Deutsches Auto in Spanien nutzen
- dksoft
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Deutsches Auto in Spanien nutzen
Um den Thread "Auto in Spanien anmelden" nicht zu behindern, würde ich hier gerne die Möglichkeit diskutieren, ein in Deutschland angemeldetes Auto zu nutzen.
Angenommen, ich würde das Auto alle 2 Jahre nach Deutschland zur HU/AU überführen, welche anderen Probleme können bei einem dauerhaften Verbleib/Nutzung eines in Deutschland angemeldeten Autos in Spanien entstehen?
Angenommen, ich würde das Auto alle 2 Jahre nach Deutschland zur HU/AU überführen, welche anderen Probleme können bei einem dauerhaften Verbleib/Nutzung eines in Deutschland angemeldeten Autos in Spanien entstehen?
- Atze
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Re: Deutsches Auto in Spanien nutzen
Du darfst in E nicht mit Hauptwohnsitz gemeldet sein und du darfst keine in Spanien gemeldeten Personen mit dem Wagen fahren lassen.
LG Atze
- Florecilla
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Re: Deutsches Auto in Spanien nutzen
Folgendes habe ich dazu gefunden:
Laut Richtlinie des Rates der EU vom 28. März 1983 gewähren "die Mitgliedstaaten bei der vorübergehenden Einfuhr von Straßen-Kraftfahrzeugen - ......aus einem Mitgliedstaat eine Befreiung von Umsatzsteuern, Sonderverbrauchsteuern und sonstigen Verbrauchsabgaben bei der vorübergehenden Einfuhr von Personenfahrzeugen .....je Zwölfmonatszeitraum für höchstens sechs Monate mit oder ohne Unterbrechung unter folgenden Bedingungen: a) Die Privatperson, die diese Gegenstände einführt, muss aa) ihren gewöhnlichen Wohnsitz in einem anderen Mitgliedstaat haben, bb) diese Verkehrsmittel zur privaten Nutzung gebrauchen."
Demnach ist ein Verbleib länger als 6 Monate also nicht nur in Spanien, sondern allen EU-Staaten nicht zulässig, wenn das Fahrzeug in einem anderen Land zugelassen ist.
Laut Richtlinie des Rates der EU vom 28. März 1983 gewähren "die Mitgliedstaaten bei der vorübergehenden Einfuhr von Straßen-Kraftfahrzeugen - ......aus einem Mitgliedstaat eine Befreiung von Umsatzsteuern, Sonderverbrauchsteuern und sonstigen Verbrauchsabgaben bei der vorübergehenden Einfuhr von Personenfahrzeugen .....je Zwölfmonatszeitraum für höchstens sechs Monate mit oder ohne Unterbrechung unter folgenden Bedingungen: a) Die Privatperson, die diese Gegenstände einführt, muss aa) ihren gewöhnlichen Wohnsitz in einem anderen Mitgliedstaat haben, bb) diese Verkehrsmittel zur privaten Nutzung gebrauchen."
Demnach ist ein Verbleib länger als 6 Monate also nicht nur in Spanien, sondern allen EU-Staaten nicht zulässig, wenn das Fahrzeug in einem anderen Land zugelassen ist.
Re: Deutsches Auto in Spanien nutzen
Und wer oder wie wird das kontrolliert ?Florecilla hat geschrieben: ↑So 7. Nov 2021, 16:39
Demnach ist ein Verbleib länger als 6 Monate also nicht nur in Spanien, sondern allen EU-Staaten nicht zulässig, wenn das Fahrzeug in einem anderen Land zugelassen ist.
Zeit ist eine Illusion die das Bewusstsein erfunden hat um die Realität zu verstehen.
- Atze
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Re: Deutsches Auto in Spanien nutzen
Das Fahrzeug sollte schon auf dem Grundstück und nicht auf der Straße geparkt sein.
Einige aktuelle Spritrechnungen aus D oder F sind auch hilfreich...
Einige aktuelle Spritrechnungen aus D oder F sind auch hilfreich...
LG Atze
- nurgis
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Re: Deutsches Auto in Spanien nutzen
Außerdem haben wir damals festgestellt, die Grundkosten z.B. Diesel, waren hier erheblich günstiger. Da lohnt sich keine Fahrt nach D. Dabei mußt Du Spritkosten, Zeit, Unfallgefahr alles einplanen. Wir hatten auch die Überlegung mit TÜV-Heimfahrten, aber kostenmäßig ist das ein Wahnsinn, ganz abgesehen von o.g. Problemen.
Der Hund ist Dir im Sturme treu, der Mensch nicht mal im Winde.
- basi
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Re: Deutsches Auto in Spanien nutzen
Ausserdem ist es für mich ein Gebot der Fairness wenn ich ein Fahrzeug auf Dauer in Spanien fahre, dann melde ich es auch auf ein spanisches Kennzeichen an.
ich verspreche nichts, und das halte ich auch
Re: Deutsches Auto in Spanien nutzen
Die in Spanien gehandhabte Praxis bei der Ummeldung Einfuhrsteuern zu erheben, widersprach EU Recht. Lange Jahre nahm Spanien die Strafzahlungen deshalb aus Brüssel in Kauf, weil es trotzdem noch lukrativ war.
Nun werden die Steuern als Gebühren bezeichnet, soweit ich weiss.
Das hat mit Fairness auch nichts zu tun.
Nun werden die Steuern als Gebühren bezeichnet, soweit ich weiss.
Das hat mit Fairness auch nichts zu tun.
- dksoft
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Re: Deutsches Auto in Spanien nutzen
So spontan fallen mir da missgünstige Nachbarn ein.
Danke, dass du das so genau recherchierst hast.Florecilla hat geschrieben: ↑So 7. Nov 2021, 16:39 Demnach ist ein Verbleib länger als 6 Monate also nicht nur in Spanien, sondern allen EU-Staaten nicht zulässig, wenn das Fahrzeug in einem anderen Land zugelassen ist.
Wenn man den PKW nur 1-2x im Jahr nutzen möchte, könnte man auch den Weg der Ab-/Anmeldung in Deutschland gehen. Das geht mittlerweile online für einen Preis, der sogar unter den Einsparnissen von Steuer-/Versicherung liegt. Ist halt nur mit dem Aufwand verbunden die Schilder entweder mitzunehmen, oder jedesmal neue anfertigen zu lassen.
Wäre so ein Weg mit den Bestimmungen machbar?
- dksoft
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Re: Deutsches Auto in Spanien nutzen
Beziehst du dich auf die Bestimmung, dass ein PKW mind. 6 Monate auf den Halter und mind. 7.000km auf dem Tacho haben muss?
Sonst sind 21% IVA fällig. In diesem Fall würde ich davon ausgehen, dass man die 19% MwSt in Deutschland nach der Ausfuhr erstattet bekommt.