Vorsicht mit Ferienhausvermietungen über Agenturen. Beachte, dass bei der Vermietung über eine Agentur schnell aus Sicht des deutschen Finanzamtes eine gewerbliche (!) Ferienhausvermietung entstehen kann. Verglichen mit dem in diesem Forum heiß diskutierten Risiko einer Hausbesetzung (es gibt da relativ wenige bekannte Fälle), ist es rein finanziell gesehen ein viel größerer Risiko, dass Du nachträglich, z. B. für die letzten 5 Jahre Mehrwertsteuer inkl. Zinsen auf sämtliche Mieten nachzahlen musst. Tipp: unbedingt vorher mit einem deutschen Steuerberater und am besten auch mit Deinem zuständigen FA in Deutschland, diese Frage klären ...Spanienfisch hat geschrieben: ↑Do 20. Aug 2020, 14:11 Es muss doch eine Möglichkeit geben, die eine Vermietung durch eine Agentur/Service ermöglicht.
Oder ist es dann so teuer, das es sich nicht mehr lohnt ?
Grüße Jürgen
Neue Bestimmungen, Gesetze zur Ferienvermietung
- Frank_Berlin
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Re: Neue Bestimmungen, Gesetze zur Ferienvermietung
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Re: Neue Bestimmungen, Gesetze zur Ferienvermietung
Vielen Dank für eure Antworten,
das es mit einer Vermietung nicht so einfach wird, habe ich hier gelesen.
Wir sehen das Haus nicht als Renditeobjekt, sondern wollen nur eine Kleinigkeit dazu verdienen und weniger Leerstand.
Da es für eine Immobilie besser ist bewohnt zu sein, als leer zustehen.
Wir haben hier noch Eigentumswohnungen die wir als normale Wohnungen vermieten.
Die Mieteinnahmen werden ja versteuert, aber deswegen haben wir kein Gewerbe.
Sieht das bei Vermietung im Ausland anders aus oder kommt das weil es dann über eine Agentur geht ?
Aber das passt jetzt eigentlich nicht zu dem Thema.
Wollte ja nur fragen , ob es neue Gesetze oder Bestimmungen gibt ?
Wenn ich es richtig gelesen und verstanden habe, wollen die Behörden ( Hotellobby ) keine Vermietung von Nicht-Residenten
Grüße Jürgen
das es mit einer Vermietung nicht so einfach wird, habe ich hier gelesen.
Wir sehen das Haus nicht als Renditeobjekt, sondern wollen nur eine Kleinigkeit dazu verdienen und weniger Leerstand.
Da es für eine Immobilie besser ist bewohnt zu sein, als leer zustehen.
Wir haben hier noch Eigentumswohnungen die wir als normale Wohnungen vermieten.
Die Mieteinnahmen werden ja versteuert, aber deswegen haben wir kein Gewerbe.
Sieht das bei Vermietung im Ausland anders aus oder kommt das weil es dann über eine Agentur geht ?
Aber das passt jetzt eigentlich nicht zu dem Thema.
Wollte ja nur fragen , ob es neue Gesetze oder Bestimmungen gibt ?
Wenn ich es richtig gelesen und verstanden habe, wollen die Behörden ( Hotellobby ) keine Vermietung von Nicht-Residenten
Grüße Jürgen
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Re: Neue Bestimmungen, Gesetze zur Ferienvermietung
Residente und nichtresidente benötigen eine Vermietungslizenz.
Kostet nur ein paar EUR für das Schild und ggf. ein paar EUR für die Gestoria. Dauert mal nur 2 Wochen, kann sich auch ziehen.
.
Manche Gemeinden stellen sich quer. Manchmal ortsteilbezogen verweigern sie die Lizenz.
Kostet nur ein paar EUR für das Schild und ggf. ein paar EUR für die Gestoria. Dauert mal nur 2 Wochen, kann sich auch ziehen.
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Manche Gemeinden stellen sich quer. Manchmal ortsteilbezogen verweigern sie die Lizenz.
Grüße
Hubert
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Re: Neue Bestimmungen, Gesetze zur Ferienvermietung
Das hat nichts mit Ausland/Inland zu tun.Spanienfisch hat geschrieben: ↑Fr 21. Aug 2020, 11:08
Wir haben hier noch Eigentumswohnungen die wir als normale Wohnungen vermieten.
Die Mieteinnahmen werden ja versteuert, aber deswegen haben wir kein Gewerbe.
Sieht das bei Vermietung im Ausland anders aus oder kommt das weil es dann über eine Agentur geht ?
Die Abgrenzung privater Wohnungsvermietung zu gewerblicher Ferienhausvermietung ist immer eine Grauzone und deshalb sollte das von einem fachkundigen Steuerberater und am besten mit einer Vorabfrage beim FA geklärt werden. Faustregel: je mehr Leistungen (z. B. Vermarktung, Reinigung, Betreuung vor Ort, Bettwäsche, ...) neben der reinen Überlassung der Wohnung enthalten sind , desto eher wird es gewerblich eingestuft. Wenn die gesamte Wertschöpfung (Vermarktung, Betreuung, ...) hingegen von einem gewerblichen Dienstleister (z. B. der Agentur) erfolgt, spricht das ganz stark für eine gewerbliche Vermietung. Und die ist in Deutschland mehrwertsteuerpflichtig.
Am sichersten gehst Du, wenn Du die Vermarktung selber machst und der Gast vor Ort so wenig Service wie möglich von Dir direkt bezieht.
Aber nochmals: das ist nur meine Kenntnis und Erfahrung - deshalb: beraten lassen von jemandem, der das hauptberuflich macht.
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Re: Neue Bestimmungen, Gesetze zur Ferienvermietung
bei einer Vermietung in Spanien muss man als Non Resident auch das 210er 4 x im Jahr ausfüllen. Das macht in der Regel die Gestoria.
Die gibt auch Info. Normalerweise geht das ohne spanische IVA (ohne Nebenleistung, Fahrrad, Frühstück, tägliche Reinigung)
Deutsche USt. muss man für spanische Mieten nicht zahlen. Selbst wenn die Agenturen mit den Gästen abrechnen, kommt die IVA, die die Agentur abgibt nur auf Reinigung und Vermittlungsgebühr...... nicht auf die Miete selbst.
Die gibt auch Info. Normalerweise geht das ohne spanische IVA (ohne Nebenleistung, Fahrrad, Frühstück, tägliche Reinigung)
Deutsche USt. muss man für spanische Mieten nicht zahlen. Selbst wenn die Agenturen mit den Gästen abrechnen, kommt die IVA, die die Agentur abgibt nur auf Reinigung und Vermittlungsgebühr...... nicht auf die Miete selbst.
Grüße
Hubert
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Re: Neue Bestimmungen, Gesetze zur Ferienvermietung
Update und Info zur Registrierung der Mieter bei der Polizeihu-ba hat geschrieben: ↑Fr 28. Jul 2017, 15:42
Bei der Genehmigung ist genau beschrieben, was Sie brauchen. U.a. müssen Sie ein Schild anbringen. Die Masse und der der Wortlaut werden Ihnen mitgeteilt.
Sie bekommen dann einen Zugangscode und einen Nickname und melden dann per Internet jeden Mieter an. (Alle, die sich in der Wohnung aufhalten).
Die Adresse ist: https://hospederias.guardiacivil.es/hos ... uracion.do . Dazu müssen Sie auch das angehängte Formular ausgefülltr und vom Mieter unterschrieben mitschicken.
Die Hojas de reclamaciones bekommen Sie bei der Consellería de Turismo in Alicante oder bei uns
Es gibt hierfür eine App, die automatisch den Ausweis scannt und dann die Informationen an die Polizei übermittelt.
Das ist eine große Arbeitserleichterung, kostet aber pro Vermiet-Objekt 30 Euro im Jahr.
Info zur App
Gruss
costablancafan
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Re: Neue Bestimmungen, Gesetze zur Ferienvermietung
Danke,
inzwischen meine ich, dass von den Ferienvermuetungen so gut wie keine Meldungen gemacht werden.
.
Die Guardia Civil wußte gar nicht, das das notwendig ist.
Zur Zeit vermieten ich nur Langzeit, aber wenn es mit Tourismus los geht werde ich wohl die App verwenden oder halt gar nichts machen. Die Web Anwendung ist übel.
inzwischen meine ich, dass von den Ferienvermuetungen so gut wie keine Meldungen gemacht werden.
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Die Guardia Civil wußte gar nicht, das das notwendig ist.
Zur Zeit vermieten ich nur Langzeit, aber wenn es mit Tourismus los geht werde ich wohl die App verwenden oder halt gar nichts machen. Die Web Anwendung ist übel.
Grüße
Hubert
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Re: Neue Bestimmungen, Gesetze zur Ferienvermietung
Hallo @hu-bahu-ba hat geschrieben: ↑Do 19. Aug 2021, 16:07 Danke,
inzwischen meine ich, dass von den Ferienvermuetungen so gut wie keine Meldungen gemacht werden.
.
Die Guardia Civil wußte gar nicht, das das notwendig ist.
Zur Zeit vermieten ich nur Langzeit, aber wenn es mit Tourismus los geht werde ich wohl die App verwenden oder halt gar nichts machen. Die Web Anwendung ist übel.
Die Anwendung geht eigentlich. Die App werde ich einmal probieren und berichten.
Ohne Anmeldung, das mache ich gar nicht.
Aber bei Langzeitvermietung ist das ja sowieso obsolet.
Gruss
costablancafan
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Re: Neue Bestimmungen, Gesetze zur Ferienvermietung
Bei mir lassen sich die Einträge nicht als PDF anzeigen.
Zumindest ohne rumprobieren.... anderer Browser Spracheinstellung...
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Grüße
Hubert
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