Florecilla hat geschrieben:
@Montemar
Da biste ja wieder
Verstehe ich das richtig: Deutschland würde eine doppelte Staatsbürgerschaft akzeptieren, aber Spanien verlangt, dass man die deutsche Nationalität ablegt?
Ja Florecilla, da bin ich wieder - aber nur kurz anwesend, da wir Besuch haben. Außerdem ist das ein sehr komplexes Thema.
Soweit ich weiß gibt es kein Abkommen zwischen Deutschland und Spanien über doppelte Staatsbürgerschaft
Deutscher werden ist nicht schwer...
Mehrstaatigkeit ist in Deutschland zwar nicht erwünscht, aber möglich. Eine Reihe von Regelungen erlaubt in einem bestimmten Rahmen, neben der deutschen auch eine andere Staatsbürgerschaft zu haben.
...Spanier werden dagegen sehr
Um die spanische Staatsbürgerschaft beantragen zu können, muss man zehn Jahre in Spanien – angemeldet! – verbracht haben. Kinder, deren Väter oder Mütter in Spanien geboren wurden, genießen eine deutliche Erleichterung: Sie brauchen nur ein Jahr in Spanien gelebt zu haben, um spanische Staatsbürger werden zu können…
Benachteiligung für deutsche Residenten
Ein Spanier, der in Deutschland lebt, kann also nach acht Jahren Aufenthalt ohne weiters die deutsche Staatsbürgerschaft erhalten, ist damit wahlberechtigt und genießt alle Vorteile, die man als deutscher Bürger hat. Er braucht dafür auch nicht seine spanische Staatsbürgerschaft abzugeben. Sollte er seine ursprüngliche spanische Staatsbürgerschaft verloren haben, macht es ihm der spanische Staat leicht, sie wieder zu erlangen.
Die deutsche Staatsbürgerschaft gibt’s nicht zurück
Für Deutsche in Spanien sieht die Sache ganz anders aus: sie müssen zwei Jahre länger warten, nämlich zehn Jahre, um überhaupt einen Antrag auf Einbürgerung stellen zu können…
Wer sich trotz aller Hürden für die Einbürgerung in Spanien interessiert: Die Kandidaten müssen in Spanien neben den üblichen Ausweis- und Geburtsdokumenten ein polizeiliches Führungszeugnis aus dem Heimatland vorlegen. Bei Vorstrafen im früheren Heimatland oder auch in Spanien wird der Einbürgerungsantrag abgelehnt. Neben der „guten Führung“ ist ein festes Einkommen notwendig, damit der Neuspanier nicht gleich dem Staat auf der Tasche liegt: Das kann durch einen Arbeitsvertrag oder die Steuererklärung geschehen.
Einbürgerungsprüfungen finden im Prinzip nicht statt. Wohl müssen aber die Kandidaten vor einem Zivilrichter der spanischen Krone „Treue“ und gegenüber der Verfassung „Gehorsam“ schwören. Der Richter darf auch Fragen stellen, „um den Grad der Anpassung an die Kultur“ zu prüfen und um die Erschleichung der Nationalität etwa durch Scheinehen zu verhindern.