Ich habe etliche Berichte über die Besteuerung der deutschen Renten im Ausland gelesen, leider widersprechen sich auch seriöse Quellen. Die einen schreiben von "bis zu max." 5 %, die anderen nur von fünf Prozent. Ab 2030 werden es dann 10 Prozent (oder bis zu 10 Prozent) sein.Josefine hat geschrieben: ↑Fr 25. Okt 2024, 18:29 .
Für den Erstbezug der deutschen Renten ab 2015 gilt, bzw. habe ich es mehrfach so gelesen:
Sie sind BIS ZU MAX. 5 % der Brutto-Rente in Deutschland zu versteuern. Es hängt also von der Rentenhöhe ab.
Demnach mußt Du auch eine Steuererklärung beim deutschen Finanzamt abgeben. In Deutschland läuft es ja so, daß dann ein Bescheid erstellt wird, woraus die Höhe der zu zahlenden Steuer ersichtlich ist. Vielleicht sind es bei Dir ja gar keine 5 % sondern viel weniger.
Folgender Bericht des Bundesfinanzministeriums ist sicher für alle Rentner lesenswert, die dauerhaft in Spanien leben: [url=
https://www.bundesfinanzministerium.de/ ... ntern.html]Vereinfachte Veranlagung von Rentnern im Ausland[/url]