Hauskauf 2 Eigentümer

Grundstücksrecht, Versicherungen, Schäden am Gebäude usw.
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CitroenC15
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Hauskauf 2 Eigentümer

Beitrag von CitroenC15 »

Hallo,
wenn man zu zweit ein Haus kauft und nicht verheiratet ist, können sich dann beide ins Grundbuch eintragen lassen?

Hat das irgendwelche Nachteile?
Dann müssen beide einmal im Jahr Einkommenssteuer auf das Haus zahlen mit dem entsprechenden Papierkram, oder?

Danke für Eure Hilfe im Voraus! :smile:
Liebe Grüße
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Oliva B.
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Re: Hauskauf 2 Eigentümer

Beitrag von Oliva B. »

Hallo CitroenC15,

die spanische Grundsteuer (IBI) richtet sich nach dem Katasterwert und wird von dem oder den Eigentümer/n alleine oder anteilig gezahlt.
Solana
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Re: Hauskauf 2 Eigentümer

Beitrag von Solana »

Mir ist vom Verkauf her bekannt. daß jeder Eigentümer, anteilig seines Anteils, seine eigene Rechnung bezüglich der Plusvalia bekam.

Probleme kann es geben, wenn, was man nicht hofft, einer der Eigentümer verstirbt. Soweit mir bekannt ist, gibt es, was den Erbanteil etc. betrifft, Unterschiede zwischen deutschem und spanischem Erbrecht. Vielleicht sollte man diesen Punkt beim Kaufvertrag mit berücksichtigen und zumindest für den überlebenden Partner ein Nießbrauchs- bzw. Wohnrecht eintragen lassen.
Miesepeter
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Re: Hauskauf 2 Eigentümer

Beitrag von Miesepeter »

Ich würde folgendermaßen vorgehen. Die Lebensgemeinschaft im zust. "Registro de parejas de hecho" eintragen lassen und dies dem verbriefenden Notar vorlegen. Im Kaufvertrag steht dann jeder Partner mit einem 50% igen unteilaren Anteil (mitad proindivisa) im Grundbuch. Einen Nießbruach sollte im Testament erscheinen. Es ist ratsam, bei unbeweglichen Gütern in Spanien ein Testament von jedem vor einem span. Notar zu machen (es gibt keine gemeinsamen Testamente), die Kosten dafür sollten 80,- nicht übersteigen. Diese Testamente werden im Zentralen Register (registro central de ultimas voluntades) beim Ministerium für Justiz hinterlegt und können nicht "verschwinden". Sie haben Vorrang vor allen anderen mgl. Testamenten. Selbstverständlich können sie aber geändert und auch widerrufen werden, wieder vor einem Notar. Ein RA ist nicht nötig, kostet nur zusätzlich.
Der Intellekt steht nachgeordnet zum Willen (Briefträger Gert Postel)
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Oliva B.
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Re: Hauskauf 2 Eigentümer

Beitrag von Oliva B. »

CitroenC15 hat geschrieben: Do 6. Mai 2021, 08:14 Hallo,
wenn man zu zweit ein Haus kauft und nicht verheiratet ist, können sich dann beide ins Grundbuch eintragen lassen?

Hat das irgendwelche Nachteile?
Dann müssen beide einmal im Jahr Einkommenssteuer auf das Haus zahlen mit dem entsprechenden Papierkram, oder?

Danke für Eure Hilfe im Voraus! :smile:
Liebe Grüße
Hallo CitroenC15,

worum geht es dir eigentlich? Ich bin nämlich heute Morgen mittendrin abgebrochen, da ich mit meinen Gedanken schon woanders war.... :d


Ich schrieb ja:
Die spanische Grundsteuer (IBI) richtet sich nach dem Katasterwert und wird von dem oder den Eigentümer/n alleine oder anteilig gezahlt.

Meintest du mit der Einkommensteuer die "fiktive" Einkommensteuer, die Nicht-Residenten zahlen müssen (Modelo 210)?. Auch da wird der Katasterwert zugrunde gelegt, und wenn zwei Personen als Eigentümer eingetragen sind, wird auch diese Steuer durch 2 geteilt.
CitroenC15
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Re: Hauskauf 2 Eigentümer

Beitrag von CitroenC15 »

Super, vielen lieben Dank an Euch!!
CitroenC15
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Re: Hauskauf 2 Eigentümer

Beitrag von CitroenC15 »

Zur Info bzgl. des Testaments, falls es anderen (unverheirateten) Paaren ähnlich geht: wir haben gleich beim Notar ein Testament machen lassen, da wir zwei eingetragene Hauseigentümer sind - ging fix und hat um die 40 Euro pro Person gekostet.
Miesepeter
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Re: Hauskauf 2 Eigentümer

Beitrag von Miesepeter »

Sag Bescheid, sobald der Erbfall eintritt, ich sage dann wie es abläuft, nämlich ganz anders als in D, d.h. es gibt kein Nachlaßgericht und alles Láuft über einen Notar.
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