Steuerrückerstattung für EU-Bürger

N.I.E., Residencia, IBI, Modelo 210, Kataster, SUMA, Pass, Erbschaft etc.
Antworten
Arno_bcn
principiante
principiante
Beiträge: 4
Registriert: Mo 9. Aug 2010, 17:33

Steuerrückerstattung für EU-Bürger

Beitrag von Arno_bcn »

Liebe Forenmitglieder,

haben Sie zwischen 1997 und 2006 eine Immobilie in Spanien verkauft, die Sie nicht als ersten Wohnsitz genutzt haben? Dann könnte es sein, dass Sie den größten Teil der Steuer, die Sie auf den Mehrerlös des Verkaufspreises gezahlt haben, zurückbekommen.

Daily Mail, die Financial Times und die BBC haben bereits darüber berichtet: Eine Kampagne soll EU-Bürger dabei unterstützen, Millionen Euro von der spanischen Regierung zurückzufordern, die sie als Steuern auf Veräußerungsgewinne gezahlt haben.

Im November 2009 hatte der Europäische Gerichtshof entschieden, dass die spanische Regierung Nicht-Ansässige unrechtmäßig mit 35 % besteuert hat. Spanische Staatsbürger hingegen hatten nur 15 % Steuern auf ihre Veräußerungsgewinne gezahlt.

Laut dem Europäischen Gerichtshof sind alle EU-Bürger, die zwischen 1997 und 2006 eine Immobilie in Spanien verkauft haben, nun berechtigt, zu klagen. Nach Schätzungen könnten dies mindestens 800.000 EU-Staatsangehörige sein.

Anderthalb Jahre haben die Anwälte der spanischen Anwaltskanzlei Costa Alvarez Manglano & Associates gekämpft: Inzwischen haben sie 600 Ansprüche registriert und bereits für die ersten 100 EU-Bürger (überwiegend Briten), Rückerstattungen erhalten.
Bitte beachten Sie: Es ist dringend erforderlich, dass Ansprüche innerhalb eines Jahres nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes geltend gemacht werden. Dies bedeutet, dass Ihr Antrag auf Rückerstattung vor Mitte November 2010 eingereicht werden muss.

Bei Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Arno Jochmann
calpinoalberto
seguidor
seguidor
Beiträge: 90
Registriert: Di 2. Mär 2010, 17:01

Re: Steuerrückerstattung für EU-Bürger

Beitrag von calpinoalberto »

Hallo Herr Jochmann,
auch ich habe 2000 mein Haus dort verkauft . Was müsste ich jetzt tun , bzw. unternehmen ? Meine gesamten Unterlagen liegen bei meinem ehemaligen Steuerberater und Anwaltskanzlei in Teulada . Lohnt sich der Aufwand ? Dann komme ich sofort runter .
Vielen Dank
calpinoalberto
Benutzeravatar
CBF-Team
Administratoren und Moderatoren
Administratoren und Moderatoren
Beiträge: 3260
Registriert: So 9. Aug 2009, 06:43

Re: Steuerrückerstattung für EU-Bürger

Beitrag von CBF-Team »

calpinoalberto hat geschrieben:Hallo Herr Jochmann,
auch ich habe 2000 mein Haus dort verkauft . Was müsste ich jetzt tun , bzw. unternehmen ? Meine gesamten Unterlagen liegen bei meinem ehemaligen Steuerberater und Anwaltskanzlei in Teulada . Lohnt sich der Aufwand ? Dann komme ich sofort runter .
Vielen Dank
calpinoalberto

Hallo calpinoalberto,

Rechts- und Steuerberatung ist nicht das Anliegen unseres Forums. Dennoch möchten wir euch - und besonders dir calpinoalberto, eine Email, die uns erreichte, nicht vorenthalten.
Darin wird darum gebeten, dass Herr Jochmann seine Ausführungen detaillierter abfasst. Es sollten jedoch folgende Punkte beachtet werden:


Es gibt kaum Nicht-Residenten, die beim Hausverkauf diese 35 % bezahlt haben.
Das Finanzamt hatte seinerzeit eine Pauschale von 5 % auf den Verkaufspreis erhoben, die später auf 4 % abgesenkt wurde. Damit war von Seiten des Finanzamtes die Sache erledigt. Wenn nun allerdings einer der Verkäufer meinte, er wolle diese 5 % nicht bezahlen, da er ja keinen Gewinn beim Verkauf gemacht hat, wurde vom Finanzamt ganz genau nachgerechnet:

  • Wie viel hat der Verkäufer selbst für beim Erwerb seiner Immobilien bezahlt?

    Wie viel hat er nachweislich in die Immobilie gesteckt (Rechnungen mit IVA und DNI)


Die Beträge wurde addiert und vom erzielten Verkaufspreis abgezogen.
Auf die Differenz erhob dann das Finanzamt diese "35 %", wobei der Verkäufer dann meistens schlechter da stand, als wenn er die 5 % Pauschale gezahlt hätte.

Herr Jochmann stellt es so dar, als hätte jeder Verkäufer nun das Recht auf eine 20 %ige Steuerrückzahlung.
Das ist nicht richtig und kann bei unseren Lesern unter Umständen zu Kurzschlussreaktionen führen.



Inwiefern diese und andere Informationen rechtlich und steuerlich einwandfrei sind, entzieht sich unserer Kenntnis und möchten wir auch nicht kommentieren oder gar überprüfen. Wir raten jedoch allen Lesern, Informationen aus dem Internet und auch andere Quellen immer auf ihre Relevanz und Aktualität zu prüfen und dazu eine kompetente Fachberatung in Anspruch zu nehmen.
CBF-Team
Costa-Blanca-Forum.de: Gemeinsam erleben, entdecken und teilen!
Arno_bcn
principiante
principiante
Beiträge: 4
Registriert: Mo 9. Aug 2010, 17:33

Re: Steuerrückerstattung für EU-Bürger

Beitrag von Arno_bcn »

Hallo liebe Forenmitglieder,

auch ich empfehlen immer ausdrücklich kompetente Fachberatung hinzu zuziehen und unsere Angaben entsprechend zu prüfen. Wir sind keine Steurberatung und bieten lediglich eine Dienstleistung über eine mit uns verbundene Rechtsanwaltzkanzlei in Spanien an. Es handelt sich hierbei lediglich um eine Information zu Rückzahlungsansprüchen gegenüber dem spanischen Finanzamt, die innerhablb eines zeitlich begrenzten Rahmens (Mitte November 2010), beantragt werden können.
Aufgrund von repräsentativen Hochrechnungen sprechen wir von ca. 800.000 deutschen Privatpersonen die in dem betreffenden Zeitraum zwischen 1996 und 2006 eine Immobilie in Spanien verkauft haben, also eine doch erhebliche Anzahl.
Beim Verkauf einer Immobilie mussten wie vom CBF-Team richtigerweise geschildert 5% von VK direkt an Finanzamt abgeführt werden. Dieser Betrag durfte nicht vereinnahmt werden und wurde noch beim Notar über das Meldeformular „Modelo 211“ abgeführt. Diese Maßnahme dient dazu, etwaige Steuerschulden und Belastungen, wie u.a. die diesem Sachverhalt zugrunde liegende Plusvalia (Capital Gain oder Zugewinnsteuer), vorab zu vereinnahmen. Die Plusvalia errechnet sich aus der Differenz von EK und VK und wurde bei Inländern mit 15% und bei Ausländern zu Unrecht mit 35% besteuert (siehe EU Urteil Nr. C 562/07, vom 06.10.2009). Mit dem Modelo 212 wurde im Nachgang die Plusvalia beim Finanzamt deklariert und abzüglich aller sonstiger Steuern und Belastungen mit dem einbehaltenen Betrag verrechnet. Dies führt in sehr vielen Fällen zu einer Rückzahlung, da der einbehaltene Betrag die zu zahlenden Plusvalia übertraf. Dies jedoch ist logischerweise abhängig von der Höhe der Spanne zwischen EK und VK. Ergab die Deklaration des Modelo 212 keine Rückerstattung, so konnte man getrost darauf verzichten und die Sache galt wie zuvor geschildert als erledigt. Dennoch hat man die Plusvalia auf der Basis von 35% des über die 5% Pauschale einbehaltenen Betrags entrichtet. In diesem Fall ist die Summe zu berechnen, die über dem Satz von 15% eines Inländers liegt, die dann entsprechend zurückerstattet werden muss. Berechnungsbasis ist hier das „Modelo 211“, was von jedem Verkäufer durch den pauschalen Einbehalt der 5% deklariert wurde und vorliegen muss. Festzuhalten bleibt: Der Rückerstattungsanspruch begründet sich auf dem Deklarationsdokument „Modelo 211“ (hat jeder Verkäufer) oder/und dem Deklarationsmodel „Modelo 212“ (sofern nachträglich deklariert wurde). Beide begründen den Rückerstattungsanspruch!!! Das ist hier die Chance einmal Geld vom Staat zu bekommen und darüber will ich informieren. Hier noch ein Link zur NZZ

http://www.nzz.ch/nachrichten/internati ... 42253.html

viele Grüße,

Arno
Antworten

Zurück zu „RECHT: Steuern, Gesetze & Dokumente“