genau, auf dieses "können" kommt es an.
Ich glaube, es ist alles nicht so einfach und es scheint da gewisse "Grauzonen" zu geben, denn selbst Steuerberater mit Zulassung in beiden Ländern, scheinen mit der Materie nicht allzu vertraut zu sein.
In dem Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerverkürzung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen haben die Bundesrepublik Deutschland und das Königreich Spanien eine Vereinbarungen abgeschlossen, die jedoch nur für Personen gilt, die in einem Vertragsstaat oder in beiden Vertragsstaaten ansässig sind.
Darin heißt es u.a., Zitat:
- (2) Ist nach Absatz 1 eine natürliche Person in beiden Vertragsstaaten ansässig, so gilt Folgendes:
a) Die Person gilt als nur in dem Staat ansässig, in dem sie über eine ständige Wohnstätte verfügt; verfügt sie in beiden Staaten über eine ständige Wohnstätte, so gilt sie als nur in dem Staat ansässig, zu dem sie die engeren persönlichen und wirtschaftlichen Beziehungen hat (Mittelpunkt der Lebensinteressen)
Wo hat eine Person, die im Ausland lebt, ihre persönlichen Beziehungen? Dort wo ihre Verwandten (Kinder, Eltern) leben oder dort, wo sie mit ihrem Partner lebt?
Wo hat diese Person ihre wirtschaftlichen Beziehungen? Dort, wo sie ihr Einkommen bezieht oder dort, wo sie ihr Geld ausgibt?
Weiter heißt es; Zitat:
- ...hat die Person ihren gewöhnlichen Aufenthalt in beiden Staaten oder in keinem der Staaten, so gilt sie als nur in dem Staat ansässig, dessen Staatsangehöriger sie ist:
- ...die Einkünfte aus der unmittelbaren Nutzung, der Vermietung oder Verpachtung sowie jeder anderen Art der Ausübung dieses Nutzungsrechts in dem Vertragsstaat besteuert werden, in dem das unbewegliche Vermögen liegt.
Anna, du hast keinen deutschen Wohnsitz mehr, das deutsche Finanzamt hat deine Akte geschlossen und deshalb wirst du wohl deine deutschen Mieteinnahmen in Spanien versteuern, da hier dein Lebensmittelpunkt ist.