Kurzzeitiges Arbeiten von der CB aus
Kurzzeitiges Arbeiten von der CB aus
Hallo zusammen,
ich würde gern wissen ob jemand Erfahrungen (vor allem rechtlicher Art) gemacht hat im Bezug auf eine kurzzeitige "Home-Office-Verlegung" an die CB. Ich spreche hier nur von Wochen, maximal einem Monat. Natürlich angenommen der Arbeitgeber/Kunde erlaubt es, wie kompliziert sieht es dann aus, wenn man nur einen so kurzen Zeitraum im Ausland ist ? Alles weit entfernt von der 183 Tage-Regel und alles, was viel längere Aufenthalte betrifft.
Vielleicht macht es ja bereits jemand so, dass er/sie die Ferienimmobilie hin und wieder auch zum Arbeiten nutzt, um insgesamt öfter an der CB zu sein.
Viele Grüße
ich würde gern wissen ob jemand Erfahrungen (vor allem rechtlicher Art) gemacht hat im Bezug auf eine kurzzeitige "Home-Office-Verlegung" an die CB. Ich spreche hier nur von Wochen, maximal einem Monat. Natürlich angenommen der Arbeitgeber/Kunde erlaubt es, wie kompliziert sieht es dann aus, wenn man nur einen so kurzen Zeitraum im Ausland ist ? Alles weit entfernt von der 183 Tage-Regel und alles, was viel längere Aufenthalte betrifft.
Vielleicht macht es ja bereits jemand so, dass er/sie die Ferienimmobilie hin und wieder auch zum Arbeiten nutzt, um insgesamt öfter an der CB zu sein.
Viele Grüße
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- activo
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Re: Kurzzeitiges Arbeiten von der CB aus
Hallo kmais,
die 183 Tage Regel gilt ja für den Aufenthalt im Ausland, egal ob arbeitend oder nicht. Da deine Aufenthalte zusammengerechnet ja unter 183 Tagen im Jahr liegen, spricht nichts dagegen von der CB aus zu arbeiten. Ich selber mache das auch ab und zu. Bisher war es max. eine Woche am Stück Mobile Office im Ausland ansonsten immer tageweise. Ich nehme das Notebook immer mit für den Notfall.
Viele Grüße
Carmen
die 183 Tage Regel gilt ja für den Aufenthalt im Ausland, egal ob arbeitend oder nicht. Da deine Aufenthalte zusammengerechnet ja unter 183 Tagen im Jahr liegen, spricht nichts dagegen von der CB aus zu arbeiten. Ich selber mache das auch ab und zu. Bisher war es max. eine Woche am Stück Mobile Office im Ausland ansonsten immer tageweise. Ich nehme das Notebook immer mit für den Notfall.
Viele Grüße
Carmen
- baufred
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Re: Kurzzeitiges Arbeiten von der CB aus
.... sofern die Einzelaufenthalte kleiner als 3 Monate sind (> Meldepflicht>Empadronamiento) und insgesamt die 183-Tage-Regelung/Jahr (Steuerrecht) nicht erreicht werden ist alles im "grünen Bereich"
....

Saludos -- baufred --
Re: Kurzzeitiges Arbeiten von der CB aus
Hallo und vielen Dank für eure Beiträge! Das erklärt vielleicht auch warum man zu solchen kurzen Aufenthalten irgendwie nichts findet ... es ist wohl zu kurz, um kompliziert zu werden :D
- Frank_Berlin
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Re: Kurzzeitiges Arbeiten von der CB aus
Ganz so einfach ist es leider nicht.
Zum einen stellt sich die Frage, ob Du (persönlich) als natürliche Person in Spanien sozialversicherungs- und steuerpflichtig wirst. Hier wird es mit nur "wenigen Tagen" vor Ort vermutlich keine Probleme geben. Falsch ist aber die Vermutung, das alles unter 183 Tagen pro Jahr grundsätzlich unschädlich ist.
Die andere Frage ist jedoch, wie sich das auf der Ebene der erbrachten Leistung auswirkt. Schließlich leistest Du Arbeit in einem anderen Land, und je nach dem was genau die Leistung ist und an wen diese Leistung verrechnet wird, kann es zu sehr komplexen Fragen z. B. bzgl. Umsatzsteuer, Firmensitz, etc. kommen. Größere Arbeitgeber haben deshalb in der Regel eine Policy dazu, z. B. eine Begrenzung auf 20 Tage pro Jahr.
Ich vermute, dass viele Arbeitnehmer und -geber diese komplexen Fragen adressieren, indem der (private) Auslandsaufenthalt nicht dokumentiert wird.
Hoffe, das hilft.
Zum einen stellt sich die Frage, ob Du (persönlich) als natürliche Person in Spanien sozialversicherungs- und steuerpflichtig wirst. Hier wird es mit nur "wenigen Tagen" vor Ort vermutlich keine Probleme geben. Falsch ist aber die Vermutung, das alles unter 183 Tagen pro Jahr grundsätzlich unschädlich ist.
Die andere Frage ist jedoch, wie sich das auf der Ebene der erbrachten Leistung auswirkt. Schließlich leistest Du Arbeit in einem anderen Land, und je nach dem was genau die Leistung ist und an wen diese Leistung verrechnet wird, kann es zu sehr komplexen Fragen z. B. bzgl. Umsatzsteuer, Firmensitz, etc. kommen. Größere Arbeitgeber haben deshalb in der Regel eine Policy dazu, z. B. eine Begrenzung auf 20 Tage pro Jahr.
Ich vermute, dass viele Arbeitnehmer und -geber diese komplexen Fragen adressieren, indem der (private) Auslandsaufenthalt nicht dokumentiert wird.
Hoffe, das hilft.
Re: Kurzzeitiges Arbeiten von der CB aus
Hallo Kevin,Frank_Berlin hat geschrieben: ↑Mi 24. Aug 2022, 10:51 Ganz so einfach ist es leider nicht.
....
Größere Arbeitgeber haben deshalb in der Regel eine Policy dazu, z. B. eine Begrenzung auf 20 Tage pro Jahr.
Ich vermute, dass viele Arbeitnehmer und -geber diese komplexen Fragen adressieren, indem der (private) Auslandsaufenthalt nicht dokumentiert wird.
Hoffe, das hilft.
Meiner Freundin wurden letztes Jahr auch nur drei Wochen "homeoffice" in Spanien zugestanden, obwohl sie in D 80 % im "homeoffice" arbeitet... Aber sie konnte noch zwei Wochen Urlaub dranhängen und eine Woche teilweise bezahlten Sprachkurs genießen;-))
Sie hat sich (allerdings) eine Ferienwohnung gemietet, also etwas andere Voraussetzungen....
Re: Kurzzeitiges Arbeiten von der CB aus
Hallo,
also doch wie erwartet zumindest ein wenig kompliziert ...
aktuell wäre ich als Arbeitnehmer in einer deutschen Firma tätig für eine andere deutsche Firma. Gearbeitet wird generell nur im Home Office und nicht beim Kunden vor Ort (seit 2,5 Jahren nun schon so). Daher vermute ich mal in diesem speziellen Fall ist 1-2 Wochen vermutlich nichts Größeres, da ich meinen Erstwohnsitz in Deutschland habe, meine Firma ebenso und der Kunde auch.
Grundsätzlich wäre es dennoch interessant mal zu wissen, was man alles organisieren muss, damit man solch eine Art "Workation" in Zukunft häufiger mal realisieren kann (in der Hoffnung irgendwann selbst eine Ferienimmobilie zu besitzen
).
Danke für eure Hilfe bei dem Thema!
also doch wie erwartet zumindest ein wenig kompliziert ...
aktuell wäre ich als Arbeitnehmer in einer deutschen Firma tätig für eine andere deutsche Firma. Gearbeitet wird generell nur im Home Office und nicht beim Kunden vor Ort (seit 2,5 Jahren nun schon so). Daher vermute ich mal in diesem speziellen Fall ist 1-2 Wochen vermutlich nichts Größeres, da ich meinen Erstwohnsitz in Deutschland habe, meine Firma ebenso und der Kunde auch.
Grundsätzlich wäre es dennoch interessant mal zu wissen, was man alles organisieren muss, damit man solch eine Art "Workation" in Zukunft häufiger mal realisieren kann (in der Hoffnung irgendwann selbst eine Ferienimmobilie zu besitzen

Danke für eure Hilfe bei dem Thema!
- Hessebub
- especialista
- Beiträge: 2079
- Registriert: Mi 3. Aug 2016, 18:47
- Wohnort: Heidenrod, Hessen und Villamartin, Orihuela Costa
Re: Kurzzeitiges Arbeiten von der CB aus
Über so eine spezielle Frage habe ich mir noch nie einen Kopf gemacht. Wenn ich im Winter über in Spanien bin, mache ich natürlich meine anstehenden Arbeiten (Angebote) von dort aus. Wer bitte will mir das verübeln?
Besser haben und nicht brauchen, als brauchen und nicht haben
LG Wolfgang

LG Wolfgang
- Frank_Berlin
- activo
- Beiträge: 282
- Registriert: So 3. Nov 2013, 15:09
Re: Kurzzeitiges Arbeiten von der CB aus
Ich befürchte, aufgrund der Komplexität aller steuer-, sozialversicherungs- und gesellschaftsrechtlichen Zusammenhänge wird es keine "one fits all"- Antwort auf diese Frage geben, sondern das muss individuell geprüft werden. Alleine die Frage, ob da eine Betriebsstätte im Ausland entsteht, kann bei größeren Unternehmen erhebliche Auswirkungen haben.kmais hat geschrieben: ↑Mi 24. Aug 2022, 14:50 Grundsätzlich wäre es dennoch interessant mal zu wissen, was man alles organisieren muss, damit man solch eine Art "Workation" in Zukunft häufiger mal realisieren kann (in der Hoffnung irgendwann selbst eine Ferienimmobilie zu besitzen).
Danke für eure Hilfe bei dem Thema!
Ich bin seit ca. einem Jahr in einem größeren Konzern festangestellt und wir haben z. B. für die Genehmigung von solchen "Workations" einen Workflow, der so kompliziert ist, dass alleine das Ausfüllen des Antrages schon Stunden braucht. Anschließend prüft Recht und Personal, ob das genehmigt werden kann ...
Deshalb nochmals: ich vermute, oftmals wird der privat veranlasste Auslandsaufenthalt mit einem kurzen ("wenige Tage") Arbeitseinsatz weder vom Arbeitgeber noch vom Arbeitnehmer dokumentiert und auch nicht in öffentlichen Foren wie diesen thematisiert. Ganz anders sieht das natürlich aus, wenn die Reise nach Spanien nicht privat, sondern beruflich veranlasst ist - das muss ganz sauber dokumentiert werden.
Frank
- cola trinker
- activo
- Beiträge: 249
- Registriert: So 21. Nov 2010, 13:42
- Wohnort: bei Hamburg
Re: Kurzzeitiges Arbeiten von der CB aus
Naja, es gibt halt rechtliche Fragen im Falle eines Unfalls zum Beispiel. Was sagt denn die Berufsgenossenschaft dazu? Ist das dann ggf. noch ein Arbeitsunfall?
Liebe Grüße aus dem Norden
Torsten
Torsten