...nach Spanien reisen können!? - THEMA GESCHLOSSEN

Quarantäne, Transit durch Frankreich, Corona-Test, Flugänderungen, Cierre Perimetral u. a. Restriktionen auf der Reise
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chupacabra
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Re: ... nach Spanien reisen können!?

Beitrag von chupacabra »

Eisbär hat geschrieben: Do 30. Apr 2020, 18:41 Und dann ist da noch die nicht so kleine Gruppe der Grenzgänger (Arbeitstelle in anderem Land, als der Wohnsitz). In manchen Ländern der EU gibt es für diese jetzt schon keine Einreisesperre mehr.
Die Grenzgänger stehen doch in der Liste der Ausnahmen für Spanien.
Zum Chirurgen: Es soll vorkommen, dass Patienten nicht transportfähig sind.
Und? Gibt es in Spanien keine Chirurgen? Was das mit einander zu tun?
Es gibt immer wirtschaftlich wichtige Reisen (kein Tourismus) und ich denke, die werden als Erste wieder reisen dürfen.
Ich glaube, dass es wenige wirtschaftlich wichtige Reisen (z. B. Lebensmittelversorgung oder Medizinversorgung in Krisenfällen) gibt. "Wichtig" ist nur eine Sicht dessen, der ein Geschäft abschließen möchte. Also eine rein private, individuelle Sicht der Dinge. Auch glaube ich nicht, dass Geschäftsreisende als erste wieder nach Spanien einreisen können, sondern zusammen mit allen EU-Ausländern. Im Reiseverkehr innerhalb von Westeuropa wird (vermutlich) schon seit Jahrzehnten nicht mehr nach dem Einreisegrund gefragt oder unterschieden.

Aber einfach die Liste des Auswärtigen Amtes anschauen, da stehen alle Ausnahmen für eine Einreise nach Spanien geschrieben.
Zuletzt geändert von chupacabra am Do 30. Apr 2020, 19:24, insgesamt 7-mal geändert.
Saludos chupacabra
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Hessebub
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Re: ... nach Spanien reisen können!?

Beitrag von Hessebub »

Dann wird es halt Oktober B-)
Bis dahin habe ich auch wieder was gespart um auf dem Immobilienmarkt aktiv zu werden :)
Schnäppchen wird es ja dann genug geben
Besser haben und nicht brauchen, als brauchen und nicht haben :mrgreen:

LG Wolfgang
Eisbär
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Re: ... nach Spanien reisen können!?

Beitrag von Eisbär »

chupacabra hat geschrieben: Do 30. Apr 2020, 18:52 ... Das ist nur eine Sicht dessen, der ein Geschäft abschließen möchte. Also ein rein private, individuelle Sicht der Dinge...
Wirtschaft besteht nicht nur aus Geschäftsführern und Vertragsabschlüssen.

Mit dem von dir behaupteten "privat" haben die meisten arbeitsbedingten Reisen wenig zu tun, wenn beruflich bedingt dringende Tätigkeiten vor Ort ausgeführt werden (z.B.von Spezialisten an einem Patienten oder Betriebsmittel bzw. anderen Gerätschaften). Ich selbst habe in den letzten Jahren einige solche Reisen getätigt, und da war kein privater Grund vorhanden.

Wir werden sehen, wie es sich entwickelt mit den Regeln. Da gibt es oft Anpassungen, die wir jetzt noch nicht kennen.

@Hessebub: Das wird nach meiner Einschätzung vermutlich erst nächstes Jahr richtig einsetzen mit den Verkaufsangeboten.
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Re: ... nach Spanien reisen können!?

Beitrag von rainer »

Wir überlegen derzeit, ob wir uns, falls die Einreisesperre für Deutsche tatsächlich im Mai aufgehoben wird, dann von unserem Sohn mit seinem Wohnmobil abholen lassen. Wenn er ankommen würde, müsste natürlich vorher klar sein, wo das Wohnmobil bleibt, bevor es mit uns nach Deutschland lzurückgeht. Könnte das einfach am Straßenrand parken wie jeder PKW? Ich meine, ich hätte in unserer Gegend schon das eine oder andere Wohnmobil am Wegesrand stehen sehen, machmal sogar sehr lange. (aber nur parken natürlich, nicht zum Übernachten).
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chupacabra
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Re: ... nach Spanien reisen können!?

Beitrag von chupacabra »

Eigentlich kann man hier schreiben, was man will, verstanden wird es trotzdem nicht oder man will es einfach nicht verstehen.

1. Es gibt kein Einreiseverbot für Deutsche nach Spanien. Es gibt ein Einreiseverbot für alle Ausländer nach Spanien. Ausnahmen sind exakt beschrieben.
auswaertiges-amt.de, 30.04.2020 hat geschrieben: Derzeit besteht, zunächst bis zum 15. Mai 2020, ein Einreiseverbot für alle Ausländer nach Spanien, ausgenommen sind Bürger der EU und der assoziierten Mitgliedsstaaten des Schengenraums, die sich auf der Rückreise zu ihrem Wohnsitz befinden, Inhaber langfristiger Aufenthaltstitel eines EU-Landes oder eines der assoziierten Mitgliedstaaten des Schengenraums, die sich auf der Reise dorthin befinden, Grenzgänger, Gesundheits- bzw. Pflegepersonal auf dem Weg zur Arbeitsstätte, Arbeitnehmer im Warentransport, Flugpersonal, diplomatisches, konsularisches und Personal, bei internationalen Organisationen, Soldaten, Mitglieder humanitärer Organisationen und Personen, die höhere Gewalt oder eine Notsituation nachweisen können, denen die Einreise aus humanitären Gründen gestattet wird.
2. Das Einreiseverbot gilt aktuell bis zum 15.05.2020. Es spricht aber aktuell niemand davon, dass dieses Einreiseverbot am oder zum 15.05.2020 aufgehoben wird; auch nicht für Deutsche; und auch nicht für Eigentümer von Zweitimmobilien oder Yachten oder einer Novia in Madrid oder einem Wohnwagen an der Costa Brava ... Das Einreiseverbot wird halt zeitnah wieder verlängert.

3. Man sollte sich, zur Beurteilung seiner Lage, das Phasenkonzept zur „Nueva Normalidad“ einmal anschauen. In diesem ist die Mobilität sogar für jene, die ein dauerhaftes Aufenthaltsrecht in Spanien haben (Spanier, Residente), bis zum 28.06.2020 zwischen den Provinzen eingeschränkt. Oder klarer: Man darf sich nur in der eigenen Provinz bewegen. Und danach auch nur von Provinz A nach Provinz B, wenn diese beiden Provinzen A und B die Phase 3 auch überstanden haben, also in der „Nueva Normalidad“ angekommen sind. Und wenn ich es richtige lese, dann darf man auch nicht von A nach B (beide nach Phase 3), wenn man durch Provincia C muss, welche noch in Phase 3 ist.
Hieraus kann man dann auch schließen, wann Ausländer auf dem Landwege frühestens nach Spanien einreisen dürfen. Nämlich dann, wenn alle Spanischen Provinzen die Phase 3 hinter sich gebracht haben. [Dies in meine Interpretation, scheint mir aber mehr als logisch]

Vielleicht erklärt El Presidente Pedro Sánchez das Thema Mobilität in Bezug auf die "Nueva Mobilität" - am Beispiel des Zweitwohnsitzes - besser als ich:
El País, 28.04.2020 hat geschrieben:¿Y viajar para cuándo?

La idea es recuperar poco a poco el movimiento, pero sin desplazarse entre provincias hasta que no termine la desescalada a finales de junio, pero sí se permitirá para trabajar, como sucede ahora, y para algunas situaciones extraordinarias como un velatorio. Lo que no podrán los ciudadanos, ha explicado Sánchez, es ir a sus segundas residencias si están en otra provincia hasta que finalice la desescalada: “Si usted vive en Almería, y está en la fase 2, y Cádiz está en la fase 3, pues lógicamente no podrá transitar, o no podrá ir de Almería a Cádiz a disfrutar de los servicios hoteleros tan fantásticos que tienen en Cádiz. Tienen que esperar todas las provincias a la nueva normalidad, es decir, haber transitado todas las fases. En el momento que Almería, Cádiz, o Sevilla y Cádiz, estén en la nueva normalidad, pues lógicamente quien tenga una segunda residencia en Cádiz y viva en Sevilla, podrá ir; o quien viva en Cádiz y quiera disfrutar de las playas de Almería, podrá hacerlo, pero siempre en la nueva normalidad, no antes”.
4. Aktuell wird auf EU-Ebene davon gesprochen, das Einreiseverbot für Ausländer nach Spanien erst im Oktober aufzuheben.
Oliva B. hat geschrieben: Do 30. Apr 2020, 16:55 Nun scheint der Ministerrat einer Grenzschließung für Touristen (in beide Richtungen) bis Anfang Oktober zugestimmt zu haben. ...
Mit anderen Worten:
1. Euer Sohn darf von Deutschland nicht nach Frankreich reinreisen.
2. Euer Sohn darf von Frankreich nicht nach Spanien einreisen.
3. Euer Sohn darf nicht vor dem 28.06.2020 durch die Provinzen in Spanien fahren. Weder auf dem Hinweg, noch auf dem Rückweg.
4. Eurer Sohn darf mit dem Karawan nicht durch die Spanischen Provinzen fahren, um euch aufzunehmen.
5. Das ganze Thema mit der Quarantäne ist für mich kaum noch zu überschauen. Eigentlich würde bei jedem Grenzübertritt eine solche anfallen?

Bitte Hinweis, wenn irgendetwas falsch dargestellt ist.
Zuletzt geändert von chupacabra am Fr 1. Mai 2020, 16:28, insgesamt 23-mal geändert.
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Re: ... nach Spanien reisen können!?

Beitrag von rainer »

@chupacabra: zu deinem Punkt 1: Aus den offiziellen Informationen der deutschen Botschaft:
Können Deutsche noch nach Spanien einreisen?
Die Einreisebeschränkungen an den Schengen-Außengrenzen gelten zunächst bis zum 15. Mai 2020 24.00h.
Auch für Bürger der EU und des Schengenraums gelten aufgrund der Maßnahmen zur Eindämmung der Coronavirus-Pandemie allgemeine Einreisebeschränkungen auf dem Land-, Luft- oder Seeweg, auch innerhalb des Schengenraums, zunächst bis zum 9. Mai 2020 24.00h. Auch für sie gilt das o.g. Einreiseverbot mit den genannten Ausnahmen.

zu deinem Punkt 2: ich schrieb FALLS
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chupacabra
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Re: ... nach Spanien reisen können!?

Beitrag von chupacabra »

Ja, Deutsche (bzw. Bürger der EU und der assoziierten Mitgliedsstaaten des Schengenraums) können aktuell nach Spanien einreisen, wenn folgendes zutrifft:
... Rückreise zu ihrem Wohnsitz befinden, Inhaber langfristiger Aufenthaltstitel eines EU-Landes oder eines der assoziierten Mitgliedstaaten des Schengenraums, die sich auf der Reise dorthin befinden, Grenzgänger, Gesundheits- bzw. Pflegepersonal auf dem Weg zur Arbeitsstätte, Arbeitnehmer im Warentransport, Flugpersonal, diplomatisches, konsularisches und Personal, bei internationalen Organisationen, Soldaten, Mitglieder humanitärer Organisationen und Personen, die höhere Gewalt oder eine Notsituation nachweisen können, denen die Einreise aus humanitären Gründen gestattet wird.
Für euren Fall: vermutlich Nein. Es sei denn, es gibt Informationen, die ich nicht wissen kann. Z. B. euer Sohn ist auch Spanier, euer Sohn hat seinen ersten Wohnsitz in Spanien (befristete oder unbefristete Aufenthaltsgenehmigung in Spanien), euer Sohn wohnt in Andorra, Frankreich, Portugal oder Gibraltar und arbeitet als Grenzgänger in Spanien, ... Allerdings würde dann der Transfer durch Spanien zum Problem werden (s. 3.)

p.s. Ich weiss nicht, wo dein Zitat herkommt. Offiziell ist eigentlich nur das, was beim Auswärtigen Amt auf der Page steht:
"In Spanien gilt aktuell bis zum 9. Mai 2020 der Alarmzustand ... Derzeit besteht, zunächst bis zum 15. Mai 2020, ein Einreiseverbot für alle Ausländer nach Spanien ..."
Saludos chupacabra
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Re: ... nach Spanien reisen können!?

Beitrag von Oliva B. »

rainer hat geschrieben: Fr 1. Mai 2020, 16:02 @chupacabra: zu deinem Punkt 1: Aus den offiziellen Informationen der deutschen Botschaft:
Können Deutsche noch nach Spanien einreisen?
Die Einreisebeschränkungen an den Schengen-Außengrenzen gelten zunächst bis zum 15. Mai 2020 24.00h.
Auch für Bürger der EU und des Schengenraums gelten aufgrund der Maßnahmen zur Eindämmung der Coronavirus-Pandemie allgemeine Einreisebeschränkungen auf dem Land-, Luft- oder Seeweg, auch innerhalb des Schengenraums, zunächst bis zum 9. Mai 2020 24.00h. Auch für sie gilt das o.g. Einreiseverbot mit den genannten Ausnahmen.

zu deinem Punkt 2: ich schrieb FALLS

@ rainer und alle anderen

Warum werden immer wieder Zitate eingestellt, ohne die Quelle zu nennen? Auf das Urheberrecht haben wir schon so oft hingewiesen, dass es allen inzwischen in Fleisch und Blut übergegangen sein sollte.
Die deutsche Botschaft verfügt über mehrere Websites, deshalb muss man sich schon die Mühe machen und erwähnen, wo genau man den zitierten Text gefunden hat---> Quellenangabe!

Außerdem haben wir alle Fragen rund um die Einreise nach Spanien schon über 9 lange Seiten ausführlich diskutiert, deshalb müsste inzwischen jedem klar sein, was momentan möglich ist und was nicht (notfalls muss man sich den Thread von vorne an durchlesen!). Es ist nervig, Fragesteller immer wieder auf dieselben Textstellen hinweisen zu müssen.

Uns allen bleibt momentan nichts anderes übrig als die Entwicklung abzuwarten, das gilt für die Ein- sowie für die Ausreise nach Spanien. Sonderregelungen (außer den oft genug genannten) sind im Moment nicht vorgesehen. Da hilft es nur, die Verlautbarungen der Regierungen weiter zu verfolgen.
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Re: ... nach Spanien reisen können!?

Beitrag von rainer »

@Elke: Ich habe doch die Quelle angegeben!? Hier nochmal als Link
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Re: ... nach Spanien reisen können!?

Beitrag von Oliva B. »

@ rainer
Danke für den Link, der war für mich wichtig.

@ Chupacabra
Meine Antworten findest du in Blau in deinem von mir verkürzten Text.
chupacabra hat geschrieben: Fr 1. Mai 2020, 15:31 Eigentlich kann man hier schreiben, was man will, verstanden wird es trotzdem nicht oder man will es einfach nicht verstehen.

Ich glaube langsam, man kann das alles auch nicht verstehen, weil niemand etwas Genaues weiß, selbst die Behörden nicht. Es ist alles eine Auslegungssache.

Erst kürzlich berichtete mir eine Freundin, dass ein deutscher Bundesbürger mit Zweitwohnsitz in Spanien von Frankfurt nach Madrid geflogen sei. Dort angekommen wurde er von der Polizei gefragt, wohin er wolle. Er gab nur an, 'nach Hause', und durfte nach dieser Auskunft weiter. Mit einem Leihwagen fuhr er dann unbehelligt zu seinem Ferienhaus an der Küste.
Und nun frage ich dich, wie das zu all den Empfehlungen, Verboten und Beschränkungen passt, die wir hier diskutiert, zitiert und verlinkt haben?

[...]
2. Das Einreiseverbot gilt aktuell bis zum 15.05.2020. Es spricht aber aktuell niemand davon, dass dieses Einreiseverbot am oder zum 15.05.2020 aufgehoben wird; auch nicht für Deutsche; und auch nicht für Eigentümer von Zweitimmobilien oder Yachten oder einer Novia in Madrid oder einem Wohnwagen an der Costa Brava ... Das Einreiseverbot wird halt zeitnah wieder verlängert.

Dann lies dir mal das Interview durch, das Costa Nachrichten mit dem deutschen Botschafter in Málaga geführt hat, und schau wie schwammig darin die Aussagen formuliert sind. Teilweise sind sie völlig verwirrend.
Aber auch in diesem Bericht wird differenziert zwischen Urlaubern und Ferienhausbesitzern.

Einige Kernaussagen daraus:

"Einreise nach Spanien ist für Deutsche nur mit Meldebescheinigung möglich."
"Im Moment können daher nur Deutsche nach Spanien einreisen, die hier ihren Wohnsitz (Nachweis durch Meldebescheinigung, das sogenannte „certificado de empadronamiento“) haben, [...] oder eine Notsituation nachweisen können. Ob diese anerkannt wird, hängt von der Entscheidung der zuständigen spanischen Behörden ab. Die deutsche Botschaft beziehungsweise die Konsulate können weder eine solche Entscheidung erwirken noch eine Bescheinigung über eine Ausnahme ausstellen."
"Wir gehen grundsätzlich davon aus, dass ein Deutscher, der sich im spanischen Einwohnermelderegister angemeldet hat, auch eine Ausländeridentifikationsnummer N.I.E. beantragt hat und die bei Aufenthalten über drei Monate notwendige Einschreibung im Register für EU-Bürger erledigt hat. Nur in Ausnahmefällen mag das anders sein."
"Wir [...] werden [...] unsere [...] Hinweise gerne dahingehend ergänzen, dass neben dem
'certificado de empadronamiento' auch die Einschreibung im Register für EU-Bürger (grünes DIN-A4 Blatt oder kleine grüne Karte) mitgeführt werden sollte.“
Quelle:
Coronavirus: Deutsches Konsulat in Málaga informiert - Wer darf nach Spanien reisen?
29.04.2020 aktualisiert: 14:31

Wenn der spanische Wohnsitz wie dort geschrieben nur anhand der Meldebescheinigung und N. I. E. nachgewiesen werden muss, dann dürften auch Ferienhausbesitzer einreisen.
"Derzeit besteht, zunächst bis zum 15. Mai 2020, ein Einreiseverbot für alle Ausländer nach Spanien, ausgenommen sind Bürger der EU [...] , die sich auf der Rückreise zu ihrem Wohnsitz befinden", dieser oft zitierte Textauszug stammt vom Auswärtigen Amt, Stand 02.05.2020
(Unverändert gültig seit: 27.04.2020)
Dann verstehe ich aber die ganzen Diskussionen darüber nicht, genauso wenig wie die Brandbriefe deutscher Ferienhausbesitzer auf Mallorca.

[...]
Mit anderen Worten:
1. Euer Sohn darf von Deutschland nicht nach Frankreich reinreisen.
2. Euer Sohn darf von Frankreich nicht nach Spanien einreisen.
3. Euer Sohn darf nicht vor dem 28.06.2020 durch die Provinzen in Spanien fahren. Weder auf dem Hinweg, noch auf dem Rückweg.
4. Eurer Sohn darf mit dem Karawan nicht durch die Spanischen Provinzen fahren, um euch aufzunehmen.
5. Das ganze Thema mit der Quarantäne ist für mich kaum noch zu überschauen. Eigentlich würde bei jedem Grenzübertritt eine solche anfallen?
@ Rainer, es sei denn,
6. dein Sohn weist bei der Einreise nach Spanien einen Notfall nach (z. B. die Krankheit eines Elternteils, die in Deutschland behandelt werden muss), der den Rücktransport mit dem Wohnmobil erforderlich macht (Flugunfähigkeit?).
Allerdings habe ich nicht verstanden, was du mit dem Parken des Fahrzeugs in eurer Urbanisation wissen wolltest. Warum soll das Fahrzeug dort nicht geparkt werden dürfen, bis ihr die Rückreise antretet?
Gesperrt

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