Hallo liebe CB-Freunde!
Weiss jemand von Euch, wie es sich mit der gesetzl. Krankenversicherung in Deutschland verhält, wenn eine an der Costa Blanca lebende und bei der Seguridad Social versicherte deutsche Rentnerin (75) wieder nach Deutschland zieht? Wird sie da noch pflichtversichert?
Lieben Dank schon mal im Voraus für Eure Antworten!!!
Krankenversicherung Deutschland?
Krankenversicherung Deutschland?
Herzliche saludos.
Ela
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- Oliva B.
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Re: Krankenversicherung Deutschland?
Hallo Ela,Ela hat geschrieben:Hallo liebe CB-Freunde!
Weiss jemand von Euch, wie es sich mit der gesetzl. Krankenversicherung in Deutschland verhält, wenn eine an der Costa Blanca lebende und bei der Seguridad Social versicherte deutsche Rentnerin (75) wieder nach Deutschland zieht? Wird sie da noch pflichtversichert?
Lieben Dank schon mal im Voraus für Eure Antworten!!!
ich habe erst kürzlich für jemanden eine Anfrage in dieser Richtung gestellt. Dazu liegt mir eine ganz klare, offizielle Stellungnahme einer gesetzlichen Krankenkasse in Deutschland vor:
Zitat: "Wenn Sie sich für den gesamten Aufenthalt bei einer gesetzlichen Krankenkasse in Spanien versichern, können wir Sie auch nach Ihrer Rückkehr wieder in unserer XY (gesetzl. Krankenkasse) aufnehmen."
Saludos,
Elke (Oliva B.)
Ortsporträts aus der Provinz Alicante
Elke (Oliva B.)
Ortsporträts aus der Provinz Alicante
Re: Krankenversicherung Deutschland?
Wenn Du nachweisst, dass Du die ganze Zeit in ES pflichversichert warst, ja.
Allerdings gibt es dafür eine Altersgrenze. Ruf doch mal die AOK an.
Allerdings gibt es dafür eine Altersgrenze. Ruf doch mal die AOK an.
- Florecilla
- Administratorin u. Moderatorin
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Re: Krankenversicherung Deutschland?
Der Verbraucherschutz NRW schreibt dazu:
- "Für die Pflichtmitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung der Rentner (KVdR) sind bestimmte Voraussetzungen zu erfüllen: Wer berufstätig war, muss in der zweiten Hälfte der Erwerbszeit mindestens zu 90 Prozent gesetzlich versichert gewesen sein – egal ob als Pflichtmitglied oder freiwilliges Mitglied. Anrechenbar sind auch Zeiten der Familienversicherung und einer Versicherung in der ehemaligen DDR. Zeiten des Verbleibs in einer gesetzlichen Krankenversicherung im Ausland sind anrechenbar bei den Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums und bei Staaten, mit denen ein Sozialversicherungsabkommen besteht."
Re: Krankenversicherung Deutschland?
Ihr seid schneller, als die Polizei erlaubt
Das hört sich ja ganz gut an.
Herzlichen Dank an Euch!
...das mit der Altersbegrenzung hatte ich auch schon mal aufgeschnappt, von daher wollte ich Euch mal fragen... Trotzdem schick' ich mal eine Mail nach Deutschland AOK... sicher ist sicher... und gebe Bescheid....

Das hört sich ja ganz gut an.
Herzlichen Dank an Euch!
...das mit der Altersbegrenzung hatte ich auch schon mal aufgeschnappt, von daher wollte ich Euch mal fragen... Trotzdem schick' ich mal eine Mail nach Deutschland AOK... sicher ist sicher... und gebe Bescheid....
Herzliche saludos.
Ela
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