In spanien können heterosexuelle partner statt einer ehe auch die nichteheliche lebensgmeinschaft (pareja de hecho) wählen.
trotz querlesen kommt mir nicht eindeutig rüber,
- was für vorteile eine nichteheliche lebensgemeinschaft überhaupt hat vs. "einfach zusammenleben"?
- was für vorteile eine nichteheliche lebensgemeinschaft vs einer normalen ehe hat?
- welche rechte und pflichten man in einer nichtehelichen lebensgemeinschaft untereinander hat?
- welche lebensbereiche alle in einer nichtehelichen lebensgemeinschaft vertraglich geregelt werden können?
- welche unterlagen zur eintragung notwendig sind?
- ob diese nichtehliche lebensgemeinschaft unter deutschen in spanien auch in deutschland anerkannt wird?
Ehe vs. nichteheliche Lebensgemeinschaft
- weltenbummlerin1970
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Re: Ehe vs. nichteheliche Lebensgemeinschaft
Saludos,
Elke (Oliva B.)
Ortsporträts aus der Provinz Alicante
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Re: Ehe vs. nichteheliche Lebensgemeinschaft
hallo elke
bei dem link war ich auch schon, leider hat er mir nur in ansaetzen die erklaerung auf meine fragen gegeben.
ich verstehe in der tat immer noch überhaupt nicht, welchen vorteil ich aus einer nichtehelichen lebensgemeinschaft vs. ehe ziehe....
viele grüsse aus dem süden
bei dem link war ich auch schon, leider hat er mir nur in ansaetzen die erklaerung auf meine fragen gegeben.
ich verstehe in der tat immer noch überhaupt nicht, welchen vorteil ich aus einer nichtehelichen lebensgemeinschaft vs. ehe ziehe....
viele grüsse aus dem süden
Re: Ehe vs. nichteheliche Lebensgemeinschaft
Ich verstehe Deine Frage nicht: „welchen vorteil ich aus einer nichtehelichen lebensgemeinschaft vs. ehe ziehe....“weltenbummlerin1970 hat geschrieben:hallo elke
bei dem link war ich auch schon, leider hat er mir nur in ansaetzen die erklaerung auf meine fragen gegeben.
ich verstehe in der tat immer noch überhaupt nicht, welchen vorteil ich aus einer nichtehelichen lebensgemeinschaft vs. ehe ziehe....
viele grüsse aus dem süden
Nach meiner Anschauung ziehst Du überhaupt keine Vorteile bei einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft. Du sparst Dir in erster Linie die Kosten der Heirat, Scheidung, Du wirst als alleinstehender versteuert usw.
Nichteheliche Lebensgemeinschaft und Spanienvermögen - Heiraten oder Testament erstellen
Die Gestaltungsmaßnahme „Heiraten“ verbessert sowohl die erbrechtliche, wie auch die erbschaftssteuerliche Rechtssituation des nichtehelichen Lebenspartners erheblich.
Denn die Heirat verschafft dem nichtehelichen Lebenspartner
1. ein gesetzliches Erbrecht
2. einen Pflichtteilsanspruch
3. einen Erbschaftssteuerfreibetrag,
auch betreffend das Spanienvermögen.
Diese Rechtswohltaten der Heirat können auch durch entsprechende testamentarische Regelungen zugunsten des Lebenspartners nicht vollumfänglich ausgeglichen werden.
Dies gilt beispielsweise für den verbleibenden ungünstigen Erbschaftssteuersatz oder den ebenfalls nicht ausschließbaren Pflichtteilsanspruch der Kinder des nichtehelichen Lebenspartners.
Betreffend die Pflichtteilsansprüche lassen sich allerdings, - bei systematischer Planung -, meist alternative Vermögensgestaltungswege finden. Als Grundsatz bleibt jedenfalls festzuhalten: Wer nicht heiratet, benötigt für sein Spanienvermögen eine durchdachte testamentarische Lösung.
Zwar hat die Rechtsprechung der spanischen Gerichte für gewisse Sondersituationen in jüngster Zeit demjenigen nichtehelichen Lebenspartner, - letzter gemeinsamer Wohnsitz in Spanien vorausgesetzt-, einen Ausgleichsanspruch aus ungerechtfertigter Bereicherung zugestanden, der etwa durch Haushaltsführung erheblich zum Vermögensaufbau, gerade bei seinem nichtehelichen Lebenspartner, beigetragen hat.
Vor einem deutschen Gericht allerdings wird man einen solchen Anspruch nicht mit Erfolg durchsetzen können.
Die praktische Alternative geht in solchen Fällen dahin, bereits lebzeitig zumindest einen ausgewogenen Vermögensaufbau bei jedem der nichtehelichen Lebenspartner zu betreiben.
http://www.auswandern.com/Vorteile-verh ... 244.0.html
Am besten Du läßt Dich anwaltlich beraten, denn der kann Dir ins Detail schildern, worauf es speziell in Deinem Fall darauf ankommt.
LG
Susann
„Was nützt es dem Menschen, wenn er Lesen und Schreiben gelernt hat, aber das Denken anderen überlässt?" Ernst R. Hauschka
Re: Ehe vs. nichteheliche Lebensgemeinschaft
Habe ich gerade gelesen. Da ist ja Spanien wesentlich weiter als das prüde Deutschland.Montemar hat geschrieben:weltenbummlerin1970 hat geschrieben:hallo elke
bei dem link war ich auch schon, leider hat er mir nur in ansaetzen die erklaerung auf meine fragen gegeben.
ich verstehe in der tat immer noch überhaupt nicht, welchen vorteil ich aus einer nichtehelichen lebensgemeinschaft vs. ehe ziehe....
viele grüsse aus dem süden
Anders als in Deutschland bietet sich nämlich gerade in Spanien die Möglichkeit, die eheähnliche Lebensgemeinschaft registrieren zu lassen. Nach spanischem Recht sind eheähnliche Lebenspartner damit im Ergebnis in vielerlei Hinsicht Ehepaaren gleichgestellt. Sie sollten sich zur Einholung zusätzlicher Informationen an die für Sie zuständige Verwaltung Ihres spanischen Wohnortes wenden.
„Was nützt es dem Menschen, wenn er Lesen und Schreiben gelernt hat, aber das Denken anderen überlässt?" Ernst R. Hauschka