Die Provinzregierung von Valencia hat faktisch die Erbschafts - bzw. Schenkungssteuer abgeschafft
Näheres:
https://www.costanachrichten.com/costa- ... 39941.html
Falls das bereits irgendwo gepostet wurde löschen - mir war das entgangen
Gruß Sunwind
Vererben / Verschenken von Immobilien Prov. Valencia
-
- activo
- Beiträge: 125
- Registriert: Mo 8. Mai 2023, 13:39
- Wohnort: Frankfurt/ Perleta (Elche)
Re: Vererben / Verschenken von Immobilien Prov. Valencia
Hola,
Ja. 2023, aber wie immer: ES KOMMT DRAUF AN.
https://www.wf-salinas.com/news/single/ ... -2023.html
Die Befreiung gilt abhängig vom Verwandschaftsgrad, also beispielsweise NICHT für unverheiratete Paare, wenn ich das richtig sehe ...
Saludos
Sabine
Ja. 2023, aber wie immer: ES KOMMT DRAUF AN.
https://www.wf-salinas.com/news/single/ ... -2023.html
Die Befreiung gilt abhängig vom Verwandschaftsgrad, also beispielsweise NICHT für unverheiratete Paare, wenn ich das richtig sehe ...
Saludos
Sabine
Re: Vererben / Verschenken von Immobilien Prov. Valencia
Hallo,
ich würde in jedem Fall grundsätzlich einen Anwalt für die Abwicklung der Erbschaft einschalten, dann geht das auch eher problemlos durch. Die Erbschaftssteuer hängt wie bereits von der Vorrednerin erwähnt, stark von den Verwandtschaftsverhältnissen ab. Grundsätzlich gilt im spanischen Recht die Blutslinie, d.h. die leiblichen Kinder haben die höchsten Freibeträge (sind nicht wirklich hoch im Vergleich zu Deutschland), der Ehepartner hat einen Freibetrag der im Vergleich zu Deutschland lächerlich gering ist, alle anderen haben keine Freibeträge.
Früher galten die Steuersätze von 1% (Balearen) oder noch weniger nur für spanische Residenten als Erben doch das hat der Europäische Gerichtshof vor ungefähr 8 Jahren Jahren gekippt so dass auch ausländische europäische Erben gleichgestellt sind.
ABER VORSICHT, es gibt kein Doppelbesteuerungsabkommen zu Erbschaften zwischen Deutschland und Spanien (im Gegensatz zu Einkünften) was zur Konsequenz hat, dass Erbschaften sowohl in Spanien als auch in Deutschland besteuert werden können, wenn der Erbe in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig ist. Die spanische Steuer wird allerdings auf die deutsche angerechnet, was aber bei 0% oder 1% nicht wirklich viel ist, d.h. wenn die Erbschaft den deutschen Freibetrag übersteigt, dann ist in Deutschland Erbschaftssteuer zu zahlen.
Das obige beruht ausschließlich auf eigener Erfahrung von 2015, ich bin kein Anwalt oder Steuerberater deshalb stellt das auch keine Beratung dar und die Gesetzeslage kann sich jederzeit ändern.
ich würde in jedem Fall grundsätzlich einen Anwalt für die Abwicklung der Erbschaft einschalten, dann geht das auch eher problemlos durch. Die Erbschaftssteuer hängt wie bereits von der Vorrednerin erwähnt, stark von den Verwandtschaftsverhältnissen ab. Grundsätzlich gilt im spanischen Recht die Blutslinie, d.h. die leiblichen Kinder haben die höchsten Freibeträge (sind nicht wirklich hoch im Vergleich zu Deutschland), der Ehepartner hat einen Freibetrag der im Vergleich zu Deutschland lächerlich gering ist, alle anderen haben keine Freibeträge.
Früher galten die Steuersätze von 1% (Balearen) oder noch weniger nur für spanische Residenten als Erben doch das hat der Europäische Gerichtshof vor ungefähr 8 Jahren Jahren gekippt so dass auch ausländische europäische Erben gleichgestellt sind.
ABER VORSICHT, es gibt kein Doppelbesteuerungsabkommen zu Erbschaften zwischen Deutschland und Spanien (im Gegensatz zu Einkünften) was zur Konsequenz hat, dass Erbschaften sowohl in Spanien als auch in Deutschland besteuert werden können, wenn der Erbe in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig ist. Die spanische Steuer wird allerdings auf die deutsche angerechnet, was aber bei 0% oder 1% nicht wirklich viel ist, d.h. wenn die Erbschaft den deutschen Freibetrag übersteigt, dann ist in Deutschland Erbschaftssteuer zu zahlen.
Das obige beruht ausschließlich auf eigener Erfahrung von 2015, ich bin kein Anwalt oder Steuerberater deshalb stellt das auch keine Beratung dar und die Gesetzeslage kann sich jederzeit ändern.
- Beefeater
- especialista
- Beiträge: 1546
- Registriert: Mo 28. Feb 2022, 17:10
- Wohnort: Elche
- Kontaktdaten:
Re: Vererben / Verschenken von Immobilien Prov. Valencia
Es ist löblich, dass Spanien bzw Teile davon nun auf diese unsägliche Erbschaftssteuer - speziell bei Ehepartnern und Kindern - verzichten.
Ich halte mal fest, das ist meist eh schon vorher 2 oder 3 fach besteuertes Privat Eigentum.
Gleichzeitig bekleckert sich Madrid bzw. Sanchez nicht mit viel Ruhm,
jetzt wo er sogar von Verstorbenen ehemaligen Selbstständigen die Covid19 Hilfen zurück verlangt.
Quelle:
https://nachrichten.es/sanchez-erzwingt ... rben-sind/
Ich halte mal fest, das ist meist eh schon vorher 2 oder 3 fach besteuertes Privat Eigentum.
Gleichzeitig bekleckert sich Madrid bzw. Sanchez nicht mit viel Ruhm,
jetzt wo er sogar von Verstorbenen ehemaligen Selbstständigen die Covid19 Hilfen zurück verlangt.
Quelle:
https://nachrichten.es/sanchez-erzwingt ... rben-sind/
... Et het noch emmer joot jejange
- Frank_Berlin
- activo
- Beiträge: 282
- Registriert: So 3. Nov 2013, 15:09
Re: Vererben / Verschenken von Immobilien Prov. Valencia
Bin ebenfalls kein Steuerberater, aber ich habe mich vor zwei Jahren zu dem Thema bei einem informiert. Richtig: es gibt kein Doppelbesteuerungsabkommen. Die deutsche Erbschaftssteuer kommt immer dann ins Spiel, wenn mindestens eine der drei Voraussetzungen erfüllt ist:Chris_W hat geschrieben: ↑Di 26. Nov 2024, 18:03
ABER VORSICHT, es gibt kein Doppelbesteuerungsabkommen zu Erbschaften zwischen Deutschland und Spanien (im Gegensatz zu Einkünften) was zur Konsequenz hat, dass Erbschaften sowohl in Spanien als auch in Deutschland besteuert werden können, wenn der Erbe in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig ist. Die spanische Steuer wird allerdings auf die deutsche angerechnet, was aber bei 0% oder 1% nicht wirklich viel ist, d.h. wenn die Erbschaft den deutschen Freibetrag übersteigt, dann ist in Deutschland Erbschaftssteuer zu zahlen.
Das obige beruht ausschließlich auf eigener Erfahrung von 2015, ich bin kein Anwalt oder Steuerberater deshalb stellt das auch keine Beratung dar …
a) Erblasser ist in Deutschland steuerpflichtig
b) Erbnehmer ist in Deutschland steuerpflichtig
c) das Erbobjekt ist in Deutschland, zum Beispiel eine Immobilie; nicht aber Wertpapiere deutscher Emittenten, die in Spanien verwahrt werden.
Auch wenn das nicht in einem Doppelbesteuerungsabkommen geregelt ist, wird wohl meistens die spanische Erbschaftssteuer bei der Berechnung der deutschen abgezogen. Bei größeren Erbschaften dürfte fast immer die deutsche Erbschaftssteuer höher liegen … zwar gibt es etwas höhere Freibeträge, aber eben auch um ein vielfaches höhere Steuersätze als in Spanien.
Ich würde jedem raten, dazu einen Steuerberater zu konsultieren, der sowohl im deutschen als auch im spanischen Erbrecht trittsicher ist.
Frank