Oliva B. hat geschrieben: ↑Mo 11. Mai 2020, 13:42
@ Menn und rainer
- "Amateursportlerinnen und Amateursportler können eine sportliche Aktivität ohne Kontakt ausüben (Radfahren, Laufen, Schlittschuhlaufen, Surfen usw.), solange sie individuell und mit dem entsprechenden Schutz (Distanz, Maske bei Nicht-Wassersportarten usw.) ausgeübt wird."
Und Radfahrer sind ja schon vom Strassenverkehrsgesetz speziell geschützt

Denn Autofahrer müssen Radfahrer schon lange mit einem Mindestabstand von 1.50 m überholen.......

Da wusste der Gesetzgeber schon, dass einmal Corona kommt
