Aktualisierte Anti-Covid-19-Maßnahmen
Die Katze ist aus dem Sack:
Im Diari Oficial de la Generalitat Valenciana (DOGV) wurde der Erlass des Präsidiums der Generalitat veröffentlicht, der die Kontrollmaßnahmen der Pandemie hinsichtlich der Einschränkung der nächtlichen Mobilität, die Abriegelung der autonomen Region (Beschränkung der Ein- und Ausreise von Personen aus dem Gebiet der Comunitat Valenciana) und die Einschränkung von Personentreffen sowie der Ausnahmen an den Festtagen verlängert und erweitert.
Die erweiterten Restriktionen gelten vom 10. Dezember 2020 um 00.00 Uhr bis zum 15. Januar 2021 um 23.59 Uhr, und nicht nur bis zum 6. Januar.
Für den 23., 24., 25. und 31. Dezember 2020 sowie am 1. Januar 2021 gelten folgenden Ausnahmen: ordnungsgemäß begründete Reisen in Gebiete, die der übliche Aufenthaltsort von Familienangehörigen, von Verwandten oder von nahe stehenden Personen ist, unter ständiger Einhaltung der geltenden Beschränkungen für Personengruppen".
Die nächtliche Ausgangsperre wird an diesen Tagen bis 1.30 Uhr verlängert, "nur um die Rückkehr in die Wohnung zu ermöglichen" und keinesfalls dazu genutzt werden darf „zu verschiedenen gesellschaftlichen Zusammenkünften zu reisen". Die Zahl der Personen, die sich treffen dürfen, wurde an den genannten Feiertagen auf 10 erhöht, eine Überschreitung ist nur erlaubt, wenn diese Personen auch zusammen leben.
Quelle:
20 Minutos
Der Präsident Ximo Puig erklärte im Anschluss an die Sitzung des interministeriellen Covid-Ausschusses, bei dem die zu Weihnachten einzuführenden Regulierungsmaßnahmen erörtert wurden,
dass keine spezifischen Unterlagen zum Nachweis des Grundes für die zu den oben genannten Terminen genehmigten Reisen erforderlich sein werden, aber man muss sich vor den Sicherheitskräften rechtfertigen, wohin man reist. Er appelliert an die Mitverantwortung der Bürger: Es würde nicht ein Polizist vor jedem Haus stehen, aber jede Familie muss sich die Situation bewusst machen.
Quelle:
Las Provincias
Es gibt für die Weihnachtszeit
etliche Ausnahmen für Bürger, die in der Comunidad Valenciana registriert sind („Residenten“), oder Personen, die zum Aufenthaltsort ihrer Familie oder nahen Verwandten zurückkehren. Besitzer von Ferienhäusern oder –wohnungen, die gerade in unserer autonomen Region so zahlreich sind, werden hingegen nicht erwähnt.
Wenn jedoch ein Madrilene nicht zu seinem Ferienhaus an die Küste reisen darf, so müsste dieses Verbot logischerweise auch für ausländische Zweitheimbesitzer und Touristen gelten.
Flugreisende aus der EU haben kein Problem mit der Einreise in die autonome Gemeinschaft, sofern sie einen aktuellen PCR-Test vorweisen können, vorausgesetzt, sie haben das Glück, einen der selten stattfindenden Flüge zu ergattern. Deshalb wäre es meines Erachtens logisch, wenn man auch über den Landweg mit einem gültigen PCR-Test einreisen könnte, wobei für Autofahrer das Zeitfenster von 72 Stunden eine noch größere Rolle spielt als für Flugreisende…
Die Möglichkeit einer Quarantäne nach Ankunft (wie im Sommer), die ja das Risiko einer Ansteckung noch sicherer ausschließen würde als ein 72 Stunden alter PCR-Test,scheint in dieser Zeit keine Alternative zu sein.