... meine Rede.Nur, erstmal muss man die 2000 euro dauerhaft haben, wenn man noch kein Rentner ist..
Leben und Lebenshaltungskosten - ES vs. DE
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Quijosha
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Re: Wir sind neu hier
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Re: Wir sind neu hier
Der Meinung bin ich auch. Entweder man kann vom "Eingemachten" leben oder muss weiterarbeiten bis man Rente bezieht.
Saludos,
Elke (Oliva B.)
Ortsporträts aus der Provinz Alicante
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Re: Leben und Lebenshaltungskosten - ES vs. DE
Es soll auch Leute geben, die kommen mit 20.000€ pro Monat nicht aus.hundetraudl hat geschrieben: ↑Do 5. Mär 2026, 19:15 Mit Steuer, Müllgebühren, Strom, Wasser und essen gehen plus Poolpfleger, Auto und Benzin kommen wir mit € 2.000 nicht aus. Spanien ist übrigens ein lautes Land, Deutschland ist viel leiser.
Man muss sich einen gewissen Lebensstil leisten können und vor allem wollen. Wie gesagt, ich komme mit 2.000€ super klar.
Nicht weil ich muss, sondern weil bei uns in der Familie schon immer das Motto galt "Haben kommt von Halten"
Ich lebe laut Olivias Definition "Vom Eingemachten" und da ich nur sehr kurz und sehr wenig in das marode Rentensystem eingezahlt habe,
muss ich auch nicht auf die gewaltigen monatlichen Ausschüttungen warten.
Das mit dem "lauten Land" kann ich ebenfalls nicht bestätigen.
Dazu muss man vergleichen und wenn ich vergleiche, dann gewinnt Spanien 7:1
Selbst auf dem dt. Kuhdorf aus dem ich her kam, war es fast unmöglich, sich Mittags mal ne Stunde auf dem Penthouse Balkon in die Sonne zu legen,
ohne vom Traktor und LKW Verkehr und dem lästigen Getratsche der Frauen aus dem Friseursalon unter uns, maximal genervt zu werden.
Bei uns im Rustico herrscht himmlische Ruhe, meistens jedenfalls, das Hundegebell einiger definitiv gar nicht erzogener Kläffer,
höre ich gar nicht mehr. Und wenn dann mal irgendwo für 1h der Rasenmäher läuft oder ne Kettensäge, dann ist das immer mind. 50m entfernt..
Und oh Freude, ich bin mit Ü60 bereits schwerhörig... das hilft immens
Saludos Mike
... Et het noch emmer joot jejange
- Chrisbvb
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Re: Leben und Lebenshaltungskosten - ES vs. DE
In Quesada ist ziemlich ruhig, ist auch weit von Schuss. Nur die Wintermonate, da wird viel renoviert, repariert usw.
Wir sehen die Kosten schon billiger als in Deutschland, verhalten uns auch nicht wie die Touristen, gehen nicht zweimal die Woche essen oder täglich Kaffee trinken am Strand, kaufen am Markt alles, was wir brauchen, den Rest erledigt Thermomix.
Saludos
Chris
Wir sehen die Kosten schon billiger als in Deutschland, verhalten uns auch nicht wie die Touristen, gehen nicht zweimal die Woche essen oder täglich Kaffee trinken am Strand, kaufen am Markt alles, was wir brauchen, den Rest erledigt Thermomix.
Saludos
Chris
- Rockcrunsher
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Re: Leben und Lebenshaltungskosten - ES vs. DE
Hallo liebes Forum,
ich starte hier mal einen Hilferuf:
Wie ich in anderen posts schon erwähnt habe ich in Oliva ein Haus (welches ich immer noch mühsam renoviere bzw. renovieren lasse).
Die normale "Grundsteuer" (sowie Wasser, Strom etc.) wird normal bezahlt. Aber bisher noch keine Abgabe für "Modelo 210"
Desweiteren haben wir eine kleine Finca in der Nähe (war mal für Pferde gedacht, hat sich aber erledigt). Da haben wir von der Stadt noch keinerlei Rechnung für die Grundsteuer erhalten (und auch nichts bzgl. "Modelo 210").
Weil mir das natürlich aufgefallen ist, habe ich unseren Rechtsanwalt, der bisher unsere Anliegen immer gut bearbeitet hat, beauftragt, sich bei der Gemeinde und beim Finanzamt kundig zu machen, welche Schulden ich evtl. bei denen habe.
Aber der RA gibt mir keine Info ... seit über einem Jahr. Ich war schon zweimal bei ihm, habe mehrere emails geschrieben, aber er rührt sich einfach nicht.
Entweder das Finanzamt meldet sich nicht (aber auch dann würde ich eine Info erwarten) oder er macht einfach nichts. Ganz am Anfang hat er mal zu mir gesagt, solange das Finanzamt sich nicht meldet, soll ich die Füße stillhalten, aber das ist nicht meine Vorgehensweise. Weil, WENN sich das Finanzamt dann mal meldet, dann habe ich wohl richtig Mist an der Backe und das will ich vermeiden.
Was meint ihr? Soll ich das einfach laufen lassen. oder besser dem RA das Mandat entziehen und zu einem Steuerberater wechseln?
So langsam wird mir die Sache viel zu heiß....vielleicht bin ich aber einfach nur zu deutsch.
Gibt es im Raum Oliva / Denia etc. einen guten Steuerberater (deutschsprachig, weil mein spanisch nur für die Straße taugt) ?
Ich würde mich über eure Meinungen freuen.
ich starte hier mal einen Hilferuf:
Wie ich in anderen posts schon erwähnt habe ich in Oliva ein Haus (welches ich immer noch mühsam renoviere bzw. renovieren lasse).
Die normale "Grundsteuer" (sowie Wasser, Strom etc.) wird normal bezahlt. Aber bisher noch keine Abgabe für "Modelo 210"
Desweiteren haben wir eine kleine Finca in der Nähe (war mal für Pferde gedacht, hat sich aber erledigt). Da haben wir von der Stadt noch keinerlei Rechnung für die Grundsteuer erhalten (und auch nichts bzgl. "Modelo 210").
Weil mir das natürlich aufgefallen ist, habe ich unseren Rechtsanwalt, der bisher unsere Anliegen immer gut bearbeitet hat, beauftragt, sich bei der Gemeinde und beim Finanzamt kundig zu machen, welche Schulden ich evtl. bei denen habe.
Aber der RA gibt mir keine Info ... seit über einem Jahr. Ich war schon zweimal bei ihm, habe mehrere emails geschrieben, aber er rührt sich einfach nicht.
Entweder das Finanzamt meldet sich nicht (aber auch dann würde ich eine Info erwarten) oder er macht einfach nichts. Ganz am Anfang hat er mal zu mir gesagt, solange das Finanzamt sich nicht meldet, soll ich die Füße stillhalten, aber das ist nicht meine Vorgehensweise. Weil, WENN sich das Finanzamt dann mal meldet, dann habe ich wohl richtig Mist an der Backe und das will ich vermeiden.
Was meint ihr? Soll ich das einfach laufen lassen. oder besser dem RA das Mandat entziehen und zu einem Steuerberater wechseln?
So langsam wird mir die Sache viel zu heiß....vielleicht bin ich aber einfach nur zu deutsch.
Gibt es im Raum Oliva / Denia etc. einen guten Steuerberater (deutschsprachig, weil mein spanisch nur für die Straße taugt) ?
Ich würde mich über eure Meinungen freuen.
Liebe Grüße
Rockcrunsher
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- vitalista
- Moderatorin "Hallo! Ich bin neu hier..."

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Re: Leben und Lebenshaltungskosten - ES vs. DE
Also den Rechtsanwalt würde ich in die Wüste jagen.
Die Nichtresidentensteuer Mod.210 ist eine Bringschuld. Da bekommst du keine Rechnung.
Und was die IBI betrifft, da hat meine Gestoría gleich beim Kauf die Ummeldung erledigt und ich habe eine Einzugsermächtigung ausgestellt. Mit dem spanischen Finanzamt ist nicht zu spaßen, da kommen unter Umständen Versäumniszuschläge auf dich zu.
Die Nichtresidentensteuer Mod.210 ist eine Bringschuld. Da bekommst du keine Rechnung.
Und was die IBI betrifft, da hat meine Gestoría gleich beim Kauf die Ummeldung erledigt und ich habe eine Einzugsermächtigung ausgestellt. Mit dem spanischen Finanzamt ist nicht zu spaßen, da kommen unter Umständen Versäumniszuschläge auf dich zu.
Wer morgens zerknittert aufsteht, hat tagsüber noch Entfaltungsmöglichkeiten!
- Beefeater
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Re: Leben und Lebenshaltungskosten - ES vs. DE
hmmm, manchmal verstehe ich meine Mitmenschen nicht.
Rechtsanwälte sind letztlich Dienstleister.
Und wenn mein Dienstleister sich 1 Jahr tot stellt, dann ist der bei mir nach spätestens 4 Wochen gefeuert...
Zumal sich eventuelle Strafen monatlich erhöhen und wachsen ...
Wie vitalista schon sagte, das Modelo 210 ist eine Bringschuld, die man als "Immobesitzer ohne Residencia" in Espana kennen muss.
Wenn das FA bzw. „la Hacienda“ sich bei dir meldet, isses eigentlich schon zu spät...
Antwort der KI:
wenn Sie das spanische Modelo 210 (Nichtresidentensteuer für Immobilien) nicht von sich aus einreichen,
drohen finanzielle Strafen, Nachzahlungen und Verzugszinsen. Das spanische Steuerrecht basiert auf der Selbstveranlagung (autoliquidación),
das heißt, das Finanzamt (Agencia Tributaria) verschickt keine automatischen Rechnungen, sondern erwartet die fristgerechte Abgabe aus eigenem Antrieb.
Konsequenzen bei verspäteter oder fehlender AbgabeVerspätungszuschläge (Recargos):
Wenn Sie die Erklärung freiwillig nachreichen, bevor das Finanzamt Sie auffordert, fällt je nach Verspätungsdauer ein prozentualer Aufschlag auf die Steuerschuld an (z. B. 1 % plus ein weiteres Prozent pro vollem Monat nach Ablauf der Frist).
Geldstrafen (Sanciones):
Entdeckt das Finanzamt die Nichtabgabe und schickt eine offizielle Aufforderung, sind saftige Bußgelder möglich, die je nach Schwere und Verstecken der Einnahmen deutlich höher ausfallen können.Verzugszinsen: Zusätzlich zum Zuschlag oder der Strafe werden Verzugszinsen auf den geschuldeten Steuerbetrag fällig.
Probleme beim Verkauf:
Unbezahlte Steuern und fehlende Modelo-210-Erklärungen (insbesondere bei fiktiven Mieteinkünften oder tatsächlicher Vermietung) fallen spätestens beim Verkauf der Immobilie auf und führen oft zu Blockaden, Verzögerungen oder dem Einbehalt von Geldern.
Ergo Anwalt feuern und möglichst schnell das Modelo 210 UND IBI nachreichen. Notfalls über einen Gestor deines Vertrauens
Saludos, Mike
P.S.
Dasselbe gilt übrigens auch für die IBI
Es drohen Strafen und Zuschläge, auch wenn Sie keine Rechnung (Recibo) im Briefkasten hatten.
Die Grundsteuer (IBI – Impuesto sobre Bienes Inmuebles) wird in Spanien nicht direkt vom staatlichen Finanzamt, sondern von der jeweiligen Gemeinde
(bzw. beauftragten Ämtern wie Suma in der Provinz Alicante) erhoben.
Wichtig zu wissen: Keine Bringschuld der Behörde: Nach spanischem Recht gilt die IBI-Fälligkeit durch eine kollektive Bekanntmachung im Amtsblatt als offiziell zugestellt. Das Versenden einer Rechnung per Post ist nur ein Kulanzservice, aber keine rechtliche Voraussetzung.
Kein Schutz durch Ausbleiben der Post:
Wenn Sie die Zahlungsfrist im freiwilligen Zeitraum (período voluntario) verpassen, weil keine Rechnung ankam, entbindet Sie das nicht von der Zahlungspflicht.
Rechtsanwälte sind letztlich Dienstleister.
Und wenn mein Dienstleister sich 1 Jahr tot stellt, dann ist der bei mir nach spätestens 4 Wochen gefeuert...
Zumal sich eventuelle Strafen monatlich erhöhen und wachsen ...
Wie vitalista schon sagte, das Modelo 210 ist eine Bringschuld, die man als "Immobesitzer ohne Residencia" in Espana kennen muss.
Wenn das FA bzw. „la Hacienda“ sich bei dir meldet, isses eigentlich schon zu spät...
Antwort der KI:
wenn Sie das spanische Modelo 210 (Nichtresidentensteuer für Immobilien) nicht von sich aus einreichen,
drohen finanzielle Strafen, Nachzahlungen und Verzugszinsen. Das spanische Steuerrecht basiert auf der Selbstveranlagung (autoliquidación),
das heißt, das Finanzamt (Agencia Tributaria) verschickt keine automatischen Rechnungen, sondern erwartet die fristgerechte Abgabe aus eigenem Antrieb.
Konsequenzen bei verspäteter oder fehlender AbgabeVerspätungszuschläge (Recargos):
Wenn Sie die Erklärung freiwillig nachreichen, bevor das Finanzamt Sie auffordert, fällt je nach Verspätungsdauer ein prozentualer Aufschlag auf die Steuerschuld an (z. B. 1 % plus ein weiteres Prozent pro vollem Monat nach Ablauf der Frist).
Geldstrafen (Sanciones):
Entdeckt das Finanzamt die Nichtabgabe und schickt eine offizielle Aufforderung, sind saftige Bußgelder möglich, die je nach Schwere und Verstecken der Einnahmen deutlich höher ausfallen können.Verzugszinsen: Zusätzlich zum Zuschlag oder der Strafe werden Verzugszinsen auf den geschuldeten Steuerbetrag fällig.
Probleme beim Verkauf:
Unbezahlte Steuern und fehlende Modelo-210-Erklärungen (insbesondere bei fiktiven Mieteinkünften oder tatsächlicher Vermietung) fallen spätestens beim Verkauf der Immobilie auf und führen oft zu Blockaden, Verzögerungen oder dem Einbehalt von Geldern.
Ergo Anwalt feuern und möglichst schnell das Modelo 210 UND IBI nachreichen. Notfalls über einen Gestor deines Vertrauens
Saludos, Mike
P.S.
Dasselbe gilt übrigens auch für die IBI
Es drohen Strafen und Zuschläge, auch wenn Sie keine Rechnung (Recibo) im Briefkasten hatten.
Die Grundsteuer (IBI – Impuesto sobre Bienes Inmuebles) wird in Spanien nicht direkt vom staatlichen Finanzamt, sondern von der jeweiligen Gemeinde
(bzw. beauftragten Ämtern wie Suma in der Provinz Alicante) erhoben.
Wichtig zu wissen: Keine Bringschuld der Behörde: Nach spanischem Recht gilt die IBI-Fälligkeit durch eine kollektive Bekanntmachung im Amtsblatt als offiziell zugestellt. Das Versenden einer Rechnung per Post ist nur ein Kulanzservice, aber keine rechtliche Voraussetzung.
Kein Schutz durch Ausbleiben der Post:
Wenn Sie die Zahlungsfrist im freiwilligen Zeitraum (período voluntario) verpassen, weil keine Rechnung ankam, entbindet Sie das nicht von der Zahlungspflicht.
... Et het noch emmer joot jejange
