Hausbesetzung
Jetzt mal keine Panik schieben. Es wird ja gerade so getan als ob man jetzt
Angst um sein Hab und Gut haben muss
Kann mir nicht vorstellen das die sogenannten Hausbesetzer sich Häuser
aussuchen die gepflegt und ab und zu bewohnt aussehen.
Auch entscheidet ist mit Sicherheit die Wohngegend wo dieses Klientel tätig wird
Wenn man das Problem kennt muß man halt bestimmte Vorkehrungen treffen!
Angst um sein Hab und Gut haben muss

Kann mir nicht vorstellen das die sogenannten Hausbesetzer sich Häuser
aussuchen die gepflegt und ab und zu bewohnt aussehen.
Auch entscheidet ist mit Sicherheit die Wohngegend wo dieses Klientel tätig wird

Wenn man das Problem kennt muß man halt bestimmte Vorkehrungen treffen!
Besser haben und nicht brauchen, als brauchen und nicht haben
LG Wolfgang

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- Kipperlenny
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Re: (Il-) legale Hausbesetzung
Nein die schauen ja extra auf der Soliva Seite welche Immobilien der Bank gehören (und somit "keinem") und nehmen die.
- Hessebub
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Re: (Il-) legale Hausbesetzung
Na dann habe ich ja noch richtig Glück gehabt 

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LG Wolfgang

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- Sunwind
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Re: (Il-) legale Hausbesetzung
Ich denke das Thema wird jetzt hier ein wenig überbewertet
- oder ist das einem unserer Forumsuser schon wirklich einmal persönlich passiert ?
Ich hoffe das eine normale Sicherung des Hauses, wie auch in Deutschland üblich, ausreichend ist.
Die Türen bei den neueren Bauten sind eigentlich nicht schlecht und auch oft mit vernünftigen Schließsystemen (Assa Abloy) ausgestattet.
Hier mal ein Beispiel: Gruß
- oder ist das einem unserer Forumsuser schon wirklich einmal persönlich passiert ?
Ich hoffe das eine normale Sicherung des Hauses, wie auch in Deutschland üblich, ausreichend ist.
Die Türen bei den neueren Bauten sind eigentlich nicht schlecht und auch oft mit vernünftigen Schließsystemen (Assa Abloy) ausgestattet.
Hier mal ein Beispiel: Gruß
Zuletzt geändert von Sunwind am So 23. Jul 2017, 12:31, insgesamt 1-mal geändert.
- Kipperlenny
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Re: (Il-) legale Hausbesetzung
Wir waren FAST betroffen - Haus besichtigt und schon bei der Bank gesessen wegen der Finanzierung, zum Glück hat das ein wenig gedauert... Dann wurde das Haus besetzt. Wenn wir schon unterschrieben hätten, dann hätten wir jetzt ein besetztes Haus und müssten Rate und Miete gleichzeitig zahlen (falls wir uns das Gerichtsverfahren leisten können).
Re: (Il-) legale Hausbesetzung
So wurde im September 2016 darüber berichtet, hier ein kleiner Auszug:
"Laut Spaniens Medien hat sich während des vergangenen Sommers die Zahl der illegalen Hausbesetzungen drastisch erhöht. „El País“, Spaniens größte Tageszeitung, spricht gar von organisierten Banden, die die Abwesenheit der Besitzer ausnutzen, um sich in fremden Wohnungen und Häusern breit zu machen und oftmals nur gegen die Zahlung ein stattliches „Lösegelds“ wieder von dannen ziehen."
Hier der ganze Artikel.
"Laut Spaniens Medien hat sich während des vergangenen Sommers die Zahl der illegalen Hausbesetzungen drastisch erhöht. „El País“, Spaniens größte Tageszeitung, spricht gar von organisierten Banden, die die Abwesenheit der Besitzer ausnutzen, um sich in fremden Wohnungen und Häusern breit zu machen und oftmals nur gegen die Zahlung ein stattliches „Lösegelds“ wieder von dannen ziehen."
Hier der ganze Artikel.
Gruß Josefine 

Re: (Il-) legale Hausbesetzung
Es ist zur Zeit noch ein regionales Problem.
Betroffen sind vor allem Katalonien und anscheinend Mallorca.
Aber nicht nur, auch hier an der Costa Blanca haben wir das Problem.
Aber "okupa" Hausbesetzung ist nicht immer gleich Hausbesetzung.
Da gibt es
a. Bedürftige die auf der Strasse liegen, weil die Bank das Haus eingezogen hat und der Staat keine Sozialwohnungen anbietet.
b. eine "fröhliche" Besetzerscene, für die das ein Aberteuer ist. Hauptsächlich junge Leute.
c. Banden, die Luxusobjekte besetzen und nur gehen für eine hohe Ablösesumme.
Hier bei uns ( und für unsere Mitglieder) schätze ich, ist die letzte Gruppe am gefährlichsten.
Sunwind, ja unser Mitglied Reisender war betroffen. Wenn auch nicht unbedingt durch die Besetzer selbst, aber die Vers. behauptete eine Hausbesetzung und zahlte bei einem Einbruch nicht.
Betroffen sind vor allem Katalonien und anscheinend Mallorca.
Aber nicht nur, auch hier an der Costa Blanca haben wir das Problem.
Aber "okupa" Hausbesetzung ist nicht immer gleich Hausbesetzung.
Da gibt es
a. Bedürftige die auf der Strasse liegen, weil die Bank das Haus eingezogen hat und der Staat keine Sozialwohnungen anbietet.
b. eine "fröhliche" Besetzerscene, für die das ein Aberteuer ist. Hauptsächlich junge Leute.
c. Banden, die Luxusobjekte besetzen und nur gehen für eine hohe Ablösesumme.
Hier bei uns ( und für unsere Mitglieder) schätze ich, ist die letzte Gruppe am gefährlichsten.
Sunwind, ja unser Mitglied Reisender war betroffen. Wenn auch nicht unbedingt durch die Besetzer selbst, aber die Vers. behauptete eine Hausbesetzung und zahlte bei einem Einbruch nicht.
Re: (Il-) legale Hausbesetzung
In Katalonien scheint es wohl sehr schlimm zu sein mit der kriminellen illegalen Hausbesetzung. Aber solche Banden ziehen ja womöglich auch weiter nach Süden.
Die FAZ hat auch im Frühjahr darüber berichtet:
„Für die Räumung besetzter Wohnungen fordern die „Okupas“ dann Lösegeld von 3000 bis 6000 Euro. In einigen Fällen zahlen die Wohnungsinhaber, um Zeit zu sparen. Denn die gerichtliche Räumung kann dauern“
Aber es gibt auch schon einen Geschäftszweig, der sich auf Gegenmaßnahmen spezialisiert hat. Zu welchem Preis steht jedoch nicht dabei:
„Wer weder Lösegeld zahlen noch einen Anwalt beauftragen will, kann die Dienste von Desokupa in Anspruch nehmen. Die 2016 gegründete Firma offeriert Hilfe bei der Räumung, und die Anstellung ehemaliger Boxer und Leibwächter zeigt, dass sie dabei nicht zimperlich vorgeht.“
Hier die Quelle
Die FAZ hat auch im Frühjahr darüber berichtet:
„Für die Räumung besetzter Wohnungen fordern die „Okupas“ dann Lösegeld von 3000 bis 6000 Euro. In einigen Fällen zahlen die Wohnungsinhaber, um Zeit zu sparen. Denn die gerichtliche Räumung kann dauern“
Aber es gibt auch schon einen Geschäftszweig, der sich auf Gegenmaßnahmen spezialisiert hat. Zu welchem Preis steht jedoch nicht dabei:
„Wer weder Lösegeld zahlen noch einen Anwalt beauftragen will, kann die Dienste von Desokupa in Anspruch nehmen. Die 2016 gegründete Firma offeriert Hilfe bei der Räumung, und die Anstellung ehemaliger Boxer und Leibwächter zeigt, dass sie dabei nicht zimperlich vorgeht.“
Hier die Quelle
Gruß Josefine 

- Oliva B.
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Re: (Il-) legale Hausbesetzung
Bei der illegale Hausbesetzung (ocupación [ilegal] de viviendas) macht der Gesetzgeber Unterschiede:.
Beispiel 1:
Jemand fährt in den Urlaub, kommt zurück und findet sein Haus oder seine eigene Wohnung besetzt vor.
Beispiel 2.
Besetzung von Ferienimmobilien (da kann es sich um eine Privatperson, eine Bank, ein Immobilienmakler oder einer Baugesellschaft handeln) oder Häuser, die offensichtlich verlassen wurden.
Im ersten Fall schützt das spanische Strafgesetzbuch die Bewohner, denen lt. Artikel 18.2 ein Recht auf Unversehrtheit der Wohnung garantiert wird - ein Grundrecht.
Kommt der Wohnungsbesitzer nach Hause und findet seine Wohnung besetzt vor, führt eine Anzeige bei der Polizei, bei der Guardia Civil oder beim Gericht schnell zu einer Räumung.
Im zweiten Fall geht es um eine zeitweise nicht bewohnte Zweitwohnung, da greift das Recht des Bewohners auf Unversehrtheit der Wohnung nicht, hier geht es um Eigentum und Besitz.
Der Gesetzgeber sieht es wohl so, dass Ferienhausbesitzer (die einen Erstwohnsitz haben) weniger des Schutzes bedürfen als Obdachlose, die ein Dach über dem Kopf suchen.
Es handelt sich hier um eine Straftat lt. (Artikel 245 des spanische Strafgesetzbuches), die amtlich verfolgt wird. Es ist nicht unbedingt erforderlich, dass der Geschädigte den Vorfall selbst zur Anzeige bringen muss, das kann auch die Eigentümergemeinschaft oder sogar die Polizei für ihn übernehmen, wenn sie von dem Vorfall in Kenntnis gesetzt wurde.
Leider fühlen sich manche Gemeinden nicht zuständig oder schauen lieber weg, wenn es sich im Häuser in Besitz von Banken handelt - wie Akinom schrieb...
Voraussetzung für die Anzeige (m. E. eine Selbstverständlichkeit):
Die Besetzer dürfen keine Erlaubnis (auch kein stillschweigendes Einverständnis) des Wohnungseigentümers haben und man muss schnell reagieren, bevor die Besetzer schnell abgeschlossene Verträge vorweisen können, wie Lenny schon berichtete, in diesem Fall können Jahre bis zu einer Räumung vergehen.
Nur wenn die Besetzung unmittelbar zur Anzeige gelangt, wird man einen schnellen Erfolg erzielen können. Man sollte auch unbedingt den Richter ersuchen, eine einstweilige Anordnung zur Räumung zu erlassen, hilfreich ist es weiterhin, anhand von Fotos nachzuweisen, dass Schlösser aufgebrochen und Fensterscheiben zertrümmert wurden, und Wasser und/oder Licht angezapft wird.
Am besten finde ich immer noch eine Alarmanlage, die sofort reagiert, wenn jemand unberechtigt in das Gebäude eindringt. Eine Nachfrage bei dem Eigentümer gibt Gewissheit, ob es sich um einen Fehlalarm handelt oder um einen Einbruch. Bei gewaltsamen Eindringen kommt die Polizei und kann zu diesem Zeitpunkt noch feststellen, ob sich die "Bewohner" legal oder illegal im Haus befinden. Stellt die Polizei fest, dass es sich um einen Einbruch handelt, so handelt es sich um Hausfriedensbruch (allanamiento de morada), und da wird sofort zugegriffen.
Beispiel 1:
Jemand fährt in den Urlaub, kommt zurück und findet sein Haus oder seine eigene Wohnung besetzt vor.
Beispiel 2.
Besetzung von Ferienimmobilien (da kann es sich um eine Privatperson, eine Bank, ein Immobilienmakler oder einer Baugesellschaft handeln) oder Häuser, die offensichtlich verlassen wurden.
Im ersten Fall schützt das spanische Strafgesetzbuch die Bewohner, denen lt. Artikel 18.2 ein Recht auf Unversehrtheit der Wohnung garantiert wird - ein Grundrecht.
Kommt der Wohnungsbesitzer nach Hause und findet seine Wohnung besetzt vor, führt eine Anzeige bei der Polizei, bei der Guardia Civil oder beim Gericht schnell zu einer Räumung.
Im zweiten Fall geht es um eine zeitweise nicht bewohnte Zweitwohnung, da greift das Recht des Bewohners auf Unversehrtheit der Wohnung nicht, hier geht es um Eigentum und Besitz.
Der Gesetzgeber sieht es wohl so, dass Ferienhausbesitzer (die einen Erstwohnsitz haben) weniger des Schutzes bedürfen als Obdachlose, die ein Dach über dem Kopf suchen.
Es handelt sich hier um eine Straftat lt. (Artikel 245 des spanische Strafgesetzbuches), die amtlich verfolgt wird. Es ist nicht unbedingt erforderlich, dass der Geschädigte den Vorfall selbst zur Anzeige bringen muss, das kann auch die Eigentümergemeinschaft oder sogar die Polizei für ihn übernehmen, wenn sie von dem Vorfall in Kenntnis gesetzt wurde.
Leider fühlen sich manche Gemeinden nicht zuständig oder schauen lieber weg, wenn es sich im Häuser in Besitz von Banken handelt - wie Akinom schrieb...

Voraussetzung für die Anzeige (m. E. eine Selbstverständlichkeit):
Die Besetzer dürfen keine Erlaubnis (auch kein stillschweigendes Einverständnis) des Wohnungseigentümers haben und man muss schnell reagieren, bevor die Besetzer schnell abgeschlossene Verträge vorweisen können, wie Lenny schon berichtete, in diesem Fall können Jahre bis zu einer Räumung vergehen.
Nur wenn die Besetzung unmittelbar zur Anzeige gelangt, wird man einen schnellen Erfolg erzielen können. Man sollte auch unbedingt den Richter ersuchen, eine einstweilige Anordnung zur Räumung zu erlassen, hilfreich ist es weiterhin, anhand von Fotos nachzuweisen, dass Schlösser aufgebrochen und Fensterscheiben zertrümmert wurden, und Wasser und/oder Licht angezapft wird.
Es ist also wichtig, dass Nachbarn eingebunden werden und mit ihnen vereinbart wird, sich bei verdächtigen Beobachtungen sofort mit dem Eigentümer in Verbindung zu setzen.
Am besten finde ich immer noch eine Alarmanlage, die sofort reagiert, wenn jemand unberechtigt in das Gebäude eindringt. Eine Nachfrage bei dem Eigentümer gibt Gewissheit, ob es sich um einen Fehlalarm handelt oder um einen Einbruch. Bei gewaltsamen Eindringen kommt die Polizei und kann zu diesem Zeitpunkt noch feststellen, ob sich die "Bewohner" legal oder illegal im Haus befinden. Stellt die Polizei fest, dass es sich um einen Einbruch handelt, so handelt es sich um Hausfriedensbruch (allanamiento de morada), und da wird sofort zugegriffen.
Saludos,
Elke (Oliva B.)
Ortsporträts aus der Provinz Alicante
Elke (Oliva B.)
Ortsporträts aus der Provinz Alicante