Ich bin mir da nicht sicher, ob eine gemietete Wohnung gemeint ist, oder die Wohnung wo man gemeldet ist.

Ich bin mir da nicht sicher, ob eine gemietete Wohnung gemeint ist, oder die Wohnung wo man gemeldet ist.
Ist man denn nicht gemeldet, wenn man in einer gemieteten Wohnung lebt?
... die Frage ist falsch formuliert!! ... man ist nicht
Nein, in Artikel 33 wird nicht ausdrücklich das uneingeschränkte Recht auf Nutzung der Wohnung garantiert, sondern das Recht auf Eigentum wird anerkannt.girasol hat geschrieben: ↑Mi 10. Feb 2021, 11:46Da geht es aber doch um die eigene Wohnung und nicht um eine gemietete Ferienwohnung.Miesepeter hat geschrieben: ↑Mi 10. Feb 2021, 10:49 Im § 33 der span. Verfassung wird ausdrücklich das uneingeschränkte Recht auf Nutzung der Wohnung garantiert, und dieses Recht ist durch den Alarmzustand nicht eingeschránkt oder gar aufgehoben. Dazu stellt dss Oberste Gericht (STC) in seinem Urteil 83/2016 fest, daß, anders als beim Ausnahme- und Belagerungszustand, die Ausrufung des Alarmzustandes kein (von der Verfassung erfasstes) Grundrecht außer Kraft setzt. Wenn das kein Schlupfloch ist......
Gruß
girasol
1. Das Recht auf Privateigentum und das Erbrecht werden anerkannt.
2. Die soziale Funktion dieser Rechte grenzt ihren Inhalt nach Maßgabe der Gesetze ab.
3. Niemand darf seiner Güter und seiner Rechte enteignet werden, es sei denn aus gerechtfertigten Gründen des öffentlichen Nutzens oder des Interesses der Allgemeinheit sowie gegen entsprechende Entschädigung und nach Maßgabe der Gesetze.
Dann war das missverständlich formuliert.baufred hat geschrieben: ↑Mi 10. Feb 2021, 14:38... die Frage ist falsch formuliert!! ... man ist nicht.... man muß sich selbst anmelden
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Anmeldungen sind "Bringepflichten" > ihr müsst selbst aktiv werden... sonst droht bei "erwischt" werden Strafe ...
Fristen:
> 3 Monate: Empadronamiento (Einwohnermeldeamt)
> 183 Tage (=Dauerwohnsitz): Residencia (> Eintragung ins „Registro Central de Extranjeros“) mit nachfolgend steuerrechtliche Auswirkung > "Welteinkommen" wird in Spanien versteuert m. Ergänzungsregelungen bei versteuertem Rentenbezug in D'land ...
... ausgenommen sind hier touristische Kurzzeitvermietungen in enstsprechend genehmigten Wohnungen/Häuser bis max. 30 Tagen (je nach Genehmigungsart gibt's aber auch hier Ausnahmen bei der Dauer) - hier obliegt die Anmeldung dem Vermieter mit Weiterleitung an z.B. an.: Comisaría de Policía o Puesto de la Guardia Civil ....
Infos dazu:
https://www.lodgify.com/blog/es/obligac ... acionales/
https://www.turisme.gva.es/opencms/open ... ticas.html
Rockcrunsher hat geschrieben: ↑Mi 10. Feb 2021, 08:37 Na ja, ich muss schon zugeben, dass meine Ausführungen zu "so geht Demokratie" einen etwas "belehrenden" touch hatten