Frage zur Befreiung von der Anmeldesteuer für Kfz (Umzug nach E)
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Frage zur Befreiung von der Anmeldesteuer für Kfz (Umzug nach E)
Hallo zusammen,
ich möchte mich von der Anmeldesteuer für mein als Umzugsgut mitgebrachtes Kfz befreien lassen.
Nun bin ich durch unterschiedliche Infos zu dem Thema etwas verwirrt.
Ich habe mich nur bei der Gemeinde angemeldet, bin bzw. habe den Padron Status damit.
Reicht der Padron nun, um mich von der Einfuhr-/Anmeldesteuer befreien zu lassen, oder muss ich für diese Befreiung zwingend = sofort
die Residencia beantragen bzw. haben?
Laut einiger Aussagen dauert die Residencia Anmeldung teilweise Wochen bis Monate, man hat doch aber nur 60 Tage für den Antrag zur
Befreiuung von dieser unsäglichen Steuer. Das wäre mehr als sportlich ..
Wäre super, wenn da jemand näheres weiss.
Danke schonmal
ich möchte mich von der Anmeldesteuer für mein als Umzugsgut mitgebrachtes Kfz befreien lassen.
Nun bin ich durch unterschiedliche Infos zu dem Thema etwas verwirrt.
Ich habe mich nur bei der Gemeinde angemeldet, bin bzw. habe den Padron Status damit.
Reicht der Padron nun, um mich von der Einfuhr-/Anmeldesteuer befreien zu lassen, oder muss ich für diese Befreiung zwingend = sofort
die Residencia beantragen bzw. haben?
Laut einiger Aussagen dauert die Residencia Anmeldung teilweise Wochen bis Monate, man hat doch aber nur 60 Tage für den Antrag zur
Befreiuung von dieser unsäglichen Steuer. Das wäre mehr als sportlich ..
Wäre super, wenn da jemand näheres weiss.
Danke schonmal
... Et het noch emmer joot jejange
Re: Frage zur Befreiung von der Anmeldesteuer für Kfz (Umzug nach E)
Es reicht die Wohnsitzanmeldung (“empadronamineto”) bei der Gemeinde.
Hier ist es genau beschrieben:
https://magwilhelm.eu/kfz-in-spanien-an ... r_beachten
Hier ist es genau beschrieben:
https://magwilhelm.eu/kfz-in-spanien-an ... r_beachten
- Beefeater
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Re: Frage zur Befreiung von der Anmeldesteuer für Kfz (Umzug nach E)
Danke.
Genau das Dokument hatte ich gelesen und dann sagte mein Gestor das Gegenteil.
Man könne nur als Resident (Residencia) das Kfz als Umzugsgut deklarieren bzw. diese Befreiung von der Einfuhrsteuer erhalten.

Genau das Dokument hatte ich gelesen und dann sagte mein Gestor das Gegenteil.
Man könne nur als Resident (Residencia) das Kfz als Umzugsgut deklarieren bzw. diese Befreiung von der Einfuhrsteuer erhalten.

... Et het noch emmer joot jejange
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Re: Frage zur Befreiung von der Anmeldesteuer für Kfz (Umzug nach E)
Vorsicht bei Gestoren, das sind lediglich sowas wie Laufburschen, die einem zwar Wege abnehmen können, aber ohne jede Erfolgsgarantie auch wenn sie das Gegenteil behaupten.
Der Intellekt steht nachgeordnet zum Willen (Briefträger Gert Postel)
Reichtum ist die Fähigkeit, das Leben voll auszukosten (H. D. Thoreau)
Vorsicht bei Wünschen, sie können erfüllt werden - eigene Erfahrung
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- nurgis
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Re: Frage zur Befreiung von der Anmeldesteuer für Kfz (Umzug nach E)
Ich habe hier 4 Autos mit D-Kennzeichen angemeldet: Jeep, Volvo, "Ente" und WOMO. Jedes Mal musste ich ein Vermögen an Ummelde kosten bezahlen. Da die Fahrzeuge hier auf dem Gebrauchtwagensektor, mit Unsicherheit des Zustandes, teurer und zu riskant waren, biss ich in den sauren Apfel. Für die Gebühren hätte ich mir zumindest 1 Fahrzeug absolut neu kaufen können. Ich würde den Weg nie wieder gehen, denn er war sehr steinig. Mit einem Fahrzeug aber schon, denn der Gebrauchtwagenmarkt ist hier sehr speziell.
Der Hund ist Dir im Sturme treu, der Mensch nicht mal im Winde.
- basi
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Re: Frage zur Befreiung von der Anmeldesteuer für Kfz (Umzug nach E)
@nurgis
ein Fahrzeug hier umzumelden ist (wenn es sich um ein älteres FZG handelt) sicher sehr kostenintensiv, aber es geht hier um ein Fahrzeug als Umzugsgut und da sieht die Sache ganz anders aus.
LG
basi
ein Fahrzeug hier umzumelden ist (wenn es sich um ein älteres FZG handelt) sicher sehr kostenintensiv, aber es geht hier um ein Fahrzeug als Umzugsgut und da sieht die Sache ganz anders aus.
LG
basi
ich verspreche nichts, und das halte ich auch