Alf schreibt mir ein wenig aus der Seele. Denn wenn ich mir die Posts so durchlese erklimmt mich ein Gefühl, dass von manchem gemeint ist die Spanier wären alles Analphabeten und könnten nicht rechnen, geschweige denn denken.
Anscheinend wird vergessen, dass Spanien vor EURO-Einführung wesentlich höhere Hypothenzinsen hatte als nach der EURO-Einführung. Gleiches gilt übrigens auch für Deutschland. Bei dem zugrundegelegten Zeitraum 2004 - 2008 lag der Hypothenzinzsatz bei ca. 4% bis 5%. Die spanischen Banken haben generell zunächst keine Zinsfestschreibung sondern agieren mit dem variablen Zins. Die angebotenen Hypotheken hatten generell ( sogar heute noch ) eine Laufzeit von 35 Jahren. Sprich es wurde mit 1%iger Tilgung gerechnet. Nehmen wir ein einfaches Beispiel in Höhe von durchschnittlich 200.000,-- € Hypothekendarlehen so ergibt das eine monatliche Belastung in Höhe von 833,34 € monatlich. Dabei ist sogar berücksichtigt, dass 20% Eigenkapital vorhanden war. Die Gesamtkosten bei ca. 250.000,-- € lagen.
Diese monatliche Belastung ist für deutsche Verhältnisse lächerlich, da hatten wir Ende des letzten Jahrtausends schon umgerechnet eine um 50% höhere monatliche Hypothekenlast. Aber man kann mit "deutschem Denken" auch nicht die spanische Mentalität nachvollziehen. In D wird das Einkommen des Antragsstellers geprüft. In Spanien wird das Familieneinkommen zugrunde gelegt. Und das im wahrsten Sinne des Wortes. Während in D eventuell 1 bis 2 Verdiener geprüft werden sind es in Spanien 4 bis zu 6 Personen. Zumindest als Bürgen. Nehmen wir einen Durchschnittsverdienst in Höhe von 800,-- € netto, so haben sich die Banken gesagt, ist die Hypothek auch beim Ausfall eines Verdieners "sicher". Erschwerden hinzu kamen die gleichen Fehler, die man in D in den 1970er Jahren gemacht hatte, nämlich die Inflationsrate der nächsten (minimum) 5 Jahre künstlich hineingerechnet wurden.
Bleiben wir bei den Zahlen weil ein Rechenbeispiel gepostet wurde. Bei 200.000,-- € Hypothek und Beginn als Beispiel 2004, wurde bis 2008 an Schulden gerade einmal 8.000,-- € ( 1% jährliche Tilgung ) zuzüglich ersparter Zinsen ( ca. 500,-- € ), mithin also 8.500,-- € Tilgung. Bei dem geposteten Beispiel fehlt dann allerdings noch die nichtgezahlte Zeitspanne und damit de facto die Erhöhung der Restschuld. Habe unten mal ein Besispiel gerechnet wie es in etwa für die Leute aussieht.
1. Jahr 2004 Schulden 200.000,-- Tilgung 2.000,-- €
2. Jahr 2005 Schulden 198.000,-- Tilgung 2.080,-- €
3. Jahr 2006 Schulden 195.920,-- Tilgung 2.163,20 €
4. Jahr 2007 Schulden 193.756,80 Tilgung 2.249,73 €
5. Jahr 2008 Schulden 191.507,07 Tilgung 2.339,72 €
6. Jahr 2009 Schulden 189.167,35 € Tilgung = 0 € - Zahlung = 0 - Zinsen = 7.566,70 €
7. Jahr 2010 Schulden 196.734,05 - 0 Zahlung - Zinsen = 7.869,36 €
8. Jahr 2011 Schulden 204.603,41 €. - Spätestens jetzt ist die Kündigung des Darlehens und Rückgabe der Immobilie erfolgt.
9. Jahr 2012 Schulden mittlerweile
212.787,55 €, Verkauf der Immobilie für angenommen 110.000,-- € verbleiben als persönliche Schuld
102.787,55 € . Gezahlt wurden während der 5 Jahre knappe 50.000,-- € an Hypothek und das angenommene Eigentkapital in Höhe von ca. 50.000,-- € ist ebenso verloren. Also 100.000,-- € verlorenes Geld zuzüglich gleiche Summe an persönlicher Schuld ohne Gegenwert. Die Bank hat nun noch Forderungen in Höhe von ca. 100.000,-- € an die Person. Und das ist das Ausfallrisiko der Bank.
Um diesen Ausfall kompensieren zu können muss die Bank funktionierende Kredite in Höhe von 10.000.000,-- € umsetzen.
In diesem Zusammenhang möchte ich auch noch gerne auf die Vergabepraxis eingehen. Denn zu Boomzeiten hatte ja jeder Einwanderer mit mindestens 800,-- € Nettolohn eine Baufinanzierung durchbekommen. Sicher ist das das falsche Geschäftsgebaren gewesen. Da ein Vergleich mit deutschen Banken gepostet wurde .... die deutschen Banken schützen nicht den Kunden / Verbraucher vor sich selber sondern haben hohe Absicherungen gegen diese Ausfallrisiken. Bis zur "Übersicherung" von Hypothekendarlehen. D.h. oft muss der Kunde Sicherheiten in welcher Form auch immer in Höhe des Immobiliendarlehens bringen. Aber das ist ein anderes Thema.
Um den Vergleich mit D noch zu vervollständigen. Es wurde gepostet, dass in D erst die Zwangsversteigerung durchgeführt werden muss bevor die notleidende Immobilie an die Bank zurück geht. Das stimmt so nicht. Auch in D erfolgt nach der Kündigung ein Verfügungsverbot gegenüber dem Darlehensnehmer und auch hier ist de facto die Immobilie an die Bank (Gläubiger) zurückgefallen. Die Bank kann frei über die Immobilie verfügen, macht aber gerne Zwangsversteigerungen um zukünftigen Klagen gegen die Verwertung aus dem Weg zu gehen. Denn der in der Zwangsversteigerung erzielte Erlös wird mit dem gegenwertigen zu erzielenden Preis untermauert und gilt als Marktwert. Damit ist die Bank dann abgesichert.
.... Peter macht erstmal hier ein break.